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Kormoranabschuss jetzt auch in Naturschutzgebieten

NABU NRW fordert Jäger erneut auf, sich nicht vor den Karren spannen zu lassen

Mit dem so genannten Kormoranerlass sind die Abschussmöglichkeiten für Kormorane nochmals ausgedehnt worden: Nun darf der Vernichtungsfeldzug auch in Naturschutzgebieten geführt werden.

Kormorane auf Nest - Foto: Christoph Bosch

Kormorane auf Nest - Foto: Christoph Bosch

25. Januar 2008 - Mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen so genannten Kormoranerlass sind die Abschussmöglichkeiten für Kormorane nochmals ausgedehnt worden: Nun darf der Vernichtungsfeldzug auch in Naturschutzgebieten geführt werden. Dabei wurden im Winterhalbjahr 2006/2007 bereits allein aufgrund der Kormoranverordnung über 2300 Kormorane in NRW getötet - rund ein Drittel des gesamten Winterbestandes. „Mit der Ausdehnung der Abschussmöglichkeiten auf Naturschutzgebiete wird dem Kormoran in NRW wieder der Garaus gemacht“, befürchtet Heinz Kowalski, stellvertretender Vorsitzender des NABU NRW und Sprecher des Bundesfachausschusses Ornithologie und Vogelschutz im NABU. Umweltminister Uhlenberg habe einmal mehr die Interessen der Angler- und Fischereilobby über den Arten- und Naturschutz gestellt.

Welch groteske Blüten die Neidkampagne gegen den Kormoran mittlerweile treibt, zeigt folgendes Beispiel aus dem Kreis Düren: Im „Rheinisch-Westfälischen Jäger“ forderte die Kreisjägerschaft Düren auf Betreiben der unteren Landschaftsbehörde Düren, die wiederum von den Angler- und Fischereiverbänden angesprochen wurde, ihre Mitglieder dazu auf, am morgigen Samstag einen „Kormorantag“ durchzuführen. „Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Aufforderung, eine nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art massenhaft abzuschießen“, sagt Kowalski. Dass zudem eine Behörde, deren Aufgabe es sei, dafür Sorge zu tragen, dass der Natur- und Artenschutz in der Region gewahrt wird, selbst aktiv dazu auffordert, diesen zu missachten, sei skandalös. Daher ruft der NABU NRW die Jäger im Land erneut dazu auf, gemeinsam mit den Natur- und Vogelschützern den Abschuss von Kormoranen konsequent abzulehnen und sich nicht zum Handlanger der Angler- und Fischereiverbände zu machen.

Zudem seien aus Sicht des NABU sowohl die Kormoran-Verordnung als auch der Kormoran-Erlass der Landesregierung rechtlich unzulässig und fachlich nicht begründet. Bisher lägen keinerlei Nachweise vor, dass der Kormoran an Fließgewässern dauerhaften Schaden an der natürlichen Fischfauna anrichte. „Der Schutz einer bedrohten Fischart ist vorgeschoben. Hier wurde lediglich ein populistisches Wahlkampfversprechen eingelöst“, so Kowalski. Außerdem würde die nahezu flächendeckende Zulassung des Abschusses von Kormoranen in Nordrhein-Westfalen zu beträchtlichen Störungen aller übrigen Wasservögel führen. Insbesondere für Naturschutzgebiete bedeute dies eine massive Entwertung. Allerdings gelte für die geschützten Wasservogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. dem Bundesjagdgesetz ein Störungsverbot, das durch die Zulassung von Kormoranabschüssen nicht außer Kraft gesetzt werde, sondern auch in diesem Fall uneingeschränkt zu befolgen sei.

Der Kormoran war jahrzehntelang in Deutschland ausgestorben, nachdem die Art heftig verfolgt wurde. „Seit etwa 15 Jahren hat sich der Kormoran erfreulicherweise von selbst wieder in Deutschland angesiedelt und sich gerade wieder auf einen natürlichen Bestand erholt“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende und Vogelexperte. Die Landesregierung täte aber gerade alles dafür, den Kormoran wieder an den Rand der Ausrottung zu bringen. „Ein Rückschritt in die Steinzeit des Artenschutzes. Man darf gespannt sein, wie der Umweltminister dies im Rahmen der im Mai in Bonn stattfindenden UN-Naturschutzkonferenz, bei der es gerade um den Schutz der Artenvielfalt geht, der Weltöffentlichkeit erklären wird“, so Kowalski.

Rückfragen:
Heinz Kowalski, stellvertr.Vorsitzender NABU NRW, Sprecher BFA Ornithologie, Tel.: 02261/43686


Richtigstellung der Unteren Landschaftsbehörde im Kreis Düren vom 21.02.2008:

Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren hat in keinster Weise den Abschuss vom Kormoran "betrieben", geschweige denn "aktiv dazu aufgefordert". Zudem erfolgte der Aufruf zum Kormorantag im Rheinisch-Westfälischen Jäger nicht auf Betreiben der ULB.

Richtig ist, dass nach einer sehr detaillierten Prüfung und unter speziellen Auflagen dem Antrag auf Befreiung zum Abschuss von Kormoranen im Zeitraum vom 16.09. bis 15.11.2007 im Bereich der Naturschutzgebiete entlang der Rur im südlichen Kreisgebiet von Heimbach bis Düren u.a. aufgrund der besonderen lokalen Situation stattgegeben wurde.

Dem Antrag auf Abschuss von Kormoranen in den entsprechenden Naturschutzgebieten im Zeitraum vom 16.11.2007 bis zum 15.02.2008 wurde seitens der ULB nicht stattgegeben bzw. sogar in 2 NSG abgelehnt.




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40219 Düsseldorf

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