Gartenabfälle gehören nicht in die Natur
Grünschnitt bitte fachgerecht entsorgen
Ob Hitze, Trockenheit oder Dauerregen – im Garten wächst es weiter. Wer Rücksicht auf das Brutgeschäft der Vögel nimmt, hat sich bisher mit dem Schneiden von Hecken und Sträuchern zurückgehalten. Doch diese Zeit ist bald vorbei und damit fällt für viele Gärtner*innen der Startschuss, mit Pflegeschnitten wieder für mehr „Ordnung im Garten“ zu sorgen. Doch wohin mit den Gartenabfällen, wenn Kompost und Biotonne bereits gefüllt sind und man das Schnittgut nicht im Garten entsorgen möchte? „Auf keinen Fall in der Natur abladen!“, appelliert Dr. Götz Loos, Sprecher des Landesfachausschusses Botanik im NABU NRW, an alle Gartenbesitzenden. Denn was viele nicht wüssten: Auch Gartenabfälle am falschen Ort haben negative Folgen für die Natur.
„Gartenabfälle gehören nicht in den Wald oder in die Landschaft, sondern auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder zu den Grünschnittsammelstellen der Gemeinden“, so Loos weiter. Dort kann das Schnittgut – meist bis zu einem Kubikmeter – kostenlos abgegeben werden und wird dort fachgerecht weiterverarbeitet. Wer Gartenabfälle illegal im Wald entsorgt, verursacht nicht nur hohe Kosten für die Allgemeinheit, sondern schadet auch der Natur. Zum einen gelangen überschüssige Nährstoffe wie Stickstoff in den Boden. „Diese Überdüngung führt zu Veränderungen der typischen Lebensgemeinschaften. Pflanzen und Tiere nährstoffarmer Standorte verschwinden. Am Ende wachsen dort nur noch Brennnesseln und Brombeeren“, erklärt der Botaniker. Gelangen die Nährstoffe bis ins Grundwasser, werden zudem die Trinkwassergewinnung und -qualität erheblich beeinträchtigt.
Andererseits gelangen mit den Gartenabfällen auch nicht heimische Gehölze und Stauden in die Natur. Einige dieser „Gartenflüchtlinge“ verursachen dann im Laufe der Jahre erhebliche Probleme, da sie zu einer Gefahr für die heimische Artenvielfalt werden. Verdrängen sie heimische Pflanzen, hat dies in der Regel auch Auswirkungen auf die daran angepassten Tierarten. So verdrängt der Japanische Staudenknöterich, der ursprünglich als Zierpflanze in unseren Gärten angepflanzt wurde, dort, wo er sich ungehindert ausbreitet, inzwischen vielerorts die standorttypischen Pflanzengesellschaften. Loos: „Solche invasiven Pflanzenarten fügen der heimischen Natur enormen Schaden zu und verursachen erhebliche Kosten, zum Beispiel bei der Pflege von Naturschutzgebieten vor Ort.“
Leider sei das Abladen von Gartenabfällen in der freien Natur kein Einzelfall. In Wohngebieten am Waldrand sei diese Art der Entsorgung sogar häufig zu beobachten. „Ein solches Verhalten verbietet sich eigentlich von selbst. Mit dem gleichzeitigen Anspruch, den Wald als Erholungsraum zu nutzen, verträgt sich eine solche „Müllkippen-Mentalität“ überhaupt nicht“, gibt Loos zu bedenken. Zudem sei die Entsorgung von Müll – und dazu gehören auch Gartenabfälle – in Wald und Flur gesetzlich verboten. Wer dennoch illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Melden könne man „wilden Müll“ übrigens bei der örtlichen Polizei oder bei der Abfallbehörde der jeweiligen Kommune oder des Landkreises.
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