Weitestgehend unverbindlich
Klimaschutzplan für NRW
Schafft das Klimaschutzgesetz den verbindlichen rechtlichen Rahmen für eine zukunftsweisende Energiepolitik, so liefert der Klimaschutzplan die dazugehörende Umsetzungsstrategie, mit welchen konkreten Maßnahmen die erklärten Co2-Reduktionsziele erreicht werden sollen. Damit kommt dem Klimaschutzplan eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen zu. Aus Sicht der Naturschutzverbände bleibt der nun am 16. Juni 2015 von der Landesregierung an den Landtag weitergeleitete Kabinettsentwurf des Klimaschutzplans aber in weiten Teilen zu unverbindlich, um dies auch tatsächlich zu leisten. So fehle grundsätzlich ein klares Bekenntnis zum Umsteuern auf 100 Prozent erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050 und auch die Finanzierung der im Klimaschutzplan genannten Maßnahmen bliebe offen.
In der gemeinsamen Stellungnahme begrüßten BUND, LNU und NABU die nordrhein-westfälische Klimaschutzpolitik ausdrücklich. Die Landesregierung habe mit dem Klimaschutzgesetz NRW erstmals verbindliche landesgesetzliche Regelungen zum Schutz des Klimas getroffen und damit eine zentrale umweltpolitische Forderung der Verbände umgesetzt. Die zukünftige zweite Säule der nordrhein-westfälischen Klimaschutzpolitik, der Klimaschutzplan, bliebe aber hinter den Erwartungen der Naturschutzverbände zurück und dies trotz eines als positiv bewerteten Partizipationsprozesses. So werde schon jetzt deutlich, dass ambitionierte Vorhaben aus dem ersten Kabinettsentwurf im Klimaschutzplan nicht weiter verfolgt werden. Zudem sei unklar, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich zu einer CO2-Reduktion führen werden. Eine entsprechende Prognose fehle ebenso wie die klare Priorisierung derjenigen Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden müssen, um die mittelfristigen Klimaschutzziele zu erreichen.
Grundsätzlich vermissen die Naturschutzverbände im Klimaschutzplan das klare Bekenntnis zum Umsteuern auf 100 Prozent erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050. Auch reichten das angestrebte Etappenziel einer 25-prozentigen Reduktion der Treibhausgase bis zum Jahr 2020 sowie das Ziel einer mindestens 80-prozentigen Reduktion bis zum Jahre 2050 angesichts des hohen Anteils Nordrhein-Westfalens an den deutschen Treib- hausgasemissionen nicht aus. Die Verbände betonten allerdings, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht nur „schnellstmöglich“, sondern zugleich auch naturverträglich geschehen müsse und nicht zu einem weiteren Verlust an biologischer Vielfalt führen dürfe. Auch die Finanzierung der im Klimaschutzplan genannten Maßnahmen bleibe offen. So sei es fraglich, ob Maßnahmen von den Kommunen ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel überhaupt umgesetzt werden können. Viele Maßnahmen, insbesondere für den Gebäudesektor, seien keinem konkreten Haushaltsposten zugeordnet. Notwendig sei hingegen eine klare Verantwortlichkeit der jeweiligen in ihrem Aufgabenbereich berührten Ministerien, damit die Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich finanziert und umgesetzt werden.
Der künftige Klimaschutzplan werde einen reinen Angebotscharakter haben, solange die Planvorgaben nicht zumindest gegenüber den „öffentlichen Stellen“ im Wege einer Rechtsverordnung für verbindlich erklärt werden. Wenn die Klimaschutzziele über die Landes- und Regionalplanung operationalisiert werden sollen, sei es entscheidend, sie als „Ziele der Raumordnung“ zu konkretisieren. Nur dann hätten sie eine strikt bindende Wirkung.