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NABU NRW begrüßt Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie für NRW
Rebhuhn - Foto: NABU/Jan Piecha
24. September 2026 - Der NABU NRW sieht in der kürzlich vorgestellten Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie des Landes NRW ein wichtiges Signal für den Naturschutz in Nordrhein‑Westfalen. „Gemeinsam mit der EU‑Wiederherstellungsverordnung liegt nun ein starkes Instrumentarium vor, um wertvolle Lebensräume zu sichern und die Artenvielfalt zu stärken“, sagte Bernd Milde, stellvertretender Vorsitzender des NABU NRW. Entscheidend sei jetzt, die bestehenden Vorgaben konsequent umzusetzen und im gesamten Land zu verankern – dies sollte die jetzige Landesregierung engagiert vorantreiben.
Dafür brauche es nach Ansicht des Verbands vor allem eine verlässliche Finanzierung, ausreichend Personal in den Behörden, bessere Daten und digitale Verfahren sowie frühzeitige Planung und klare Koordination. „Nur so kann die Strategie tatsächlich Wirkung entfalten“, so Milde weiter.
Wesentlich sei zudem, die Biodiversitätsstrategie eng mit der EU‑Wiederherstellungsverordnung zu verzahnen. Die Strategie müsse klar benennen, welche Flächen, Lebensräume und Maßnahmen NRW zur Erfüllung seiner Wiederherstellungsverpflichtungen einbringt. Förderprogramme, Kooperationen und Planungsinstrumente sollten gebündelt und auf diese Ziele ausgerichtet werden. Dabei ist es ebenfalls wichtig, eine Bilanz der bisherigen Landesbiodiversitätsstrategie nicht außer Acht zu lassen und daraus zu lernen, welche Ziele bisher nicht erfüllt wurden, welche Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten und welche Indikatoren zu kurz greifen.
Dazu gehören aus Sicht des NABU die stärkere Sicherung und Entwicklung von Freiräumen in der Landes- und Regionalplanung, die Schaffung von Gewässerentwicklungskorridoren sowie die langfristige Sicherung von Auen und Mooren. Ebenso wichtig sei der Abbau von Fehlanreizen: Umweltbelastende Subventionen müssten schrittweise und sozialverträglich angepasst werden.
Die Landesregierung – ebenso wie zukünftige Regierungen – wird sich daran messen lassen müssen, wie konsequent sie die Ziele der Biodiversitätsstrategie in enger Verzahnung mit der Wiederherstellungsverordnung umsetzt. „Das gelingt nur, wenn das Land seine Gesamtverantwortung wahrnimmt und Naturschutz als ressortübergreifende Zukunftsaufgabe begreift“, betonte Milde. „Die Strategie ist die Karte, die Wiederherstellungsverordnung der Kompass. An diesem Kompass muss die Landesregierung ihre Aktivitäten bis zur Landtagswahl im April 2027 ausrichten.“
Ob die Maßnahmen ausreichen, um die Hotspots der Artenvielfalt in NRW wirksam zu schützen, das Aussterben weiterer Arten zu verhindern und wie sich die Umsetzung in zukünftigen Haushalten auf Bundes und Landesebene sowie in Förderprogrammen für Kommunen niederschlägt, wird der NABU aufmerksam verfolgen.
Eine Kurzfassung sowie das vollständige Hintergrundpapier zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung in NRW aus NABU-Sicht ist abrufbar unter:
http://www.NABU-NRW.de/WVO
