NABU stellt Aktionsplan für biologische Vielfalt vor
Tumbrinck fordert Umweltminister zum konsequenten Handeln bei der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie auf | Grünlandschutz muss oberste Priorität haben
29. Juni 2012 - Anlässlich der Vorstellung des NABU-Masterplans 2020 - einen Aktionsplan zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland - forderte NABU-Landeschef Josef Tumbrinck den nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel beim Schutz der Artenvielfalt zu konsequentem Handeln auf. „Der Verlust der Natur schreite weiter ungebremst voran. Mit einer durchschnittlichen Gefährdungsrate von 45 % aller Tier- und Pflanzenarten laut der neuen Rote Liste steht NRW noch deutlich schlechter dar als ganz Deutschland, das im europäischen Vergleich schon Spitzenwerte erreicht“, sagte Tumbrinck. Deshalb sei es bei der Erarbeitung einer Biodiversitätsstrategie für NRW zwingend erforderlich, nicht nur Ziele zu formulieren, sondern auch die Finanzierung und die praktische Umsetzung klar zu regeln.
Hauptverursacher für den ungebremsten Verlust an biologischer Vielfalt seien neben einer intensiven Land- und Forstwirtschaft, ein inkonsequenter Vollzug von Gesetzen, unzureichende Schutzverordnungen und Managementpläne für Schutzgebiete, und der ungebremste Flächenverbrauch durch den Bau von Straßen, Gewerbegebieten und Siedlungen. „Besonders dramatisch für zahlreiche Arten der Kulturlandschaft wirke sich in Nordrhein-Westfalen der nach wie vor nicht gestoppte Qualitätsverlust von Wiesen und Weiden und die weiterhin zunehmende intensive Nutzung der Feldflur aus“, erklärte Tumbrinck. So sei in diesem Jahr ein massiver Einbruch bei den Kiebitzbeständen in den Kreisen Warendorf und Münsterland um bis zu 50 % zu beklagen. Der Feldlerche ginge es noch schlechter.
Da sei es mehr als kontraproduktiv, den Grünlandschutz weiter zu verschlechtern. „Doch genau das droht gerade in Nordrhein-Westfalen“, beklagte Tumbrinck die aktuell laufenden Vorbereitungen zur Änderung der Naturschutzgebietsverordnungen in mehreren Kreisen. Ziel der geplanten Änderungen ist es, die Verbotsbestimmungen, die dem Grünlandschutz und einer dem Schutzweck angepassten extensiven Nutzung dienen, aufzuheben. „Hier darf es keine weitere Verschlechterung mehr geben“, so Tumbrinck. Das Gegenteil sei erforderlich, die Verordnungen müssen an die aktuellen landwirtschaftlichen Praktiken angepasst werden. Grünlandschutz müsse oberste Priorität haben.
Ein flächendeckender Schutz der Artenvielfalt – wie es erklärtes Ziel des Umweltministeriums sei – ließe sich nicht erreichen, wenn man auf der anderen Seite den Schutzstatus der letzten Rückzugsflächen schwäche. Der NABU lehne deshalb die weitgehende Beseitigung des ordnungsbehördlichen Schutzes für Grünland strikt ab und fordere, die laufenden Verfahren zur Ausweisung und Änderung von Naturschutzgebietsverordnungen sofort zu stoppen.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379