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Verschnaufpause für den Kormoran

Umweltministerium lässt Kormoranverordnung Ende März auslaufen

Das NRW-Umweltministerium zieht Konsequenzen aus den rückläufigen Bestandszahlen beim Kormoran und lässt die Kormoran-Verordnung und den begleitenden Erlass Ende März auslaufen – aus Sicht des NABU eine richtungweisende Entscheidung mit Signalcharakter.

Kormoran

Kormoran auf Bootssteg - Foto: Helge May

24. Februar 2010 - Der NABU NRW begrüßt die Entscheidung des Umweltministeriums, die Kormoran-Verordnung und den begleitenden Erlass in NRW auslaufen zu lassen. In einem Brief an die Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag von Ende Januar dieses Jahres kündigte Umweltminister Uhlenberg diese Entscheidung an. Damit dürfen ab 1. April keine Kormorane mehr geschossen werden. „Der NABU freut sich über diesen Richtungswechsel im Umweltministerium und wertet es als einen Schritt hin zu einer zukünftig verantwortungsvolleren Artenschutzpolitik“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Besonders erfreulich sei aus Sicht des NABU, dass sich das Ministerium damit offensichtlich der Einschätzung des Naturschutzes angeschlossen habe, dass bei sinkenden Bestandeszahlen die massiv angestiegenen Abschusszahlen nicht mehr zu verantworten seien. Mit Auslaufen der Verordnung dürften nun auch keine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten mehr erteilt werden. Gegen das Erteilen solcher Ausnahmegenehmigungen hatten die Naturschutzverbände in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich geklagt.


„Nun ist es wichtig, die Erfassung der Kormoranbestände und deren Auswirkungen auf Fischerei, Aquakultur und heimische Fischbestände weiter fortzusetzen und zu qualifizieren“, so Tumbrinck weiter. Selbstverständlich werde der NABU sich hier engagiert einbringen und ein anstehendes europäisch abgestimmtes Kormoran-Management konstruktiv begleiten.

Ein solches Kormoran-Management fordert das Europa-Parlament für den Kormoranbestand in ganz Europa. Zudem arbeitet die Europäische Kommission zurzeit an der Erstellung von Leitlinien für Ausnahmeregelungen von den Verbotsvorschriften zu Artikel 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie, da die Mitgliedsstaaten die Ausnahmeregelung sehr unterschiedlich auslegen. Sobald die Kommission hier durch die neue Leitlinie Klarheit geschaffen hat, können - so Umweltminister Uhlenberg in seinem Schreiben weiter - die in NRW begonnenen fachlichen Überlegungen, die auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Modelle berücksichtigen werden, leitlinienkonform umgesetzt werden.

Nordrhein-Westfalen könne damit zum Vorbild für all die Bundesländer werden, in denen der Kormoran nach wie vor geschossen werden darf. „Nachdem dort Kormoran-Verordnungen in den letzten Jahren von Mal zu Mal verschärft worden sind, deutet sich in Nordrhein-Westfalen ein Umdenken an. Für den NABU, der den Kormoran zum Vogel des Jahres 2010 ernannt hat, ist das eine hoffnungsvolle Nachricht“, erklärte Markus Nipkow, Vogelschutzexperte beim NABU-Bundesverband.

Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender NABU NRW, mobil: 01 71-3 86 73 79




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