Die Mantelmöwe
Larus marinus
Schutzstatus
International
Die Mantelmöwe unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelrichtlinie. Sie gehört allerdings zu den Arten des Anhang II/B, die in Deutschland bejagt werden dürfen. Einzuhalten sind dabei die Bestimmungen des Art. 7 und Art. 8 (verbotene Jagdmethoden).
National
Die Mantelmöwe gehört zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13.
Rote Liste BRD (2009): extrem selten
Rote Liste NRW (2008): kein Brutvogel in NRW
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Die Mantelmöwe gehört nach § 2 BJagdG wie alle heimischen Möwen zu den jagdbaren Arten. Nach der BJagdZ-VO von 1977, zuletzt geändert 2002, kann die Mantelmöwe vom 01. Oktober bis 10. Februar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Seit 2006 sind Mantelmöwen in Nordrhein-Westfalen ganzjährig von der Jagd verschont. Im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes 2014 hat der NABU die Streichung aller Möwenarten aus der Liste der jagdbaren Arten gefordert. Der aktuelle Entwurf der Landesregierung sieht dies vor.
Jagdstrecke NRW
Für die Mantelmöwe liegen keine differenzierten Zahlen vor. Folgende Zahlen umfassen die Gesamtjagdstrecken aller Möwenarten außer der Lachmöwe.
2001/2002: 1.417 (davon Fallwild: 37)
2002/2003: 646 (davon Fallwild: 18)
2003/2004: 349 (davon Fallwild: 26)
2004/2005: 187 (davon Fallwild: 19)
2005/2006: 233 (davon Fallwild: 17)
2006/2007: 229 (davon Fallwild: 10)
2007/2008: 337 (davon Fallwild: 23)
2008/2009: 659 (davon Fallwild: 369
2009/2010: 734 (davon Fallwild: 27)
2010/2011: 788 (davon Fallwild: 42)
2011/2012: 695 (davon Fallwild: 27)
2012/2013: 549 (davon Fallwild: 26)
2013/2014: 419 (davon Fallwild: 34)
Bestand in NRW
Die Mantelmöwe brütet nicht in NRW. Sie werden jedoch als Wintergäste alljährlich in geringer Zahl vor allem an den großen Schlafplätzen beobachtet.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU fordert die Streichung aller Möwenarten aus der Liste der jagdbaren Arten. Zwar gilt für Mantelmöwen in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Da aber Lach- und Silbermöwen weiterhin geschossen werden dürfen, ist aufgrund der hohen Verwechselungsgefahr speziell bei Möwen im Winterkleid, nicht auszuschließen, dass sich unter den geschossenen Möwen auch Mantelmöwen befinden können. Zum anderen besteht für diese Arten kein konsumtives Interesse bzw. ist keine sinnvolle nachhaltige Nutzung erkennbar. Der NABU begrüßt daher die vorgesehene Streichung aller Möwenarten aus der Liste der jagdbaren Arten.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Die Mantelmöwe ist an den Küsten des Nordatlantik und an Nord- und Ostsee zu Hause. Die Brutgebiete liegen in der Regel an den Küsten. Im Winter ziehen einige Mantelmöwen aus dem Norden nach Mitteleuropa.
Beschreibung
Die Mantelmöwe ist die größte Möwenart in Europa. Sie wird 64 bis 79 cm groß und kann eine Flügelspannweite von 170 cm erreichen. Sie wiegt zwischen 1.000 und 2.300 Gramm. Die Männchen sind schwerer als die Weibchen. Das Gefieder der Mantelmöwe ist weiß, wobei die Flügeldecken schwarz gefärbt sind. Die Beine sind fleischfarben. Der gelbe, kräftige Schnabel hat an der Spitze einen roten Punkt. Natürliche Feinde hat die Mantelmöwe nicht.
Die Mantelmöwe erreicht erst im Alter von 4 bis 5 Jahren die Geschlechtsreife. Bevorzugt auf kleinen Erhebungen in Küstennähe wird aus Zweigen, Tang und Gras im April das Nest erbaut. Ende April / Anfang Mai werden meist 3 Eier gelegt und 26 bis 28 Tage lang von beiden Elternteilen bebrütet. Im Alter von 45 bis 50 Tagen sind die Jungen flügge.
Ernährung
Mantelmöwen sind in Bezug auf ihre Nahrung sehr flexibel und haben einen vielfältigen Speiseplan. Hauptsächlich suchen sie in marinen Lebensräumen nach Nahrung, die vor allem aus Fisch besteht. Aber auch Krebstiere, Muscheln und Abfall in Städten oder auf Mülldeponien dienen als Nahrung.
Quellen
H. Bauer, E. Bezzel, W. Fiedler: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz - Nichtsperlingsvögel, 2. Auflage, 2005
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung Dez. 2008
Grüneberg, C., S.R. Sudmann, sowie J. Weiss, M. Jöbges, H. Königs, V. Laske, M.Schmitz & A. Skibbe (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. NWO & LANUV (Hrsg.), LWL-Museum für Naturkunde, Münster
Bundesamt für Naturschutz:
Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie
Stand: November 2014