Der Steinmarder
Martes foina
Schutzstatus
International
Der Steinmarder fällt unter Anhang drei der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Die "geschützen Tiere" des Anhang drei dürfen nur in einem Umfang bejagt oder genutzt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet.
National
Rote Liste BRD: nicht gefährdet
Rote Liste NRW: nicht gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Nach dem Bundesjagdgesetz fällt der Steinmarder unter die jagdbaren Arten. Nach der Bundesjagdzeitenverordnung darf er vom 16. Oktober bis 28. Februar bejagt werden.
Landesjagzeitenverordnung
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 zählt der Steinmarder weiterhin zu den jagdbaren Arten NRWs. Seine Jagdsaison entspricht gemäß § 1 Landesjagdzeiten-VO weiterhin der des Bundes.
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 6.008 (davon Fallwild: 858)
2002/2003: 6.166 (davon Fallwild: 825)
2003/2004: 6.331 (davon Fallwild: 944)
2004/2005: 6.122 (davon Fallwild: 950)
2005/2006: 6.828 (davon Fallwild: 1.122)
2006/2007: 6.103 (davon Fallwild: 1.022)
2007/2008: 6.352 (davon Fallwild: 1.036)
2008/2009: 6.051 (davon Fallwild: 982)
2009/2010: 5.908 (davon Fallwild: 902)
2010/2011: 6.754 (davon Fallwild: 1.294)
2011/2012: 5.920 (davon Fallwild: 1.095)
2012/2013: 6.827 (davon Fallwild: 1.158)
2013/2014: 5.987 (davon Fallwild: 1.065)
2014/2015: 6.318 (davon Fallwild: 1.113)
2015/2016: 6.053 (davon Fallwild: 1.471)
2016/2017: 6.931 (davon Fallwild: 1.697)
2017/2018: 7.839 (davon Fallwild: 1.460)
Bestand in NRW
In Nordrhein-Westfalen ist der Steinmarder weit verbreitet und häufig, auch wenn aufgrund seines nächtlichen Lebens seine Anwesenheit oft unbemerkt bleibt. Eine Schätzung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung der LÖBF aus dem Jahr 2006 geht von folgendem Ansatz aus: Bei einem mittleren Frühjahrsbesatz von ca. 1 Marder/ 100 ha (ohne städtische Bereiche) und einer gesamt besiedelten Fläche in NRW von rund 2.000.000 ha (ohne geschlossene Waldbereiche) ergibt sich ein Frühjahresbestand von ca. 20.000 Steinmardern.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Der NABU spricht sich entschieden gegen die Wiederaufnahme von Baummarder, Mauswiesel und Fischotter in die Liste der jagdbaren Arten aus. Da für diese wie auch andere Marderarten kein konsumtives Nutzungsinteresse vorhanden ist und der NABU die Jagd auf Beutegreifer unter dem Vorwand der "Regulation" ebenfalls ablehnt, sollten alle Marder, darunter auch Steinmarder, Iltis, Hermelin und Dachs, aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
Der NABU begrüßt das weiterhin bestehende Verbot von Totschlagfallen zwar als positive aber unzureichende Entwicklung im Landesjagdgesetz. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssen alle Fallen, also auch Lebendfallen, verboten werden. Offene Fallen wie Drahtgitterfallen bergen eine erhebliche Verletzungsgefahr für das gefangene Tier, etwa bei Befreiungsversuchen. Außerdem erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit von Fehlfängen. Der NABU lehnt die Fallenjagd daher kategorisch ab.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Steinmarder besiedeln ganz Europa und sind bundes- wie landesweit flächendeckend vertreten. Sie sind in fast allen Lebensräumen zu finden. Als ausgeprägte Kulturfolger trifft man sie heutzutage häufig im Siedlungsbereich an. Oftmals richten sie sich in Ställen, Scheunen oder Dachböden häuslich ein, wo sie sich durch nächtliche Geräusche bemerkbar machen. Auch vor Großstädten schrecken Steinmarder nicht zurück. Nutzen sie die Motorräume parkender Autos als Unterschlupf und knabbern dabei Elektrokabel oder Kühlerschläuche an, machen sie sich ziemlich unbeliebt. Doch die Auto-Industrie hat technische Hilfsmittel zur Abwehr entwickelt. Außerdem erprobt sie Werkstoffe für Dichtungen und Isolationen, die vom Steinmarder verschmäht werden.
Steinmarder sind Einzelgänger, die ein festes Revier für sich beanspruchen, in dem sie keine Geschlechtsgenossen dulden. Sie sind zumeist dämmerungs- und nachtaktiv. Nur während der Jungenaufzucht und der Ranz können sie auch am Tag außerhalb ihres Unterschlupfes angetroffen werden. Steinmarder wechseln zudem häufig ihre Tagesverstecke.
Beschreibung
Steinmarder werden auf den ersten Blick oft mit Baummardern verwechselt. Beim genauen Hinsehen sind sie allerdings deutlich zu unterscheiden: Steinmarder besitzen einen weißen, gegabelten, Baummarder hingegen einen gelblichen, ungegabelten Kehlfleck. Steinmarder haben ein braunes Fell mit einer gräulich-weißen Unterwolle. Sie wiegen 1,2 bis circa 2 kg und messen von Kopf bis zum Schwanz max. 70 bis 75 cm.
Nahrung
Die Beutegreiferart zählt zu den Nahrungsgeneralisten. Verschiedenste Beutetiere wie Wirbellose, Jungvögel und Kleinsäuger stehen auf dem Speiseplan von Steinmardern. Manchmal plündern sie auch Hühnerställe. Je nach Jahreszeit ernähren sich zudem von Früchten.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2018
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2018
Stand: Januar 2019