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Lebendige Flüsse statt Kormoranabschuss

Naturschutzverbände gegen Erlass des grünen Umweltministers

Umweltminister Johannes Remmel gibt Kormorane in NRW wieder zum Abschuss frei. Dies geht aus dem „Äschen-Erlass" hervor, den das Umweltministerium vor den Sommerferien in Kraft setzte. BUND, LNU und NABU erklären den Erlass für rechtswidrig.

Kormoran - Foto: Frank Derer

Kormoran - Foto: Frank Derer

08.08.2014 Umweltminister Johannes Remmel gibt in Nordrhein-Westfalen wieder Kormorane zum Abschuss frei, obwohl der Kormoran nicht zu den jagdbaren Vögeln zählt. Dies geht aus dem „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran“ hervor, den das Umweltministerium vor den Sommerferien in Kraft setzte.

In dem Erlass wird der Kormoran als Schadvogel deklariert, der angeblich Fischbestände wie die Äsche erheblich gefährdet. Dabei hat sich der Brut- und Rastbestand des Kormorans in den letzten Jahren stabilisiert und ist nach dem langen Winter 2013 vielerorts sogar zurückgegangen. Mehrere Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass in intakten Lebensräumen die Fischbestände nicht durch Kormorane oder andere Arten vom Aussterben bedroht sind. Vielmehr leiden Fischarten wie die Äsche weiterhin unter einem drastischen Lebensraumverlust in begradigten und ausgeräumten Gewässern.

„Die Erwärmung der Gewässer, die Verschmutzung, etwa durch einen hohen Gülle- und Sedimenteintrag, und die dadurch bedingte Verschlammung des Kiesbetts, in dem die Fische nicht mehr ablaichen können, erschweren die Entwicklung der Äschenbestände zusätzlich“, sagt der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Heinz Kowalski.

An vielen Flussabschnitten verhindern Querbauwerke den Auf- und Abstieg von Fischen. „Statt des Abschusses einzelner Vogelarten fordern wir eine umfassende Renaturierung der Gewässer und die konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union“, stellt Mark vom Hofe, Vorsitzender der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW fest.

Gemäß Richtlinie sind Querbauwerke, die die Fischwanderung behindern, abzubauen und vielgestaltige Fischlebensräume zu schaffen. Entsprechend sollten nach Ansicht der Umweltverbände die Maßnahmenkonzepte der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete mit Fischschutzaufgaben endlich entwickelt und umgesetzt werden.

In Gewässern mit kleinen Äschenbeständen sind Sofortmaßnahmen möglich. Hierzu zählen zum Beispiel, dort den Angelsport unverzüglich aufzugeben oder tote Bäume in die Gewässer einzubauen bzw. dort zu belassen, damit Fische in den im Wasser liegenden Baumkronen Schutz vor Beutegreifern finden können. Mittelfristig müssten nach Ansicht der Naturschutzverbände auch für den Schutz der Äsche sogenannte Zielartengewässer ausgewiesen werden, so wie dies für Lachs und Aal zurzeit geplant ist.

Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit den Naturschutzverbänden Recht gegeben. Ein Schaden durch Kormorane für die Fischerei kann nur an gewerblichen Teichanlagen entstehen, nicht jedoch an natürlichen Gewässern, welche die Freizeitangler nutzen. Der BUND NRW, die LNU NRW und der NABU NRW halten deshalb den vorgelegten Erlass für rechtswidrig, aus Artenschutzgründen für verfehlt und im Sinne der Biodiversität für kontraproduktiv. „Die dahinter stehende Haltung, einzelne Tierarten wie den Kormoran zu Buhmännern einer verfehlten und halbherzigen Naturschutzpolitik zu machen, ist fachlich unhaltbar“, so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

Für Rückfragen:
Holger Sticht, Vorsitzender BUND NRW, mobil: 0152 – 34 28 95 94
Mark vom Hofe, Vorsitzender LNU, mobil: 0172-2587848
Heinz Kowalski, stellvertr. Landesvorsitzender NABU NRW, mobil: 0160-8856396




Adresse & Kontakt

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