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Mehr Wunsch als Wirklichkeit?

Der Luchs in NRW

Der europäische Luchs (Lynx lynx) soll in den großen Waldlandschaften NRWs wieder jagen und sich vermehren dürfen. Diese in der Bevölkerung mehrheitlich längst akzeptierte Forderung der Naturschutzverbände wird derzeit auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft.

Luchs - Foto: Christoph Bosch

Luchs - Foto: Christoph Bosch

Fünf Jahre auf Eis gelegt hatte die Landesregierung das Thema im Jahr 2002, um Fakten zu sammeln und eine Entscheidung solide vorbereiten zu können. Diese Frist ist abgelaufen. Was ist inzwischen geschehen? Wovon hängt es ab, ob die bildschöne Kleinkatze in Eifel, Sauer- und Siegerland wieder heimisch werden kann?

Seit etwa 1997 kommen wieder Luchse in den genannten Gebieten vor. Schon früher auch in Rheinland-Pfalz. Wildbiologen vermuten, dass zumindest ein Teil dieser Luchse - ihre Zahl wird grob auf etwa zehn bis 20 Tiere geschätzt - illegal ausgesetzt wurden. In Rheinland-Pfalz wird gerade im Rahmen des deutsch-französischen Projekts "Interreg 3" mit EU-Mitteln die Einbürgerung von zwölf aus Tschechien stammenden Wildluchsen vorbereitet. Und seit ein paar Jahren verlegen Luchse aus dem Nachbarland Hessen immer mal wieder ihr Streifgebiet auch nach NRW hinein. Alle drei der genannten Mittelgebirgs-Regionen in NRW wurden in einer Expertise als für den Luchs geeignete Lebensräume eingestuft. Wichtige Voraussetzung für die langfristige Herausbildung einer lebensfähigen, Länder übergreifenden Population ist allerdings, dass immer wieder einzelne Tiere über grüne Korridore aus dem eigenen in andere Luchsgebiete überwechseln können. Nur so oder durch unnatürliches stetiges Auswildern nicht verwandter Exemplare kann auf lange Sicht Inzucht vermieden werden. Fachleute arbeiten bereits an solchen auch für das Großwild wichtigen Vernetzungen in der Landschaft.


Luchs

Luchs - Foto: Klemens Karkow

Chancen
Außer der Frage, ob Luchse weiträumig im Land Kontakt mit Artgenossen zu halten im Stande sein würden, muss beantwortet werden, ob die Zahl ihrer Feinde die natürliche Ausbildung einer Population langfristig unmöglich macht. Solche "Feinde" sind Verkehr und Jagdwilderei. Dass bisher selbst von den hier vermutlich ausgesetzten Luchsen noch keiner unter die Räder gekommen ist, lässt Luchsfans hoffen. Dass dem Personenkreis, der Nachteile durch jagende Luchse befürchtet - vor allem Rehwildjägern - bisher diese Besorgnis nicht genommen werden konnte, macht die Lage für Luchse dagegen kritisch. Ein Luchsabschuss durch einen Jagdinhaber wäre Wilderei, also eine Straftat, die den Jagdschein kosten würde. Doch die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Frevel nachzuweisen, ist minimal. Männliche Luchse, so genannte Kuder, haben Streifgebiete von 150-200 Quadratkilometern und mehr. Sie legen in einer Nacht zuweilen 45 bis 60 Kilometer zurück und queren während ihrer Beute- oder Partnersuche Dutzende von jagdlich intensiv genutzten Territorien. Und nicht in allen davon ist ihnen freies Geleit sicher. In Jagdzeitschriften werden Autoren, die sich das Thema Luchs vorgenommen haben, deshalb nicht müde, Interessenausgleich zu fordern für Jäger, die nachweislich Nachteile durch den Beutekonkurrenten auf vier Pfoten haben. So könne Akzeptanz geschaffen werden.


Luchs Flyer

Der NABU engagiert sich für die Rückkehr des Luchses

Geld
An diesem Punkt kommt Geld ins Spiel. Ein Luchs-Management mit Auswilderungs-Aktionen, wissenschaftlicher Kontrolle, Schadensersatz für Viehverluste und einer Duldungsquote für Revierpächter in den Luchsgebieten wird sicher nicht billig. Ob es Prämien oder ähnliche Ausgleichszahlungen an Revierinhaber geben wird, ist eine politische Entscheidung. Der Gesetzgeber fordert von der Jägerschaft im Bundesjagdgesetz die Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes. War eine dem Jagdrecht unterstehende Tierart ausgerottet und besteht die Möglichkeit einer erfolgreichen Wiedereinbürgerung, so ist auch dies eine Art der Erhaltung. Diese Leistung wird den Jagdpächtern zwar gesetzlich abgefordert. Zu erzwingen ist sie hingegen kaum.
Eine Antwort auf die Frage, welche Wildtierarten sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen "erlauben" wollen - also auch, ob der Luchs künftig wieder dazugehören soll - sollte jedoch keinen Falls einer kleinen Gruppe Ablehnender überlassen werden, die offenbar nicht einmal in den eigenen Reihen mehrheitsfähig ist.

Zeit
Die Zeit drängt. Es hat den Anschein, als ob das Häuflein vorhandener Luchse rasch dahinschwände. Die Anzahl der Hinweise auf die Katze mit den Pinselohren liegt vor allem in der Eifel und den angrenzenden Wäldern auf belgischer Seite derzeit wieder nahe der Null. Dabei hatte es nach 1997 zunächst immer öfter Sichtungen und Spuren, sogar von Jungluchsen gegeben. Von den 21 seit 2004 landesweit agierenden ehrenamtlichen Luchsberatern, die jedem "Tipp" aus der Bevölkerung nachgehen und sämtliche Hinweise an die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn weiterleiten, gibt es derzeit nur aus dem Grenzbereich zu Hessen und aus dem Sauerland ermutigendere Nachrichten. Es sind Ideen gefragt von all jenen, die dem Luchs den Weg zurück in die heimischen Wälder ebnen möchten. Die könnten sowohl von Jägern als auch von Naturschützern kommen. Durchaus ein Prüfstein, ob der alte Gegensatz zwischen Nutzern und Schützern in einer öffentlichkeitswirksamen Frage diesmal überwunden werden kann.


Ausblick
In einigen benachbarten Bundesländern sieht die Entwicklung von Luchsvorkommen positiver aus als in NRW. In Niedersachsen hat sich in einem Auswilderungsprojekt eine Population aufgebaut, die weiter wächst und sich ausbreitet. In Hessen nehmen seit 2000 bis heute die Luchsmeldungen zu, von dort scheinen Luchse offenbar ihre Streifgebiete sporadisch bis ins Siegerland auszudehnen. In Rheinland-Pfalz plant man ein Auswilderungsprojekt. In absehbarer Zeit können wir mit einem Einwandern von Luchsen aus diesen Populationen nach Nordrhein-Westfalen rechnen, unabhängig davon, ob man sich in Nordrhein-Westfalen zu einer aktiven Wiederansiedlung entschließt. Der NABU will diesen Luchsen den Weg bereiten, durch Öffentlichkeitsarbeit, Sammeln von Beobachtungsdaten und Lebensraumsicherung.


Luchsmanagement

Landwirte erhalten vom Land NRW Entschädigung für vom Luchs verursachte Haustierverluste. Jäger nicht. Letztere sind nämlich nicht Eigentümer der jagdbaren Wildtiere, sondern es steht ihnen im Rahmen ihrer jagdlichen Aktivitäten gesetzlich lediglich ein Aneignungsrecht am Wild zu. Vor der Aneignung gelten die Tiere als herrenlos.

Werden Luchse beobachtet, ihre Spuren entdeckt oder auch gerissene Beutetiere aufgefunden, kommen die Luchsberater ins Spiel. Eine Kontaktadressenübersicht der Luchsberater in NRW finden Sie hier.


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