Der Haubentaucher
Podiceps cristatus
Schutzstatus
International
Der Haubentaucher unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Haubentaucher dürfen gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EU Nr. L 20 S. 7) in Deutschland derzeit
nicht bejagt werden.
National
Der Haubentaucher gehört als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD (2009): nicht gefährdet
Rote Liste NRW (2008): nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Haubentaucher gehört nach § 2 BJagdG zu den jagdbaren Arten, genießt aber eine ganzjährige Schonzeit. Der NABU setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass der Haubentaucher ganz aus dem Jagdrecht entlassen und in das Naturschutzrecht übernommen wird (NABU-Position zur Jagd 2013).
Landesjagdgesetz
Laut Landesjagdzeitenverordnung in der Fassung vom 31.3.2010 genießt der Haubentaucher eine ganzjährige Schonzeit. Der aktuelle Entwurf des Landesjagdgesetzes sieht die Streichung aller Wasservogelarten - bis auf Stockente, Grau-, Nil- und Kanadagans - als jagdbare Arten vor.
Fallwild NRW
2001/2002: 4
2002/2003: 0
2003/2004: 2
2004/2005: 2
2005/2006: 1
2006/2007: 1
2007/2008: 0
2008/2009: 1
2009/2010: 0
2010/2011: 0
2011/2012: 1
2012/2013: 1
2013/2014: 0
Brutvogelbestand in NRW
Der geschätzte Brutbestand des Haubentauchers in NRW beträgt 2000 - 3000 Brutpaare.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die vorgesehene Streichung aller Wasservogelarten außer Stockente, Grau-, Nil- und Kandagans aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten sowie die drei oben genannten Gänsearten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten und Gänse, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ob stehende oder langsam fließende natürliche Gewässer: Der Haubentaucher ist in der Wahl seines Lebensraumes sehr flexibel. Er besiedelt auch sekundäre Gewässer wie Talsperren, Stauseen, Fischteiche, Baggerseen und Kiesgruben; im rheinischen, mitteldeutschen und Lausitzer Braunkohlerevier ist er auch auf Braunkohle-Restseen heimisch. Die Höhenlage der Gewässer reicht von der Küste bis zu den bayerischen Voralpenseen in etwa 800 m Höhe. In Russland und Ostasien werden auch große Flussdeltas besiedelt, in Afrika sogar Bergseen bis auf 3.000 m Höhe. Die Größe der Gewässer variiert von den großen natürlichen Seen wie Bodensee, Dümmer und Steinhuder Meer bis zu Kiesgruben und Fischteichen; Gewässer mit einem freien Wasserkörper von mehr als 2 ha werden bevorzugt besiedelt.
In NRW erstreckt sich das größte Vorkommen vom Unteren Niederrhein (Kreis Kleve und Wesel) über die Kreise Viersen und Recklinghausen bis in den Ennepe-Ruhr-Kreis. Davon isoliert befinden sich weitere größere Vorkommen in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke), dem Kreis Paderborn und Köln. Größere Lücken treten in den gewässerarmen Bereichen der Eifel, des Bergischen Landes und des westlichen Münsterlandes auf.
Für die Eignung als Brutgewässer sind vor allem das Nahrungsangebot an kleinen Fischen und Wasserinsekten, offene Wasserflächen als Jagdrevier sowie geeignete Neststandorte in der Flachwasserzone entscheidend. Während an den traditionellen Brutplätzen, etwa den nährstoffreichen Flachseen des nordwestdeutschen Tieflandes (Dümmer, Steinhuder Meer) vorwiegend der seeseitige Bereich des Schilfgürtels besiedelt wird, werden in den letzten Jahrzehnten zunehmend auch kleinere Gewässer und künstliche Seen mit geringer oder fehlender Ufervegetation besiedelt, sofern Ufergebüsch oder Wasserpflanzen eine Verankerung des Schwimmnestes ermöglichen. Dabei können Wasserstandsschwankungen, etwa an Talsperren, während der Brutzeit zum limitierenden Faktor werden.
Während des Zuges, zur Mauser und als Winterquartier werden bevorzugt große offene Binnenseen, Gewässer in Flußauen und vor allem Küstengewässer aufgesucht.
Beschreibung
Haubentaucher sind 46-51 cm lang und haben eine Flügelspannweite von 59 bis 73 cm. Sie werden 800-1.400g schwer. Im Sommer sind die Vögel in ihrem Prachtkleid sehr leicht zu erkennen: Sie schwimmen häufig mitten auf Seen und verschwinden immer wieder zu längeren Tauchgängen. Sie haben einen langen, von vorne weißen Hals, ein weißes Gesicht, einen schwarzen Scheitel und eine braunrote und schwarze Haube. Nacken und Rücken sind braun.
Haubentaucher sind optimal an das Leben im Wasser angepasst - nur selten werden sie fliegend beobachtet. Auf dem Wasser werden die kleinen Jungtiere meist im Rückengefieder mitgenommen. Dies bietet für sie den besten Schutz vor räuberischen Fischen, wie z.B. dem Hecht.
Nahrung
Der Haubentaucher ist ein Unterwasserjäger. Seine Hauptnahrung sind kleine Fische von ca. 10 cm Länge, wie Rotauge und Flussbarsch. Zuweilen aber stehen auch größere Fische auf seinem Speiseplan, der auch Wasserinsekten und kleine Krebse, in Küstengewässern auch Garnelen, beinhaltet. Bei der Nahrungssuche für die Jungvögel achten Haubentaucher genau auf die Bedürfnisse ihrer Zöglinge: Die Jungvögel werden in den ersten Tagen mit Insekten, danach mit ganz kleinen, in Ufernähe gefangenen Jungfischen unter 5 cm Größe gefüttert. Mit zunehmender Körpergröße der Jungvögel fangen die Eltern auch größere Beutetiere.
Ein erwachsener Haubentaucher benötigt zwischen 150 und 200 Gramm Fisch pro Tag. Daher verwundert es nicht, dass das Tauchen nach Nahrung zuweilen die Hälfte seiner Tagesbeschäftigung einnimmt. Die Tauchzeiten schwanken saisonal und je nach Beuteangebot zwischen wenigen Sekunden bis über 50 Sekunden. Dabei wurden sogar Tauchtiefen von 60 Metern festgestellt. Der Aufwand ist besonders im Winter groß, wenn die Fische sich aufgrund der niedrigeren Wassertemperaturen in größeren Tiefen aufhalten und keine großen Jungfischschwärme zur Verfügung stehen.
Quellen
NABU: Der Haubentaucher - Vogel des Jahres 2001
Sudmann, S. R. & M. Jöbges (2002): Brutbestand und Verbreitung von Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan (Cygnus olor), Teichhuhn (Gallinula chloropus) und Blässhuhn (Fulica atra) in Nordrhein-Westfalen 2001. Charadrius 38 (3): 99-121.
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014