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NABU schockiert über Nazivergleich

Landesjagdpräsident distanziert sich von verbalen Entgleisungen in der Jagdzeitschrift "Wild&Hund"

Die Diffamierungen der demokratischen Willensbildung zur Jagdgesetzesnovelle in der aktuellen Ausgabe von „Wild& Hund“ sind schockierend. Der NABU forderte Konsequenzen. Landesjagdpräsident Müller-Schallenberg fehlte jedes Verständnis für diesen Vergleich.

Wildschwein - Foto: Christoph Bosch

Wildschwein - Foto: Christoph Bosch

13. November 2014 - Die vom NABU geforderten Konsequenzen anlässlich des unsäglichen Vergleichs im Editorial der Jagdzeitschrift ´Wild und Hund´ zeigen Wirkung. In einem Schreiben an Umweltminister Remmel und die Mitglieder des Landtagausschusses erklärte Landesjagdpräsident Müller-Schallenberg bereits am Dienstag, ´ihm fehle jedes Verständnis´ für diesen ´abwegigen Vergleich´ in der keinem Jagdverband zugehörenden Jagdzeitschrift und kündigte eine weitere sachliche Auseinandersetzung mit der Novelle des Landesjagdgesetzes in NRW an. Hier der Text des Schreibens im Wortlaut:


102 KB - Distanzierung des Landesjagdverbands-Praesidenten vom Kommentar in der Wild&Hund vom 11.11.2014
 

Grotesker Nazivergleich

Jagdzeitung diffamiert demokratische Partei und politische Willensbildung zu Jagdgesetzen | NABU fordert Distanzierung des Landesjagdpräsidenten von verbalen Entgleisungen

07. November 2014 - Der NABU NRW ist schockiert über den Vergleich, den der Chefredakteur Heiko Hornung der bekanntesten deutschen Jagdzeitschrift „Wild und Hund“ im Editorial der aktuellen Ausgabe getätigt hat. Hornung vergleicht die Verordnungsermächtigungen in den Landesjagdnovellen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg darin mit Hitlers Ermächtigungsgesetzen und die Grünen mit den „Braunen“.
„Der Vergleich einer demokratischen Willensbildung und grüner Politiker mit den NS-Regime und Adolf Hitler hat mich zutiefst schockiert“, erklärte der NABU-Vorsitzende von NRW, Josef Tumbrinck. „Da dieser Kommentar wohlüberlegt geschrieben worden ist, fordere ich Herrn Hornung auf, sein Amt niederzulegen!“

Die historische Wahrheit sei doch, dass ein großer Teil der Jägerschaft das Unrechtsregime der Nationalsozialisten genutzt hat, um 1934 ein Reichsjagdgesetz nach ihren Vorstellungen umzusetzen. Das sei damals durch einen Beschluss des Reichskabinetts auf der Basis des Ermächtigungsgesetzes („Gesetz zur Hebung der Not von Volk und Reich“) vom 24. März 1933 – und damit ohne demokratischen Diskussionsprozess gelungen. Was aber noch schwerer wiege sei, dass dieses Gesetz im Kern in der jungen Bundesrepublik Deutschland übernommen worden ist. „Es bildet noch heute die Grundlage für das Bundesjagdgesetz“, so Tumbrinck.

Die Äußerungen des Chefredakteurs von „Wild und Hund“ seien der Gipfel einer Entwicklung, die sich aufgrund vorausgegangener Äußerungen bereits abzeichnete. Tumbrinck: „Auch der Jagdverband in NRW hat mit seiner Rhetorik solchen Entgleisungen den Weg bereitet. Der NABU fordert den nordrhein-westfälischen Jagdpräsidenten Müller-Schallenberg deshalb auf, sich klar und unmissverständlich von diesen Äußerungen zu distanzieren.“ Nur so werde es möglich sein, im sachlichen Dialog strittige Fragen des zur Novellierung anstehenden Jagdgesetzes in NRW zu klären.

Für Rückfragen: Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, Tel. 0171-3867379.




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