Wie viel Wild verträgt der Wald?
Rückblick zur NABU-Tagung am 17. Februar 2016
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat das bisherige Landesjagdgesetz novelliert und nunmehr als „Ökologisches Jagdgesetz“ bezeichnet. Vom Naturschutz wird es bundesweit als vorbildlich eingestuft. Im § 1 („Ziele des Gesetzes“) heißt es im Absatz 3:
Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen, den Wildbestand so zu bewirtschaften, dass das Ziel, artenreiche, sich natürlich verjüngende Wälder, ermöglicht wird.
Der Wald-Wild-Konflikt führt seit vielen Jahren zu regelmäßigen Diskussionen zwischen Waldbesitzern, Förstern, Jägern und Naturschützern. Mit der Zielsetzung des neuen Gesetzes wird es darum gehen, Lösungen für den Konflikt und konkrete Umsetzungsstrategien für alle Beteiligten zu entwickeln. Dazu hatte der NABU-Landesverband NRW mit seinem Landesfachausschuss Wald am 17.02.2016 zu einem Workshop über den Wald-Wild-Konflikt in den voll besetzten Sitzungsraum der Landesgeschäftsstelle eingeladen. Der Workshop sollte auch dazu dienen, eine Position des NABU NRW zur Thematik vorzubereiten.
Die vom Landesvorsitzender Josef Tumbrinck eröffnete und von Heinz Kowalski, stellvertretender Landesvorsitzender und Sprecher des LFA Wald, organisierte Tagung wurde von Konstantin von Wrede vom LFA moderiert. Zuhörer und Diskutanten auf der anschließenden Podiumsdiskussion waren Naturschützer, Waldbesitzer, Förster, Jäger sowie mehrere Pressevertreter.