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Wolfsverdacht in Lippe

Wolfsähnlicher Hund sorgt für Aufregung | Land muss Rückkehr des Wolfes jetzt absichern

Die Wolfsverdachtsfälle häufen sich. Aktuell sorgt ein wolfsähnlicher Hund in Lippe für Aufregung. Blinder Alarm, denn Fellfärbung und Verhalten weisen eindeutig auf einen Hund hin. Dennoch müsse das Land die Rückkehr des Wolfes absichern.

Wolf

Wolf - Foto: Wolfgang Ewert

6. August 2013 Bestätigte Wolfssichtungen rund um NRW und Wolfsverdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen häufen sich in den letzten Monaten. Zu letzteren zählt aus Sicht des NABU auch das gestern in Lippe gefilmte Tier. „Fellfärbung und Verhalten bei diesem jüngsten Wolfsverdachtsfall weisen eindeutig darauf hin, dass es sich um einen Hund handelt“, sagte Markus Bathen, Wolfs-Experte des NABU. Auch wenn es diesmal noch kein Wolf sei, zeige die Aufmerksamkeit, die solchen Verdachtsfällen zu Teil werde aber deutlich, dass das Thema Wolf und die mögliche Rückkehr der Tiere nach NRW die Menschen beschäftige.

„Deshalb muss das Land nun aktiv werden, um die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen abzusichern“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Denn der Verdacht läge nach wie vor nah, dass Wölfe seit einem ersten Besuch in 2009 im Kreis Höxter bereits mehrfach nordrhein-westfälisches Terrain gestreift haben. Dafür sprächen die zunehmenden Meldungen bestätigter Wölfe rund um Nordrhein-Westfalen: Drei Wolfsrudel in Niedersachsen, der Abschuss des rheinland-pfälzischen Wolfes im April und erst kürzlich die Meldung eines überfahrenen Wolfes in den Niederlanden. Die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen stünde unmittelbar bevor und damit auch die Hoffnung auf ein erstes eigenes Wolfsrudel.

„Die Zeit ist reif, nun einen Wolfs-Managmentplan für NRW zu erstellen“, appellierte Tumbrinck an die Landesregierung. Dieser sei wichtig, um die Ausbreitung des Wolfes zu dokumentieren, den Schutz von Haustieren und einen möglichen Schadensausgleich zu regeln und insbesondere die Öffentlichkeit über das Leben mit Wölfen zu informieren. Nur so ließe sich die notwendige Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes schaffen. „Bei der anstehenden großen Novellierung des Landesjagdgesetzes muss zudem der Schutz des Wolfes durch ein Verbot des Hundeabschusses verbessert werden“, so Tumbrinck. Jedes Jahr würden in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 100 wildernde Hunde geschossen. Allein um die Möglichkeit auszuschließen, sich zukünftig als Jäger noch mit einer ´Verwechslung´ aus der Affäre ziehen zu können, sei dies notwendig. An die Jäger appellierte der NABU-Vorsitzende im Zweifel den ´Finger gerade sein zu lassen´.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 38 67 379
Helmut Brücher, Sprecher NABU-Fachausschuss Jagd und Naturschutz, mobil: 0172 31 40 992
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil: 0172-6453537




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Völklinger Straße 7-9
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