Das Blässhuhn
Fulica atra
Schutzstatus
International
Das Blässhuhn unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Es gehört allerdings zu den Arten des Anhang II/A, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Dabei sind allerdings die Bestimmungen des Art. 7 (keine Bejagung während der Brutzeit) und Art. 8 (Verbot nicht selektiver Fangmethoden) einzuhalten.
National
Das Blässhuhn gehört zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13.
Rote Liste BRD (2009): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2008): nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Nach dem BJagdG fällt das Blässhuhn unter die jagdbaren Arten. Die Jagdzeiten reichen gemäß der BJagdZVO vom 11. September bis zum 20. Februar.
Landesjagggesetz
Laut Landesjagdzeitenverordnung vom 31.03.2010 dürfen Blässhühner vom 11. September bis zum 20. Februar gejagt werden. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung des Blässhuhns aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht dies vor.
Jagdstrecken
2001/2002: 2.783 (davon Fallwild: 48)
2002/2003: 4.200 (davon Fallwild: 97)
2003/2004: 3.710 (davon Fallwild: 68)
2004/2005: 3.016 (davon Fallwild: 78)
2005/2006: 3.510 (davon Fallwild: 95)
2006/2007: 3.913 (davon Fallwild: 64)
2007/2008: 3.296 (davon Fallwild: 68)
2008/2009: 3.588 (davon Fallwild: 66)
2009/2010: 3.343 (davon Fallwild: 73)
2010/2011: 3.056 (davon Fallwild: 67)
2011/2012: 2.398 (davon Fallwild: 76)
2012/2013: 2.447 (davon Fallwild: 67)
2013/2014: 2.158 (davon Fallwild: 45)
Brutvogelbestand in NRW
Nach den neuesten Angaben beträgt der nordrhein-westfälische Brutbestand des Blässhuhns 8.000 - 13.000 Brutpaare.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Für diese Art ist kein konsumtives Interesse bzw. eine sinnvolle nachhaltige Nutzung erkennbar. Der NABU begrüßt daher die vorgesehene Streichung des Blässhuhns aus der Liste der jagdbaren Arten.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Das Verbreitungsgebiet des Blässhuhns erstreckt sich von Mitteleuropa, Osteuropa und Nordafrika bis nach Sibirien und Australien. In Deutschland ist es hauptsächlich im Tiefland weit verbreitet. Es dringt aber entlang von Flüssen und Talsperren bis in Mittelgebirgslagen vor. Die Schwerpunkte in NRW liegen in den gewässerreichen Regionen der großen Flussauen an Niederrhein, Lippe und Weser sowie in den Rieselfelder Münster und der Bastauniederung. Verbreitungslücken finden sich, bedingt durch Mangel an Bruthabitaten, in den Bördelandschaften und bewaldeten Mittelgebirgslagen. Blässhühner leben in nährstoffreichen, stehenden und langsam fließenden Gewässern mit Ufervegetation, so zum Beispiel in Altwässern, Kiesgruben, Tümpeln, Dorf- und Parkteichen. Seit den 1980er Jahren sind lokal Bestandesrückgänge bekannt, die zum Teil auf Verluste durch harte Winter zumeist aber auf den Rückgang der Ufervegetation, vor allem von Röhrichten, zurückzuführen sind. Hier legt das Blässhuhn bevorzugt seine Nester an.
Beschreibung
Dass Blässhuhn ist 36-45 cm lang, sein Federkleid ist schwarzgrau mit schwarzem Kopf und leuchtend weißem Stirnschild und Schnabel. Dieser "Blässe" verdankt der Vogel seinen Namen. Er erreicht eine Länge von ca. 38 cm. Männliche Tiere, erkennbar am größeren Hornschild, erreichein Gewicht von bis zu 600 Gramm. Die Weibchen werden bis zu 800 Gramm schwer. Blässhühner sind gute Schwimmer. An ihren kräftigen grünen Beinen befinden sich Schwimmlappen zwischen den Zehen.
Nahrung
Blässhühner ernähren sich von Schilf, Wasserpflanzen, Mollusken, Insekten und deren Larven.
Quellen
Sudmann, S. R. & M. Jöbges (2002): Brutbestand und Verbreitung von Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan (Cygnus olor), Teichhuhn (Gallinula chloropus) und Blässhuhn (Fulica atra) in Nordrhein-Westfalen 2001. Charadrius 38 (3): 99-121.
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014