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Ausrottungsfeldzug gegen den Kormoran stoppen

Naturschutzverbände fordern Kreis auf, keine Abschussgenehmigung in Schutzgebieten zu erteilen

Für heute wird die Entscheidung des Kreises Minden-Lübbecke über den Antrag der Weserfischereigenossenschaft Minden erwartet, regelmäßig Kormorane im Vogelschutzgebiet Weseraue abschießen zu dürfen. Zudem soll die einzige Kormorankolonie in Ostwestfalen dauerhaft zerstört werden.

Kormoran - Foto: Frank Derer

Kormoran - Foto: Frank Derer

08. Oktober 2008 - Für heute wird die Entscheidung des Kreises Minden-Lübbecke über den Antrag der Weserfischereigenossenschaft Minden erwartet, regelmäßig Kormorane im EU-Vogelschutzgebiet Weseraue abschießen zu dürfen. Die Weserfischereigenossenschaft hat beantragt, alljährlich vom 16.September bis 15.Februar in den Naturschutzgebieten Weseraue, Staustufe Schlüsselburg und Mittelweser eine nicht näher eingeschränkte Zahl von Kormoranen abzuschießen. Durch Vergrämung nestbauender und brütender Kormorane in der Lahder Marsch soll die einzige Kormorankolonie in Ostwestfalen dauerhaft zerstört werden. Nach Auffassung der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU ein Ausrottungsfeldzug gegen den Kormoran ohnegleichen. Die Naturschutzverbände fordern den Kreis Minden-Lübbecke daher auf, dem Votum seines Landschaftsbeirates zu folgen und dem Ansinnen der Fischereigenossenschaft eine klare Absage zu erteilen.

„Der Antrag der Weserfischereigenossenschaft ist aus Sicht der Naturschutzverbände nicht genehmigungsfähig, da er sowohl gegen EU-Richtlinien als auch gegen grundsätzliche natur- und tierschutzrechtliche Bestimmung auf Bundes- und Landesebene verstößt“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Schon außerhalb der Schutzgebiete würden jährlich Tausende Kormorane aufgrund des Kormoranerlasses geschossen. „Dass die Ansprüche einzelner Interessensgemeinschaften nun auch vor den letzten Schutzräumen des Artenschutzes nicht Halt machen, ist ein Unding angesichts der überall geführten Diskussionen um den Erhalt der Artenvielfalt“, so Tumbrinck weiter. Die Schutzgebiete könnten bei Genehmigung des Kormoranabschusses ihren eigentlichen Schutzzweck nicht mehr erfüllen, da die Störwirkungen auf andere Wasser- und Watvögel gravierend wären.

Paul Kröfges, Vorsitzender des BUND ergänzt: „Der BUND hat wegen der Hatz auf den als Unterwasserterroristen diffamierten Kormoran eine Petition beim Düsseldorfer Landtag eingereicht. Es kann nicht angehen, dass die Landesregierung auf internationalen Konferenzen die biologische Vielfalt im Lande propagiert, gleichzeitig aber wiederkehrende Arten mit der Flinte reguliert. Sollte der Landtag dieses europarechtswidrige Treiben nicht unterbinden, behalten wir uns eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission vor.“

„Es ist an der Zeit den Kormoran als Bestandteil unserer Gewässerökosysteme zu akzeptieren und die ungerechtfertigten Ansprüche von Sportangelverbänden wie beispielsweise den Weserfischereigenossenschaftlern zurückzuweisen“, so Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Lediglich nachgewiesene fischereiwirtschaftliche Schäden in kommerziellen Fischzuchtanlagen könnten anerkannt werden und entsprechende Ausgleichszahlungen erfolgen, sofern Abwehrmaßnahmen – allerdings nur außerhalb von Schutzgebieten – nicht greifen. „Vor einigen Jahren war es noch der Graureiher, den die Angler erlegen wollten, davon spricht jetzt niemand mehr! So wird sich hoffentlich auch die Kormoranfrage von selbst erledigen!“


Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171-38 67 379
Paul Kröfges, Vorsitzender BUND NRW, mobil: 0173-279 44 89
Mark vom Hofe, Vorsitzender LNU, Tel.: 01520/5660559


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