Vorrang für den Natur- und Artenschutz
Umfrage des NABU NRW zeigt: Mehrheit erwartet ein schlagkräftiges Landesnaturschutzgesetz
30.05.2016 85% Prozent der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens halten es für wichtig oder sehr wichtig, dass die Aspekte des Natur- und Artenschutzes mit einem neuen Landesnaturschutzgesetz deutlich gestärkt werden. Nur eine Minderheit findet dies weniger wichtig (12 %) oder unwichtig (2 %). Eine deutliche Mehrheit (78%) befürwortet zudem das Vorkaufsrecht für das Land oder Naturschutzstiftungen und –verbände sollten Privatflächen in Naturschutzgebieten zukünftig zum Verkauf stehen. Ein Verbot des Einsatzes von Gülle und Pestiziden in nordrhein-westfälischen Schutzgebieten befürworten 79% Prozent der Befragten. Das ergab eine repräsentative Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut forsa, die der NABU NRW im Vorfeld der anstehenden Novellierung des Landesnaturschutz-gesetzes in Auftrag gegeben hatte.
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag forderte der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck die Landtagsabgeordneten auf: „Verabschieden Sie ein Landesnaturschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient.“ Denn Nordrhein-Westfalen habe ein Naturschutzgesetz, dass dem Natur- und Artenschutz deutlichen Vorrang einräume, bitter nötig. Die kürzlich zum Tag der Biologischen Vielfalt vom Umweltministerium veröffentlichten Zahlen zum Artensterben in NRW seien erschreckend und müssten jeden aufrütteln. „Wenn es jetzt nicht gelingt in der Fläche die Voraussetzungen für einen konsequenten Artenschutz zu schaffen, werden viele Arten nicht mehr dauerhaft zu retten sein“, so Tumbrinck weiter.
Damit dies noch gelingen kann, müsse in Naturschutzgebieten der Natur- und Artenschutz zukünftig uneingeschränkt oberstes Ziel sein. Alle Handlungen, die diesem Ziel zuwider laufen, müssten dort zukünftig per Gesetz untersagt sein. Dazu gehöre insbesondere das Verbot des Einsatzes von Gülle und Pestiziden. „Wie bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes muss die Landesregierung hier mutig voran gehen. Die ganz große Mehrheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger befürwortet das“, sagte Tumbrinck.
Allen Gegnern des Naturschutzgesetzes haben die Bürgerinnen und Bürger eine rote Karte gezeigt. Das Interesse der Allgemeinheit ist eindeutig ´Gemeinwohl gehe vor Eigennutz´. Genau dies zu missachten, wirft der NABU-Chef dem Bündnis der 17 Verbände des ländlichen Raums vor: „Das Bündnis gibt vor, sich um den ländlichen Raum zu kümmern, in Wahrheit verfolgen die Verbände nur eigenwirtschaftliche Interessen und sind bereit den Natur- und Artenschutz zu opfern, um ohne Einschränkungen jagen und fischen zu können und selbst innerhalb der Schutzgebiete den maximalen Ertrag aus den Flächen zu pressen.“
Nachbesserungsbedarf sieht der NABU insbesondere darin, die Schutzgebiete vor Pestizid- und Gülleeinsatz zu schützen, Eigentumsflächen der öffentlichen Hand vorbildlich zu entwickeln und die Europäischen Schutzgebieten so abzusichern, wie das die EU vorsieht. Auch hier unterstütze die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger die Sichtweise des NABU NRW.
Hier finden Sie die vollständigen Umfrageergebnisse:
Die Befragung wurde im Auftrag des NABU NRW von forsa Politik- und Sozialforschung GmbH durchgeführt. Hierzu wurden im Zeitraum vom 19. bis 27. Mai 2016 mittels des bevölkerungsrepräsentativen Befragungspanels forsa.omninet 758 Bürger in NRW ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse weisen eine Fehlertoleranz von ± 4% auf.
* Konzeption: NABU, Durchführung: forsa. An 100 Prozent fehlende Angaben: „weiß nicht“; n = 758 Bürger über 18 Jahre
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW , mobil: 0171 38 67 379
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