Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt
NABU NRW fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität
04. April 2008 - Angesichts des seit Monaten immer größere Ausmaße annehmenden Falles illegaler Greifvogelverfolgung im Kreis Düren fordert der Landesvorsitzende des NABU NRW, Josef Tumbrinck, die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität für NRW. "Greifvogelverfolgung verstößt gegen das Artenschutzrecht und muss konsequent und unnachgiebig verfolgt werden", so Tumbrinck. Dies sei aber zurzeit in NRW nicht gewährleistet, da Umweltbehörden Umweltdelikte selten anzeigen würden und Staatsanwaltschaften mit der Verfolgung anderer Strafdelikte beschäftigt seien. Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden, denn der Fall in Düren sei nur die Spitze des Eisberges, allerdings in einer bisher nicht gekannten Dimension.
Nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord, wurden allein in den letzten 2 Tagen 43 tote Tiere gefunden, darunter bedrohte Arten wie der Rotmilan, Sperber oder Habicht, seit Anfang des Jahres sogar 72 vergiftete Greifvögel. "Hinweise über illegale Greifvogelverfolgung in Form von Vergiftungen, Abschüssen, Fallenfang, Aushorstungen oder gezieltem Fällen von Horstbäumen mehren sich in den letzten Jahren, obwohl für die dem Jagdrecht unterliegenden Greifvögel eine ganzjährige Schonzeit festgelegt ist", sagt Tumbrinck. Zudem könne man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. "Bei Arten wie dem Rotmilan oder dem Habicht drohen sogar Bestandesrückgänge oder sind bereits gebietsweise festzustellen", so der NABU Landeschef. Und das, obwohl der Landesjagdverband zu den Mitunterzeichnern der "Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW" vom August 2005 gehöre. "Aus unserer Sicht hat die Erklärung weiter Gültigkeit", betont Tumbrinck. Allerdings erwarte der NABU vom Landesjagdverband ein eindeutigeres Vorgehen gegen so genannte ´schwarze Schafe´.
Da nur die gezielte Verfolgung artenschutzrechtlichen Umweltkriminalität Erfolg verspreche, fordert der NABU zudem die Bürger Nordrhein-Westfalens auf, Fälle illegaler Greifvogelverfolgung konsequent zu melden. "Jeder, der einen Fangkorb entdeckt oder gar tote Bussarde oder Eulen, solle dies dringend den zuständigen Polizeidienststellen bekannt geben und Strafanzeige erstatten", so Tumbrinck. Jeder Fall illegaler Verfolgungen oder auch nur eine entsprechende Verdachtslage sollte zudem unmittelbar der Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitgeteilt werden. Die seit Anfang 2005 existierende Stabsstelle Umweltkriminalität arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um alle Möglichkeiten einer Aufklärung der Straftaten auszuschöpfen sowie eine Strafverfolgung zu ermöglichen.
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Greifvögel sind streng geschützt. Dennoch werden alljährlich zahlreiche Fälle von illegaler Verfolgung bekannt. Von 2005 bis 2013 wurden allein in NRW mehr als 400 Fälle dokumentiert, bei denen 700 Greife und Eulen gefangen, verletzt oder getötet wurden. Mehr →
Greifvogelverfolgung ist eine Straftat und muss konsequent verfolgt werden. Um Bürgern, Ermittlungsbeamten und Behörden eine Hilfe an die Hand zu geben, haben das Komitee gegen den Vogelmord, die NWO und der NABU einen Leitfaden für NRW veröffentlicht.
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