18. Juni 2009 - Als Bestätigung seiner Position begrüßte der NABU das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, nach dem Kormorane im Vogel- und Naturschutzgebiet Weseraue nicht getötet oder bei der Brut gestört werden dürfen. Mit diesem Urteil verschaffe das Gericht den Vögeln im Schutzgebietgebiet endlich ihr gutes Recht. Für weitere Verfahren dürfte dieses Urteil wegweisenden Charakter haben, so der NABU-Landesvorsitzenden Josef Tumbrinck. Wie der NABU begründete auch das Verwaltungsgericht Minden seine Ablehnung der Kormorantötung unter anderem damit, dass durch die Aktion andere geschützte Vögel im Schutzgebiet ebenfalls gestört würden. Zudem sah das Gericht weder die Wirksamkeit noch die Notwendigkeit der Vergrämung als erwiesen an.