NRW-Landtagswahl 2017
Die NABU-Forderungen für eine nachhaltige Entwicklung
Eine nachhaltige Entwicklung für NRW muss das zentrale Ziel der kommenden Landesregierung sein. Die im September 2016 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen Sustainable Development Goals (SDGs) geben dabei den Rahmen vor. In den vergangenen fünf Jahren hat die Landesregierung viele Gesetze und Instrumente geschaffen, um eine nachhaltigere Entwicklung zu befördern. Diese müssen jetzt konsequent umgesetzt und regelmäßig nachgebessert werden. Nur eine auf den Eckpfeilern Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität aufgebaute Gesellschaft kann die Zukunftsfähigkeit NRWs garantieren. Mit diesem Papier stellt der NABU NRW seine Anforderungen an die Politik der künftigen Landesregierung für die Jahre 2017 – 2022 vor.
Zentrale Forderungen des NABU NRW in den Bereichen:
Klima- & Energiepolitik
Neben der Agenda 2030 müssen auch die Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens in den kommenden Jahren maßgebend für die nordrhein-westfälische Landespolitik werden. Das Landesklimaschutzgesetz und der Landesklimaschutzplan stellen für NRW wichtige und anerkannte Instrumente dar. Die darin enthaltenen Ziele, erfordern allerdings massive Anstrengungen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie eine konsequente und vollständige Umstellung unserer Stromversorgung auf erneuerbare Energien, die Dekarbonisierung der Energieversorgung und eine umfassende Wärmewende.
Biologische Vielfalt
Im Januar 2015 hat das Landeskabinett die erste nordrhein-westfälische Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Trotz aller Schwächen wurde diese von den Naturschutzverbänden als deutlich positives Signal gewertet. Daher gilt es in der kommenden Legislaturperiode dringend weitere Flächen dauerhaft für den Naturschutz zu sichern. Damit stellt sich das Land auch auf den fortschreitenden Klimawandel ein und ermöglicht Wander- und Ausbreitungskorridore für Pflanzen und Tiere.
Freiraumschutz
Eine nachhaltige Entwicklung und Raumplanung NRWs kann nur gelingen, wenn die künftigen Landesregierungen auch den Freiraumschutz ernst nehmen und diesen langfristig bilanzneutral gestalten. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der noch verbleibenden Flächen, sondern auch um die Entwicklung einer kompakten, ökologisch tragfähigen und nachhaltigen Siedlungs- und Infrastruktur.
Landwirtschaft
Natur- und Artenschutz können nur gemeinsam mit einer damit korrespondierenden Landwirtschaft funktionieren. Allerdings stellt die vielerorts betriebene industrielle Landwirtschaft in ihrer heutigen Form mittlerweile eine massive Gefahr für die biologische Vielfalt unserer Kulturlandschaft dar. Ein grundlegendes Umdenken in der Landwirtschaft NRWs ist daher dringend erforderlich.
Forstwirtschaft
In der kommenden Legislaturperiode gilt es, das aktuelle Landesforstgesetz zu einem umfassenden Landeswaldgesetz zu reformieren. Dies muss nach streng ökologischen, naturverträglichen und nachhaltigen Leitlinien geschehen, denn die Wälder NRWs befinden sich weiterhin in keinem guten
Zustand. Wichtig ist, dass der Wald nicht nur Rohstofflieferant sein kann. Seine Rolle als besonderer Ort der Erholung für den Menschen, als Kohlenstoffspeicher für den Klimaschutz sowie als Lebensraum für die heimische Biodiversität ist von unschätzbarer Bedeutung.
Gewässerschutz
Mit der 2016 erfolgten Novellierung des Landeswassergesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Verbesserung des ökologischen Zustands unserer heimischen Oberflächengewässer getan. Um jedoch eine wirklich nachhaltige Entwicklung der Gewässer NRWs und deren Artenvielfalt zu garantieren, bedarf es weiterer kontinuierlicher Anstrengungen der Landesregierung.