Steinkauzbestände in NRW sinken
Naturschutzgesetzgebung gehen am Steinkauz vorbei | Fachtagung zum Steinkauzschutz 2011 in Metelen mahnt stärkeres Engagement des Landes an
In den letzten sieben Jahren wurde von der AG Eulen, dem NABU NRW, der NWO (Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wieder eine Bestandsaufnahme des Steinkauzes in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Auf der Fachtagung vom 25. bis 27. März 2011 im Artenschutzzentrum Metelen wurden nun die aktuellen Zahlen vorgestellt – leider kein Grund zur Freude. Über 400 Steinkauzschützer aus ganz NRW waren an der Datenerhebung, -zusammenstellung und -auswertung beteiligt. Das traurige Ergebnis: Nordrhein-Westfalen beherbergt zwar noch immer rund 70 Prozent des bundesdeutschen Steinkauz-Brutbestandes und hat somit eine überregionale Verantwortung für diese Art. Doch trotz einer Vielzahl von hauptsächlich ehrenamtlichen Schutzmaßnahmen gehen die Bestände weiter zurück. So brüteten 2010 nur noch 5450 Steinkauzpaare in NRW, 2003 waren es noch 5800 Brutpaare. Gegenüber der Bestandszählung 2003 ist das ein Rückgang um sieben Prozent.
Anlässlich der Fachtagung forderte der NABU NRW die Landesregierung auf, ihrer überregionalen Verantwortung zum Schutz des Steinkauzes stärker als bisher gerecht zu werden. „Der wichtigste Lebensraum des Steinkauzes in Nordrhein-Westfalen, Streuobstwiesen mit alten höhlenreichen Obstbäumen in Ortsrandlage, muss endlich wieder konsequent geschützt werden“, erklärte NABU-Steinkauzexperte Siegfried Franke. So sei es dringend erforderlich, Streuobstwiesen wieder als geschützten Landschaftsbestandteil in das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz aufzunehmen.
Allein die letzte Novellierung des Landschaftsgesetzes und die darin beschlossene Rücknahme des Schutzstatus von Streuobstwiesen durch die alte CDU/FDP Landesregierung habe in den letzten 5 Jahren maßgeblich zur Zerstörung mehrerer hundert Steinkauzbiotope beigetragen. Zahlreiche Städte und Gemeinden hätten seitdem ohne Rücksicht auf Verluste auch noch die letzten wertvollen Streuobstwiesen als Baugebiet ausgewiesen, so Franke. Dabei sei dies nicht die einzige Gefahr, die den Steinkäuzen in NRW drohe. Verantwortlich für den Zusammenbruch der Steinkauzbestände in Deutschland sei zunehmend auch die Intensivierung der Landwirtschaft. So setze der rasante Rückgang der Milchviehwirtschaft und Weidetierhaltung sowie der intensive Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden und die damit einhergehende Nahrungsverknappung dem Steinkauz zu.
Zur Verschärfung der Situation habe in den letzten Jahren zudem der Bau von Biogasanlagen beigetragen. Eine Vielzahl von Streuobstwiesen mit Steinkauzbrutrevieren wurde abgeholzt und in Maisäcker umgewandelt oder Grünland wurde für den Maisanbau umgebrochen. Das für den Steinkauz lebensnotwendige Grünland in NRW ist so in den letzten sieben Jahren um sechs Prozent zurückgegangen. „Das vor einiger Zeit von der Landesregierung beschlossene Umbruchverbot für Dauergrünland ist zwar ein erster Hoffnungsschimmer, aber als Schutzmaßnahme für den Steinkauz unzureichend“, erklärte Franke. Hier seien sowohl die Landesregierung als auch die Bezirksregierungen, die Städte und Gemeinden sowie die Umweltbehörden gefordert. Zuverlässig helfen würde nur ein ganzes Maßnahmenpaket. Wichtigster Punkt sei dabei, jegliche Zerstörung weiterer Steinkauzbiotope verlässlich zu stoppen.
Als natürliche Faktoren für den Rückgang der Steinkauzpopulation spielen auch die vergangenen strengen Winter eine nicht unerhebliche Rolle. Zusätzlich wurden durch die starken Stürme der letzten Jahre viele Brutbäume zerstört. Allein durch die Vielzahl ehrenamtlicher Schutzmaßnahmen ließe sich die Situation nicht dauerhaft ändern, so Franke.
Ansprechpartner für den landesweiten Steinkauzschutz
beim NABU NRW ist nach wie vor:
Sigfried Franke, Tel. 02371-30940, sifranke@gmx.de
beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV):
Michael Jöbges, Tel. 02361-305 3320.
Ausgerichtet wurde die Tagung von der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW in Kooperation mit dem Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz, der AG zum Schutz bedrohter Eulen, dem NABU NRW und der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft.
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