Die Samtente
Melanitta fusca
Schutzstatus
International
Die Samtente unterliegt wie alle europäischen Vogelarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, ist allerdings in Anhang II/B aufgeführt und darf somit in Deutschland bejagt werden. Außerdem ist die Samtente in Anhang II der Bonner Konvention von 1983 aufgeführt. In Anhang II werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.
National
Gemäß §7 Abs. 2 Nr. 13-14 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehört die Samtente als "europäische Vogelart" zu den besonders geschützten Arten.
Rote Liste BRD (2009): kein Brutvogel
Rote Liste NRW (2008): kein Brutvogel
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Samtente darf gemäß §1 der Bundesjagdzeiten-Verordnung von 1977 vom 01. Oktober bis 15. Januar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Die Samtente unterliegt laut Landesjagdzeitenverordnung wie alle Wildenten, außer der Stockente, einer ganzjährigen Schonzeit. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Gänse- und Entenarten aus dem Jagdrecht gefordert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 zählt von den Wildenten nur noch die Stockente zu den jagdbaren Arten.
Jagdstrecke in NRW
Samtenten werden bei der Jagdstrecke zu den Wildenten gezählt. Die Jagdstrecke der Wildenten in NRW sah in den letzen Jahren wie folgt aus:
2001/2002: 4 (davon Fallwild: 4)
2002/2003: 6 (davon Fallwild: 6)
2003/2004: 5 (davon Fallwild: 5)
2004/2005: 42 (davon Fallwild: 42)
2005/2006: 26 (davon Fallwild: 26)
2006/2007: 19 (davon Fallwild: 19)
2007/2008: 12 (davon Fallwild: 12)
2008/2009: 15 (davon Fallwild: 15)
2009/2010: 25 (davon Fallwild: 25)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 18)
2011/2012: 14 (davon Fallwild: 14)
2012/2013: 8 (davon Fallwild: 8)
2013/2014: 9 (davon Fallwild: 9)
2014/2015: 4 (davon Fallwild: 4)
Brutvogelbestand in NRW
Die Samtente ist kein Brutvogel in NRW.
Rastvogelbestand in NRW
In NRW treten nur einzelne Individuen auf, z.B. gelegentlich am Möhnesee.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die vorgesehene Streichung aller Entenarten außer der Stockente aus der Liste der jagdbaren Arten. Kritisch sieht der NABU die weiterhin zugelassene Jagd auf Stockenten. Insbesondere bei der Jagd in Wasservogelschutzgebieten führt dies zu Beeinträchtigung zahlreicher anderer Arten und damit zu einer massiven Entwertung dieser Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Schutzfunktion für Wasservögel. Wegen des dichten Körpergefieders und dem überwiegend praktizierten Schießen mit Schrot in Vogelschwärme wird, außer der Zahl der totgeschossenen Stockenten, eine mehrfache Anzahl von Tieren nur verletzt. Da Vögel häufig in gemischten Schwärmen fliegen, besteht zudem die Gefahr, dass nicht jagdbare Arten betroffen sind. Die Jagd auf Vogelschwärme ist daher tierschutz- und artenschutzwidrig sowie nicht nachhaltig. Deshalb fordert der NABU ein Verbot des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Samtenten besiedeln den Raum vom Norden Eurasiens bis hin nach Zentral-Sibirien und sind vereinzelt an mitteleuropäischen, zumeist jedoch den skandinavischen Küsten sowie an Ost- und Nordsee zu finden. In Mitteleuropa ist die Samtente ein Überwinterungsgast ohne feste Brutplätze. Als Lebensraum bevorzugen Samtenten küstennahe Seichtwasserzonen, nutzen aber auch die offene See. Im Binnenland werden tiefe Seen und große Flüsse besiedelt, die Brut findet auf Tundren- und Bergseen sowie an Küsteninseln statt.
Beschreibung
Samtenten werden bei einer Körpergröße von 51 bis 58 cm bis zu 2 kg schwer, wobei die Weibchen oft weniger wiegen. Das Männchen ist schwarz und hat unter dem Auge einen weißen Fleck. Das Weibchen ist braun gefiedert und hat zwischen Augen und Schnabel einen weißen Fleck. Beide Geschlechter haben am Flügelrand einen weißen Spiegel.
Nahrung
Samtenten ernähren sich vor allem von Muscheln, Schnecken, Crustaceen und anderen kleinen Meerestiere. Besonders auf Binnenseen werden aber auch Insektenlarven und Pflanzen gefressen.
Quellen
H. Bauer, E. Bezzel, W. Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz - Nichtsperlingsvögel, 2. Auflage, 2005
Bundesamt für Naturschutz: Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: Stand: Oktober 2015