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Neues Landeswassergesetz für NRW

Chance auf Trendumkehr im Gewässerschutz vertan | Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefährdet

Generell wird das Wasserrecht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bundeseinheitlich geregelt. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, einzelne Regelungen zu konkretisieren oder zu erweitern. Im Juni 2015 hat die Landeregierung den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes (LWG) vorgelegt. Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben die Naturschutzverbände hierzu eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. Zum mittlerweile überarbeiteten Entwurf gibt es erneut eine gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNU und NABU. Viele Dinge, die nach Ansicht der Naturschutzverbände dringend einer Regelung bedürfen, werden im neuen LWG jedoch weiterhin ausgeklammert.


Aal - Foto: Ingo Ludwichowski

Aal - Foto: Ingo Ludwichowski

Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Landeswassergesetzes vor dem Umweltausschuss am 11.4.2016 kritisierten die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund (NABU) die Novelle nach wie vor als unzureichend. Trotz massiver Einwände der Naturschutzverbände zum Gesetzentwurf, der im letzten Jahr vorgelegt wurde, seien nach der Überarbeitung und erneuten Kabinettsvorlage keine Verbesserungen erkennbar.

Grundsätzlich vermisse man in der Sache eine eindeutige, auf die Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fokussierte Gesetzgebung. Damit werde die Chance, die sich mit einem neuen Landeswassergesetz böte, vertan: Weder werde es so verbindliche Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer vor Gülle und Pestizideintrag geben, noch verschärfte Auflagen für das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten. Und auch das eigentlich positive Verbot von Abgrabungen in Wasserschutzgebieten werde unterhöhlt durch die Einschränkung, dass es für noch nicht begonnene, lediglich geplante Abgrabungen, die massiv Trinkwasservorkommen gefährden würden, nicht gelten soll.


Nach jeder Mahd-Gülleausbringung - Foto: Volkhard Wille

Nach jeder Mahd-Gülleausbringung - Foto: Volkhard Wille

Dies sei angesichts des Rückstand bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beschämend: So sind in NRW nur 10% der Flüsse und Bäche in einem guten ökologischen Zustand, dabei sollte dies nach den Vorgaben schon 2015, bis auf wenige Ausnahmen erreicht sein. Das Gegenteil sei der Fall, die Ausnahme wurde zur Regel und allem Anschein nach gehe es auch so weiter, so die Klage der Naturschutzverbände. Mittlerweile seien bereits 40% des Grundwassers durch überhöhte Nitratbelastung in einem schlechten Zustand, trotzdem werden weiter Gülle aus Massentierhaltungen und Gärreste aus Biogas im Übermaß auf Flächen und in zunehmenden Maße auch durch Unfälle und Nachlässigkeit direkt in Gewässer eingebracht. Dutzende Kilometer ehemals fischreicher Gewässer seien hierdurch in den letzten Jahren im Lande erheblich beeinträchtigt worden.

Zum Schutz der Gewässer und um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie überhaupt erreichen zu können, fordern die Naturschutzverbände deshalb erneut weitreichendere Vorgaben im neuen Landeswassergesetz. Diese müssten dazu beitragen, die Belastungen der Gewässer durch Stoffeinträge zu minimieren und eine Trendumkehr einzuleiten. Dazu gehöre unter anderem eine Gewässerrandstreifenregelung, die in ihrer Anwendung und Kontrolle einfach zu handhaben ist, der Bedeutung für die Gewässerentwicklung und den Biotopverbund Rechnung trägt, die räumliche Ausdehnung von Gewässerrandstreifen klar festlegt und deren Nutzung auf ausschließlich gewässerverträgliche Nutzungen beschränkt.

Erheblichen gesetzlichen Regelungsbedarf sehen BUND, LNU und NABU zudem bei der Gewährleistung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Nur so ließe sich die verheerende Situation der Wanderfische im Land verbessern: Der Aal stehe vor der Ausrottung, und auch der Lachs sei weit entfernt von einer natürlichen Reproduktion. Nur die Verbesserung der natürlichen Bedingungen in Flüssen und Bächen sichere langfristig die Lebensgrundlagen dieser Wanderfische. Technische Finessen wie Fischpässe und Schutzvorrichtungen an Wanderhindernissen und Wasserkraftanlagen würden nur begrenzt helfen. Deshalb fordern Naturschützer schon lange, dass wenigstens in Zielartengewässern freie Bahn für Wanderfische geschaffen wird.


0.3 MB - Stellungnahme der Naturschutzverbände zum überarbeiteten Entwurf des Landeswassergesetzes vom 04.04.2016
0.8 MB - Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Landeswassergesetz vom 08.09.2015

Für Rückfragen:
Paul Kröfges, Sprecher BUND Landesarbeitskreis (LAK) Wasser, T. 0173 279 44 89,
Mark vom Hofe, LNU-Landesvorsitzender, T. 0172 25 87 848,
Josef Tumbrinck, NABU-Landesvorsitzender, T. 0171 38 67 379


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