NABU begrüßt Urteil zum illegalen Wolfabschuss
NRW ist Wolf-Erwartungsland | Wolfschutz in NRW muss verbessert werden
21. Januar 2013 - Der NABU NRW begrüßt das Ende letzter Woche ausgesprochene Urteil des Amtsgerichtes Montabaur zum Abschuss eines Wolfes im Westerwald. Das Urteil stellt klar, dass der Abschuss eines Wolfes kein Kavaliersdelikt ist. Erstmals droht dem Schützen nun der vollständige Verlust des Jagdscheines. Denn wird ein Jäger rechtskräftig zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt, muss ihm die zuständige Jagdbehörde den Jagdschein entziehen. Das Landgericht Montabaur hatte 70 Tagessätze verhängt. Allerdings ist das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Zu seiner Verteidigung hatte der Schütze angegeben, den getöteten Wolf mit einem wildernden Hund verwechselt zu haben. Aufgrund dieser potenziellen Verwechslungsgefahr appelliert der NABU nachdrücklich an die Jägerschaft, den Abschuss frei laufender Hunde dauerhaft einzustellen. Die Landesregierung fordert der NABU auf, bei der anstehenden Novellierung des Landesjagdgesetzes die Abschussmöglichkeit für wildernde Hunde zu streichen. Nur so könne gewährleistet werden, dass sich ein solcher Vorfall bei einem erneuten Auftreten des Wolfes in NRW nicht wiederholen würde.
Diese Änderung des Landesjagdgesetzes sei umso dringlicher, da sich im Nachbarland Niedersachsen bereits im letzten Jahr Nachwuchs bei den Wölfen in der Lüneburger Heide eingestellt habe. Damit gebe es erstmals auch im Westen Deutschlands den Nachweis für ein Wolfsrudel und die deutlich gestiegene Chance auf baldige Rückkehr des Wolfes auch nach Nordrhein-Westfalen. NRW sei neben Baden-Württemberg damit zukünftiges Wolfs-Erwartungsland.