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Naturschutzverbände kritisieren Novelle des Landesplanungsgesetzes

Auf heftigen Widerstand der NRW-Naturschutzverbände stößt der Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf orientiere sich nicht an ökologischen Notwendigkeiten und führe gerade bei Großverfahren zu weniger Rechtssicherheit.

Kiesabbau Niederrhein

Kohlekraftwerk - Foto: Helge May

02. Februar 2010 - Auf heftigen Widerstand der NRW-Naturschutzverbände stößt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Unter dem Vorwand der Verfahrensbeschleunigung und –vereinfachung sollen Umweltstandards abgebaut und ökologische Fehlentwicklungen zementiert werden, so BUND, LNU und NABU auf der heutigen Landtagsanhörung. Anstatt den Flächenverbrauch auf null zu reduzieren werde damit der weitere Flächenfraß vorprogrammiert.

Zwar halten die Naturschutzverbände eine Novelle des Landesplanungsgesetzes für unverzichtbar, um die Landesplanung auf eine zukunftsfähige Entwicklung abzustimmen. Auch die schon von Rot-Grün geplante Aufhebung des Dualismus von Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und Landesentwicklungsplan (LEP) wird dem Grunde nach begrüßt. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf orientiere sich jedoch nicht an den ökologischen Notwendigkeiten und führe letztendlich auch zu weniger Rechtssicherheit gerade bei raumbedeutsamen Großverfahren. So sei der geplante Wegfall der obligatorischen Umweltprüfung bei Regionalplanänderungen ein ökologischer Rückschritt und auch die Verkürzung der Prüfungsfristen sowie der Wegfall von Erörterungsterminen werde nicht gerade zur Akzeptanz umweltgefährdender Planungen beitragen.


Auf das Schärfste kritisieren die Naturschutzverbände das Vorgehen in Bezug auf die Streichung von § 26 Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) sowie die vorgezogene Änderung des Energieteils des Landesentwicklungsplans (LEP). Anders als von der Landesregierung behauptet werde mit der Streichung des § 26 LEPro keineswegs eine Doppelregelung beseitigt. Wie der bekannt gewordene Entwurf zur LEP-Änderung belege, plant die Landesregierung deutliche Abschwächungen bei den Anforderungen an einen effizienten Umgang mit Energie, die Kraft-Wärme-Koppelung und den Einsatz regenerativer Energieträger. Dies führe im Ergebnis dazu, dass die politische Zielrichtung einer umweltfreundlichen Energieversorgung beeinträchtigt wird.

Zur gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände zur Landtagsanhörung.

Pressekontakt:
Josef Tumbrinck, NABU-Landesvorsitzender, T. 0171 / 3867379


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