NABU appelliert an den Landesjagdverband zum sachlichen Dialog zurückzukehren
Auch bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes geht Qualität vor Schnelligkeit
14. Februar 2014 - Mit tiefem Bedauern hat der NABU die Kampagne des Landesjagdverbandes gegen das Umweltministerium in den vergangenen Tagen verfolgt. Angebliche jagdfeindliche Äußerungen eines Abteilungsleiters des Umweltministeriums bei einer Besprechung mit 4 Personen einer Biologischen Station wurden als Grundlage für eine regelrechte Kampagne herangezogen ohne den Wahrheitsgehalt kritisch zu überprüfen. "Von mehreren Teilnehmern an diesem Gespräch wurde mir bestätigt, dass die von der Jagdseite bundesweit gestreuten Informationen falsch sind", so Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender des NABU NRW.
Seit Monaten werde unter Fachleuten aller Richtungen in einem Arbeitskreis beim Umweltministerium darüber gesprochen, wie das Landesjagdgesetz novelliert werden solle. Im Detail gebe es noch eine Reihe fachlicher Fragen auszudiskutieren. "Dafür sollten wir uns, wie es bislang miteinander besprochen war, auch die Zeit nehmen", so Tumbrinck weiter. Der NABU NRW erwarte, dass die Landesregierung und die Regierungskoalition eine umfassende Novellierung des Landesjagdgesetzes durchführe. "Wer allerdings meint, dass den Jägern damit die Jagd verleidet werden soll, der liege falsch", so der NABU-Landesvorsitzende. Weder SPD noch Grüne hätten das vor und in der Sache würde das auch vom NABU nicht unterstützt.
Der NABU NRW hoffe, dass vom Landesjagdverband und seinem Vorsitzenden jetzt das Signal komme, zum seit fast 2 Jahren beschrittenen Weg des guten fachlichen Dialogs zurückzukehren. Dann sei der NABU bereit, bei den Landtagsfraktionen dafür zu werben, die Gültigkeit des Ende 2014 auslaufenden Landesjagdgesetzes angemessen zu verlängern. Tumbrinck: "Qualität geht für uns vor Schnelligkeit, das gilt für den Gesetzestext wie für die notwendigen fachlichen Diskussionen". Ohne den Landesjagdverband würden sich die anderen Akteure sicher schnell einig, was sie der Regierung empfehlen und die Gesetzesnovelle könne noch vor Ende des Jahres in Kraft treten.