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Vergebliche Eiersuche auf Äckern und Wiesen

NABU schlägt Alarm: Kiebitzbestände befinden sich im freien Fall | Landwirte sind verpflichtet, Gelege zu schonen | Bei Missachtung droht Verlust der Förderung

Den Vögeln der Agrarlandschaft geht es schlecht, besonders die Kiebitzbestände befinden sich im freien Fall. Der NABU begrüßt den Erlass des Umweltministeriums zum Kiebitzschutz. Landwirte seien damit nun verpflichtet, Rücksicht auf Nester und Gelege zu nehmen.

Kiebitz mit Küken - Foto: NABU/Thorsten Krüger

Kiebitz mit Küken - Foto: NABU/Thorsten Krüger

17. April 2014 - Eigentlich ist das Brutgeschäft bei Kiebitz, Feldlerche, Uferschnepfe und Co in vollem Gang. Aber die Bestände vieler gefährdeter Vögel der Agrarlandschaft befinden sich in Nordrhein-Westfalen im freien Fall. „Erste Meldungen zum aktuellen Brutgeschehen im gesamten Lande zeichnen für dieses Jahr ein düsteres Bild“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Überall seien dramatische Rückgänge zu verzeichnen. Ursache hierfür sei die in den letzten Jahren immer weiter fortschreitende Intensivierung der Landbewirtschaftung: „Grünland wird inzwischen schon im April gemäht – früher erfolgte die Heuernte erst im Juni, wenn die Vogelarten ihr Brutgeschäft abgeschlossen haben. Der Gesetzgeber ist gefordert, die gesetzliche Definition der so genannten „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft den Anforderungen des Biodiversitätsschutzes entsprechend zu überarbeiten“, so Tumbrinck weiter.

Besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf dem Kiebitz. Bis vor wenigen Jahren war der Kiebitz eine Allerweltsart – jetzt nehmen die Bestände im Rekordtempo ab. Der NABU NRW begrüßt deshalb den Erlass des Umweltministeriums zum Kiebitzschutz vom 11. April 2014. Tumbrinck: „Damit ist klargestellt, dass der Kiebitz eine stark gefährdete Art ist. Landwirte sind ab jetzt überall verpflichtet, Rücksicht auf Nester und Gelege zu nehmen – andernfalls wäre das ein Verstoß gegen die sogenannten Cross-Compliance-Vorschriften der EU, welcher zur Rückzahlung der Flächenprämie führen kann. Wir fordern den rheinischen Landwirtschaftsverband auf, seine Mitglieder zur Beachtung dieser Vorschrift aufzufordern“.



Da Feuchtwiesen als Lebensraum kaum noch zur Verfügung stehen, brüten insbesondere Kiebitze in den letzten Jahren zunehmend auf für den Maisanbau vorgesehenen Ackerflächen. Jedes Jahr pflügen viele Landwirte aber genau während der Brutzeit der Kiebitze ihre Äcker oder Mähen die verbliebenen Wiesen immer früher. Die Folge, Nester und Gelege der Wiesenvögel werden regelmäßig zerstört. Der Erlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums an die Unteren Landschaftsbehörden und Biologischen Stationen, ruft zu einem Bewirtschaftsungsaufschub auf Maisanbauflächen mit Kiebitznachweisen für dieses Jahr auf. Landwirte mit entsprechenden Flächen sollen gegen Entschädigungszahlungen dafür gewonnen werden, erst nach dem 5. Mai ihre Maisäcker zu bestellen. Dann wären die Kiebitzjungen, geschlüpft und könnten als Nestflüchter dem Pflug entkommen.

„Dem NABU liegen aber bereits jetzt Meldungen darüber vor, dass die Zerstörung der Kiebitzgelege durch Pflugarbeiten auf den Maisäckern trotz des Aufrufes des Umweltministeriums auch in diesem Jahr ungehindert weiter geht“, so der NABU-Landeschef. Aufgrund europäischer Artenschutzbestimmungen und Förderrichtlinien für den ländlichen Raum sei jeder Landwirt aber verpflichtet - völlig unabhängig davon ob inner- oder außerhalb eines Schutzgebietes - Rücksicht auf Nester der gefährdeten Arten zu nehmen. Andernfalls riskiere er die Kürzung oder vollständige Rückforderung aller seiner Flächenprämien.


Fünf vor zwölf für Wiesenweihe, Wachtelkönig und Kiebitz

Industrielle Landwirtschaft bedeutet Aus für die biologische Vielfalt auf nordrhein-westfälischen Äckern

Wiesenweihennachwuchs - Foto: Alfred Ortmann

Wiesenweihennachwuchs - Foto: Alfred Ortmann

09. August 2013 - Den Vögeln der Agrarlandschaft geht es schlecht. Selbst in Vogelschutzgebieten wie der Hellwegbörde oder dem Unteren Niederrhein geht der dramatische Rückgang von Vögeln der Kulturlandschaft ungebremst weiter. Aktuell ist das Land NRW damit beschäftigt der EU zu erklären, wie es gedenkt den Schutz stark gefährdeter Arten wie der Wiesenweihe und dem Wachtelkönig in der Hellwegbörde zu verbessern. Gelingt dies nicht, droht eine Verurteilung im laufenden Vertragsverletzungsverfahren. Für Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW ist das aber nur die „Spitze des Eisberges“.


Tumbrinck: „Für die Tier- und Pflanzenarten unserer Kulturlandschaft ist es fünf vor zwölf. Überall im Land werden massive Verluste und Rückgänge gemeldet. Bund und Land sind dringend gefordert mit massiven Anstrengungen ernsthaft gegenzusteuern. Die bisherige Praxis als Königsweg auf freiwillige Maßnahmen der Landwirtschaft zu bauen muss ein Ende haben.“ Selbst ehemalige ´Allerweltsarten´ wie Kiebitz und Feldlerche seien regional schon vollständig verschwunden oder es drohe das komplette Aussterben in kürzester Zeit.


Kiebitz

Kiebitz - Foto: Frank Derer

Eine aktuelle Untersuchung der NABU-Naturschutzstation Münsterland belege den dramatischen Verlust beispielhaft am Rückgang der Kiebitzpopulationen auf einem großräumigen Untersuchungsgebiet im Kreis Warendorf und der Stadt Münster in den letzten drei Jahren. Wurden 2011 noch 110 Kiebitzpaare in diesem Ausschnitt der münsteraner Agrarlandschaft kartiert, werden es 2013 lediglich noch 62 Paare gewesen sein. Im Kreis Warendorf wurden 2012 insgesamt noch über 700 Brutpaare festgestellt. „Bei einem aktuellen Reproduktionserfolg von lediglich 0,16 Küken pro Brutpaar und Jahr und einer Populationssterblichkeit von 30% pro Jahr dürfte die Population in diesem Jahr auf 530 Brutpaare im Kreisgebiet geschrumpft sein“, so Kristian Mantel, Vogelexperte der Station. Da ließe sich hochrechnen, dass die Kiebitze im Kreis Warendorf und im Umland von Münster in wenigen Jahren gänzlich verschwunden sein werden.


Ursache dieser Entwicklung sei ein dramatischer Intensivierungsschub in der Landwirtschaft, der auch vor Schutzgebietsgrenzen nicht Halt mache. Verantwortlich dafür sei eine verfehlte Subventionspolitik der EU, die falsche Weichenstellung von Bauernverbänden und Bundesregierung in Richtung Wachstum industrieller Produktion für den Weltmarkt sowie falsche Anreize des EEG zur Biomassenutzung. Der NABU NRW fordere Bund und Land deshalb auf, endlich die notwendigen Konsequenzen aus diesen nicht zu leugnenden Entwicklungen zu ziehen.

„Die erschreckende Geschwindigkeit mit der der Rückgang der Artenvielfalt auf der gesamten Landwirtschaftsfläche Nordrhein-Westfalens erfolgt, erfordert schnelles und konsequentes Handeln. Nur so lässt sich noch wirkungsvoll ein ´Löschen der genetischen Festplatte´ unseres Landes verhindern“, erklärte der NABU-Landesvorsitzende. Das Prinzip des Vorrangs freiwilliger Maßnahmen in der Landwirtschaft drohe angesichts von Ausweitung der Massentierhaltung und Biomasseanbau flächendeckend zu scheitern.


Dabei trüge die Bundesregierung die Hauptverantwortung für die verfehlte Agrarpolitik, in dem eine weitergehende ökologische Reform der EU-Agrarpolitik blockiert wurde. In engem Schulterschluss mit dem Bauernverband habe aber auch die schwarz-gelbe Landesregierung von 2005 bis 2010 der industriellen Landwirtschaft Tür und Tor geöffnet. Daran leide NRW noch heute. Umweltminister Remmel sei nun gefordert, hier schnell und deutlich gegenzusteuern.

Im Kern gehe es aber auch um die Frage, ob sich NRW einen flächendeckenden Naturschutz leisten wolle oder es zuließe, dass dieser zukünftig von rein ökonomisch ausgerichteten Flächennutzern auf 10% der Landesfläche zurückgedrängt werde. „Das Land muss dafür Sorge tragen, dass die leider wohl weiter schrumpfenden Restvorkommen geschützter Arten der Feldflur ermittelt und unmittelbar geschützt werden“, so Tumbrinck weiter. Dazu gehöre auch, dass das Land zukünftig alle Möglichkeiten ausschöpfe, EU-Agrarmittel für den Schutz der Arten in der Feldflur bereitzustellen. Diese müssten flexibel und erfolgsabhängig eingesetzt werden.

Leider würde auch die vom Land subventionierte Landwirtschaftskammer in Richtung Wachstum, Produktionsintensivierung und Weltmarkt beraten. Hier sollte, so der NABU NRW, das Land bei seinen Sparbemühungen den Rotstift ansetzen. Bei der Eindämmung der Massentierhaltung könnte eine konsequente ordnungsgemäße Genehmigungspraxis helfen. Denn auf Grund der Stickstoffeinträge neuer Ställe in Schutzgebiete und der letzten Baurechtsänderung dürften viele solcher Anlagen gar nicht mehr genehmigt werden. Hier müsse das Land per Erlass für Klarheit bei den nachgeordneten Behörden sorgen.


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