Umweltverbände loben Klimaschutzgesetz
NRW wird Vorreiter beim Klimaschutz / Details des Gesetzes verbesserungsfähig
21. Juli 2011 - Die nordrhein-westfälischen Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) loben den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes für NRW. Damit werde der Abschied vom Kohleland Nordrhein-Westfalen möglich und der Weg frei für eine zukunftsfähige Energiepolitik. Anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf forderten die Umweltverbände allerdings auch Nachbesserungen im Detail und eine zügige Umsetzung der geplanten Klimaschutzmaßnahmen.
In 2010 ist der Ausstoß an Treibhausgasen in Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Vorjahr um etwa 21,5 Millionen Tonnen (7,4 Prozent) angestiegen. Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen 2010 etwa 313,6 Millionen Tonnen klimaschädliche Gase emittiert; das entspricht einem Anteil von etwa 33 Prozent an den deutschen Gesamtemissionen. „Die Zahlen sprechen ein deutliche Sprache: Scheitert NRW beim Klimaschutz, scheitert auch Deutschland“, sagte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. „Mit dem Entwurf für ein NRW-Klimaschutzgesetz nimmt die Landesregierung die Verantwortung an und macht sich zum bundesweiten Vorreiter.“
NRW sei das erste Bundesland, das beabsichtige, ein Gesetz mit verbindlichen CO2-Reduktionsverpflichtungen und klaren Vorgaben für die Raumordnung. zu verabschieden. „Die Landesregierung setzt damit bundesweit Maßstäbe,“ lobte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. „Wir begrüßen insbesondere auch die Einrichtung eines Klimaschutzrates und die Übernahme von Klimaschutzzielen in die Raumordnung. Damit werden wesentliche Forderungen des Naturschutzes in NRW erfüllt.“ Deutliche Klimaschutzeffekte seien aber erst mit der Verabschiedung des Klimaschutzplanes zu erwarten. Deshalb müsse bereits parallel zum jetzigen Gesetzgebungsverfahren mit der Erarbeitung eines Klimaschutzplanes begonnen werden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordern BUND und NABU allerdings auch Nachbesserungen im Detail. So sei das Ziel einer lediglich mindestens 80-prozentigen Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen wegen des hohen NRW-Anteils an den Gesamtemissionen Deutschlands nicht ambitioniert genug. Damit könnten die bundesweiten Vorgaben eines bis zu 95-prozentigen Reduktion kaum erreicht werden. Zudem sei die im vorherigen Gesetzentwurf enthaltene strikte Reduktionsverpflichtung zu einer „Soll-Bestimmung“ aufgeweicht worden. Damit seinen Ausnahmen vorprogrammiert. Auch in Bezug auf die verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele in die Raumordnung und Landesplanung gebe es noch Klärungsbedarf.
BUND und NABU forderten die Landesregierung auf, schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Jetzt gelte es, nicht nur zügig und konsequent mit der Erarbeitung des Klimaschutzplanes zu beginnen, sondern auch den Landesentwicklungsplan und die Braunkohlenpläne an die Ziele zur Treibhausgas-Reduktion anzupassen.
Für Rückfragen:
Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. (0211) 30 200 522, (0172) 29 29 733
Birgit Königs, Pressesprecherin NABU NRW, T. (0211) 15 92 51 14