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Sammeln von Gänseeiern ist rechtswidrig

NABU begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden

Eine Entnahme von Gänseeiern im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Steinhorster Becken ist nach der richtungsweisenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden eindeutig rechtswidrig.

Graugans - Foto: Frank Derer

Graugans - Foto: Frank Derer

02. April 2009 - Der NABU NRW begrüßt die richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden, die eindeutig feststellt, dass eine Entnahme von Gänseeiern im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Steinhorster Becken rechtswidrig ist. „ Wir freuen uns, dass man nun zu Ostern im Steinhorster Becken die ersten Gänseküken beobachten kann. Die Eier zum Verzehr erwirbt man nach wie vor am besten käuflich beim Bauern seines Vertrauens“, sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Das Sammeln von Gänseeiern wollte der Kreis Paderborn unter fadenscheinigen Gründen als Forschungsvorhaben genehmigen – eine Vorgehensweise wie sie die Japaner beim Walfang praktizieren. Nun sei dieser Versuch, unter dem Deckmantel der Forschung schlicht Gänse in einem Vogelschutzgebiet zu dezimieren und empfindlich im Brutgeschäft zu stören, zur Freude des Naturschutzes eindeutig gescheitert.

Damit hat der Kreis den schwarzen Peter. Schon im letzten Jahr hatte er als zuständige Behörden das Absammeln und Vernichten von über 800 Eiern genehmigt. Das Gericht in Minden schloss sich hier der Ansicht der Naturschützer an, die dem Sammeln von Gänseeiern jeglichen Forschungscharakter absprachen. Zudem äußerte das Gericht Zweifel an den von den Gänsen verursachten massiven landwirtschaftlichen Schäden – hierfür fehlten systematisch erhobene Belege.

Der NABU NRW hatte gemeinsam mit der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft vor Gericht einen Eilantrag gegen das diesjährige Sammeln von Gänseeiern gestellt, dem nun statt gegeben wurde. Damit haben die Vögel im NSG Steinhorster Becken ihre Ruhe – vorerst. Um die Sachlage auch für die Zukunft zu klären, hat der NABU gestern noch eine Klage gegen das Vorgehen des Kreises insgesamt eingereicht. „Nach diesem Erfolg wird der NABU nun prüfen, wie mit der rechtswidrigen Handlung des Kreises im letzten Jahr im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens weiter umgegangen wird“, erklärt Tumbrinck.


Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck
Vorsitzender NABU NRW
mobil 01 71-3 86 73 79

Birgit Königs
Pressestelle NABU NRW
Tel. 02 11-15 92 51-14


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