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Vorlesen

Kormoranschutz in NRW

Ungeliebter Fischfresser wird wieder verfolgt

Eigentlich ist der Kormoranschutz eine Erfolgsstory für den europäischen Vogelschutz, wären da nicht die Wirtschaftsinteressen einiger weniger und die Begehrlichkeiten von Seiten der Hobbyangler, denen der Kormoran und sein Hunger auf Fisch ein Dorn im Auge ist. Noch in den 1970er Jahren war der Kormoran eine vom Aussterben bedrohte Tierart und deshalb besonders streng geschützt. Nachdem der Kormoran europaweit unter Schutz gestellt wurde, breitete er sich wieder aus. Die Bestände erholten sich - allein in NRW wurden 2006 rund 1000 Brutpaare gezählt. Seitdem sind die Bestände wieder leicht rückläufig und haben sich bei circa 800 Brutpaaren eingependelt. Ein zwischenzeitlich geltende Kormoranverordnung, die den Vogel wieder zum Abschuss freigab ließ das Umweltministerium zum 31.3.2010 auslaufen. Doch nun ist die Schonfrist für den Kormaran erneut beendet.

In NRW hat das Landes-Umweltministerium am 09.05.2014 einen „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“ herausgegeben. Gegen diesen Erlass hat der NABU zuvor Protest erhoben, leider vergeblich. In ausgewählten Gewässern der so genannten Äschenschutzkulisse dürfen jetzt wieder in begründeten Fällen von den Unteren Landschaftsbörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Erste Fälle an der Möhne zeigen allerdings bereits, dass Kreisverwaltungen bereitwillig Ausnahmen erteilen, obwohl keine belastbaren Untersuchungsergebnisse vorliegen, die Schäden an den Äschen durch Kormorane belegen.


Mehr zum Äschenerlass

Der Kormoran - Ein Artporträt

Kormoran - Foto: Frank Derer

Der Kormoran

Heimische Vogelart zu Unrecht verfolgt

Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Trotzdem wird er in den meisten Bundesländern verfolgt. Auch in Nordrhein-Westfalen. Mehr →

Mehr dazu

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