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Eine fast unendliche Geschichte

Europäische Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen

Die Europäische Union besitzt mit der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie eines der besten und modernsten Naturschutzgesetze der Welt. Wesentliches Instrument der EU-Naturschutzgesetzgebung ist ein Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Beide Richtlinien sowie das Schutzgebietsnetz stellen den wichtigsten Beitrag Europas zur Umsetzung der 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro verabschiedeten Konvention über die biologische Vielfalt dar.


Kammmolch - Foto: Frank Grawe

Kammmolch - Foto: Frank Grawe

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen schon in den 1970er Jahren erste gemeinsame Aktionsprogramme für Natur- und Umweltschutz. Die 1979 beschlossene EU-Vogelschutzrichtlinie wollte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Jagd auf Zugvögel eindämmen und für besonders bedrohte Arten Schutzgebiete einrichten. Leider kam der Prozess der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten, den sogenannten "Special Protection Areas" (SPAs), nur sehr schleppend in Gang. Mitte der 1980er Jahre reifte die Erkenntnis, dass angesichts des fortschreitenden Artensterbens mehr getan werden müsse. Bundesregierung und Länder haben daher im Bundesrat 1988 die Europäische
Kommission aufgefordert, zum Schutz der biologischen Vielfalt nach dem Vorbild der EG-Vogelschutzrichtlinie auch für andere Arten und gefährdete Lebensräume eine Richtlinie zu entwickeln. 1992 wurde diese Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten der EU und vom Europäischen Parlament verabschiedet. Neben Regelungen zum Artenschutz sieht sie wie die EU-Vogelschutzrichtlinie die Einrichtung eines Netzes von Schutzgebieten (FFH-Gebiete) vor. Gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten sollen diese das zusammenhängende Schutzgebietsnetz "Natura 2000" bilden.

Nach jahrelangen zögerlichen Gebietsmeldungen der Bundesländer ist das Netz der FFH-Gebiete in Deutschland endlich geknüpft. Auch die Meldung der Vogelschutzgebiete (SPAs) ist abgeschlossen, nachdem die Europäische Kommission noch im Sommer 2007 eine neuerliche Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angedroht hatte, da etliche der von ornithologischen Fachverbänden festgestellten "Important Bird Areas" immer noch nicht als SPAs ausgewiesen waren. Europaweit gibt es heute rund 26.000 dieser Natura-2000-Gebiete, in Deutschland sind es rund 5.100, in Nordrhein-Westfalen 546. Insgesamt umfasst das Gebietsnetz Natura 2000 (Schutzgebiete nach EU-Vogelschutz- und nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) in NRW rund 287.054 Hektar (überschneidungsfrei), das sind ca. 8,4% der Landesfläche.

Claus Mayr

Gekürzte und aktualisierte Fassung des Beitrages "Europäische Schutzgebiete in Deutschland" in "Der Falke" 55, 2008.

Ausführliche Informationen zum Stand der Gebietsmeldungen und der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien finden Sie unter:

  • Naturschutz-Fachinformationssysteme-NRW/FFH-Berichtspflicht 2013
  • Bundesamt für Naturschutz - Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland


Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Ziel ist die Erhaltung bedrohter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten

Foto: Jürgen Diemer

Foto: Jürgen Diemer

Derzeit umfassendstes Naturschutzinstrument der Europäischen Union ist die am 5. Juni 1992 in Kraft getretene "Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (kurz Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie). Vorrangiges Ziel der FFH-Richtlinie ist die Entwicklung, der Schutz und die Wiederherstellung eines EU-weiten zusammenhängenden ("kohärenten") Netzes von Schutzgebieten ("Natura 2000") zur Erhaltung europaweit bedrohter Lebensräume sowie besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, etwa Auwälder und Moore, verschiedene Fledermausarten, Braunbär, Luchs, Hirschkäfer und Alpenbockkäfer. Zu diesem Netz gehören auch die Schutzgebiete (SPAs) gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG. Die Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist damit eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der 1992 in Rio verabschiedeten Konvention über biologische Vielfalt, die sowohl Deutschland als Mitgliedstaat der EU als auch die Europäische Union unterzeichnet haben.


EU-Vogelschutzrichtlinie

Ziel ist der Schutz aller in Europa vorkommenden Vogelarten

Wanderfalke - Foto: AGW/Bernd Zoller

Wanderfalke - Foto: AGW/Bernd Zoller

Bereits im ersten Umweltaktionsprogramm (UAP) der damaligen EWG hatten die Mitgliedstaaten beschlossen, insbesondere Zugvögel grenzüberschreitend besser zu schützen. Nach einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten trat dazu am 2. April 1979 die "Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" in Kraft. Sie sollte der Erkenntnis Rechnung tragen, dass Naturschutz keine Grenzen kennt. Ziel der Richtlinie ist ein besserer Schutz aller in Europa brütenden, rastenden und überwinternden Vogelarten. Dazu wurden strenge artenschutzrechtliche Bestimmungen erlassen, die z.B. die Jagd und den Fang von Vögeln bis auf wenige Ausnahmen verbieten, ebenso bestimmte Jagd- und Fangmethoden. Für besonders bedrohte Arten sowie für die Zugvogelarten schreibt die Richtlinie ein Netz von Schutzgebieten vor, die sogenannten "Special Protection Areas" (SPAs), in Deutschland "Besondere Schutzgebiete" (BSG).

Insgesamt sind bundesweit 742 Vogelschutzgebiete gemeldet, davon 28 in Nordrhein-Westfalen. Mit einer Fläche von circa 165.006 Hektar stehen damit rund 4,8% der Landesfläche theoretisch für den Vogelschutz zur Verfügung.


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