NABU fordert Abschaffung der Gänsejagd in NRW
Verwechselungsgefahr zu groß | Schutz seltener Arten gefährdet
01. August 2013 - Seit dem 16. Juli dürfen in Nordrhein-Westfalen wieder Kanada-, Grau- und Nilgänse gejagt werden. Dabei wurden jetzt in einem Dülmener Naturschutzgebiet fünf Nonnengänse geschossen. Der Abschuss geschützter Arten wie der Nonnengans ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat. Der NABU NRW forderte erneut die sofortige Abschaffung der Gänsejagd in NRW. „Dies ist nicht der erste Fall, dass bei der Jagd auf Gänse geschützte Arten zu Schaden kommen“, erklärte Helmut Brücher, Sprecher des Landesfachausschusses Naturschutz und Jagd beim NABU NRW. Seltenste Vögel seien selbst in eigens dafür eingerichteten Schutzgebieten nicht mehr sicher.
„Der Abschuss der geschützten Nonnengänse ist völlig unerträglich und unwaidmännisch“, so Brücher weiter. Die Einlassung des Jägers, dass Kanadagänse geschossen wurden, zeige, welch geringe Artenkenntnis bei Jägern oft vorliege. Beide Arten könnten am Boden aber problemlos unterschieden werden. Zudem existiere an dem betroffenen Gewässer nur eine seit langem bekannte Kolonie der Nonnengänse. „Allerdings“, räumt der NABU-Jagdexperte ein, „lasse die viel geübte Praxis, Wasservögel im Schwarmflug an Gewässern, zumal in der Dämmerung zu schießen, auch für erfahrene Jäger eine sichere Artbestimmung nicht zu und viele Tiere angeschossen entkommen. Diese sterben dann später qualvoll an ihren Schussverletzungen.“ Deshalb setze sich der NABU für eine Vollschonung aller Gänsearten ein.
Außerdem sei im Jagdrecht klar geregelt, dass ein Jäger vor Abgabe eines Schusses die Tierart eindeutig erkennen muss. Ein Jäger, der beim Anblick einer Nonnengans Kanadagänse nur vermute, dürfe also gar nicht schießen. Vielmehr sei er verpflichtet sich entsprechende Artenkenntnisse anzueignen, bevor er auf die Jagd ginge. Welcher Tatbestand - Verwechslung oder wissentlicher Abschuss einer geschützter Art - letztendlich in Dülmen zutreffe, müssten die polizeilichen Ermittlungen ergeben.
Die Befürchtung, dass es bei der Ausübung der Gänsejagd insbesondere an der Grenze zu Schutzgebieten oder in Schutzgebieten selbst zu erheblichen Störungen bis hin zum Abschuss von anderen, zum Teil gefährdeten oder selten Arten kommen kann, hatte der NABU bereits anlässlich der letzten Änderung des Landesjagdgesetzes Anfang 2010 mehrfach geäußert. Die Gänsejagd in NRW müsse daher zwingend wieder abgeschafft werden.
Für Rückfragen:
Helmut Brücher, LFA Naturschutz und Jagd, mobil: 0172 31 40 992