Mehr Schutz für Uferschnepfe, Kiebitz & Co
NABU begrüßt Maßnahmenpaket zum Vogelschutz am "Unteren Niederrhein" | Gebietsabgrenzung nach wie vor fachlich unzureichend
07. April 2011 -
Der NABU NRW begrüßt das jetzt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Vogelschutzes im NATURA 2000-Gebiet ´Unterer Niederrhein´. „Zahlreiche bedrohte Vogelarten am Niederrhein haben in den letzten Jahren katastrophale Bestandsrückgänge erfahren. Konkrete Schutzmaßnahmen waren längst überfällig", sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes. Den jetzt erfolgenden stereotypen Aufschrei einiger Interessengruppen über noch mehr Naturschutz weise der NABU als völlig fehl am Platze zurück.
Entgegen einiger Darstellungen gehe es bei dem Maßnahmenkonzept nicht um eine Gebietsvergrößerung, sondern um den Schutz und die Optimierung der vorhandenen Gebiete. „Jahrelang wurden ausgewiesene Schutzgebiete nicht beachtet und zum Teil stark geschädigt. So wurden über 5.000 ha des EU-Vogelschutzgebietes ausgekiest. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes und die fortschreitende Flächeninanspruchnahme durch Industrie, Wirtschaft und Gemeinden in der Region hätten dazu beigetragen, dass das EU-Vogelschutzgebiet seiner überregionalen Bedeutung und Funktion kaum noch gerecht werde. „Mit dem vorgelegten Maßnahmenkonzept wird aufgezeigt, wie ein guter Erhaltungszustand der Schutzgebiete erreicht werden kann“, so Tumbrinck weiter. Nur so ließe sich das Ruder für manche Arten wie die vom Aussterben bedrohte Uferschnepfe noch herumreißen.
Kritisch sehe der NABU nach wie vor die 2008 festgeschriebene Gebietsverkleinerung. „Die Abgrenzung ist aus fachlicher Sicht nach wie vor unzureichend“, erklärt der NABU-Landeschef. 1999 hat die damalige NRW-Landesregierung das schon 1983 ausgewiesene EU-Vogelschutzgebiet ´Unterer Niederrhein´ von rund 30.000 Hektar auf 20.271 Hektar verkleinert. Der NABU NRW hatte damals massiv dagegen protestiert. Dieser Position hatte sich die EU-Kommission angeschlossen und ein förmliches Beschwerdeverfahren eröffnet. Im Jahr 2008 einigte sich die EU-Kommission mit dem Land NRW dann auf eine Flächenabgrenzung von 26.000 Hektar.
Im März 2009 hatte der NABU gegen die Genehmigung der Kiesabgrabung ´Reeser Welle´ vor dem VG Düsseldorf geklagt. Das Gericht hob die Genehmigung nun auf. Damit sind 108 Hektar Vogelschutzgebiet und wertvolle niederrheinische Kulturlandschaft zunächst vor der Zerstörung durch den Kiesabbau gerettet. Mehr →