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Gesetzesänderung sichert geordnete Planung

NABU NRW begrüßt Korrektur bei der Planung des Windenergieausbaus

Derzeit werden die Regionalpläne in den sechs Planungsregionen NRWs geändert, um die bundesrechtlich vorgegebenen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen. Der NABU NRW begrüßt dieses Flächenziel und den neuen Planungsansatz.

Windräder bei Düsseldorf - Foto: Stefan Wenzel

Windräder bei Düsseldorf - Foto: Stefan Wenzel

Der Landtag NRW hat gestern mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes eine wichtige Korrektur beim Windenergieausbau beschlossen. Die Gesetzesänderung, eingebracht von den Landtagsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soll sicherstellen, dass Windenergieprojekte innerhalb der vorgesehenen Flächen umgesetzt werden und ein unkontrollierter Ausbau außerhalb dieser Gebiete verhindert wird.

Derzeit werden die Regionalpläne in den sechs Planungsregionen NRWs geändert, um die bundesrechtlich vorgegebenen 1,8 % der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen. Der NABU NRW begrüßt dieses Flächenziel und den neuen Planungsansatz, den Windenergieausbau gezielt in geeigneten und möglichst konfliktarmen Bereichen zu lenken. In den letzten Monaten hatte der NABU NRW allerdings mit großer Sorge einen rasanten Anstieg der Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen außerhalb der geplanten Windenergiegebiete der Regionalpläne beobachtet.


NABU-Landesvorsitzende Heide Naderer: „Die aktuellen Festlegungen von Windenergiegebieten in den Regionalplänen enthalten bereits erhebliche Mängel im Natur- und Artenschutz. Daher sind wir alles andere als zufrieden mit den Entwürfen der Regionalpläne. Gleichzeitig wäre die Antragsflut für Windenergieanlagen in den letzten Monaten außerhalb dieser Pläne ein ökologisches Desaster geworden – oft handelt es sich oft um Flächen, die aus gutem Grund zum Schutz der Biodiversität ausgeschlossen werden sollen. Die nun beschlossene Gesetzesänderung setzt hier ein wichtiges Stoppsignal. Verwunderlich ist jedoch, dass die neue Regelung in 6 Monaten ausläuft. Denn es ist schwer vorstellbar, dass alle Regionalpläne bis dahin in Kraft getreten sein werden.“

Naderer weiter: „Es sind bereits ausreichend Flächen in den Regionalplänen vorgesehen, um den Windenergieausbau voranzutreiben. Eine zusätzliche Flächenkulisse ist daher nicht notwendig.“

Mit der Gesetzesänderung wird eine Nachsteuerung für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne geschaffen. Dies trägt nicht nur zu einer besseren Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung bei, sondern schafft auch dringend benötigte Planungssicherheit


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