Der Rotfuchs
Vulpes vulpes
Schutzstatus
International
Der Fuchs darf europaweit gejagt werden.
National
Er genießt keinen nationalen Schutzstatus.
Rote Liste BRD (2010): ungefährdet
Rote Liste NRW (2011): ungefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) unterliegt der Rotfuchs dem Jagdrecht. Rotfüchse dürfen laut Bundesjagdzeiten-Verordnung (BJagdZ-VO) ganzjährig bejagt werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, die bis zum Selbstständigwerden ihrer Jungtiere nicht während der so genannten Setzzeiten gejagt werden dürfen (§ 22 Abs. 4 BJagdG).
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 dürfen Jungfüchse weiterhin ganzjährig, ausgewachsene Rotfüchse nur noch vom 16. Juli bis 28. Februar bejagt werden.
Jagdstrecke in NRW
2000/2001: 57.685
2001/2002: 61.606
2002/2003: 56.695
2003/2004: 50.181
2004/2005: 50.962
2005/2006: 57.241
2006/2007: 40.693
2007/2008: 52.201
2008/2009: 52.922 (davon Fallwild: 2.875)
2009/2010: 54.752 (davon Fallwild: 2.732)
2010/2011: 52.984 (davon Fallwild: 3.031)
2011/2012: 45.773 (davon Fallwild: 2.936)
2012/2013: 61.208 (davon Fallwild: 3.449)
2013/2014: 40.433 (davon Fallwild: 2.977)
2014/2015: 52.047 (davon Fallwild: 3.603)
2015/2016: 53.321 (davon Fallwild: 4.186)
2016/2017: 54.971 (davon Fallwild: 4.617)
2017/2018: 54.645 (davon Fallwild: 4.608)
Bestand in NRW
Die Bestände des Rotfuchses in NRW liegen seit Mitte der 1990er Jahre auf einem historischen Höchststand. Ein direkter Zusammenhang mit der Tollwutimmunisierung wurde zwar immer wieder behauptet, konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Dagegen spricht eher, dass Rotfüchse in den damaligen "Nicht-Impfgebieten" Münsterland und linker Niederrhein zum Teil noch deutlicher zunahmen, als in den zur damaligen Zeit bereits durchgeimpften Regionen. NRW gilt seit 2001 als „tollwutfrei“. Die größten Verluste erleidet die Rotfuchspopulation durch die Jagd; Verkehrsopfer sowie Verluste durch Krankheiten wie Staupe und Räude wirken insbesondere bei hohen Bestandesdichten zudem regulierend auf die Fuchspopulation.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Grundsätzlich befürwortet der NABU, dass nur jene Arten in den Katalog der jagdbaren Arten Eingang finden, die sinnvoll und in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen genutzt werden und deren biologisch nachhaltige Nutzung als gesichert anzusehen ist. Nur in wenigen Ausnahmefällen werden Rotfüchse aber nachhaltig gejagt und ihre Felle verwertet. Der NABU NRW fordert deshalb, den Rotfuchs aus dem Jagdrecht zu streichen. Eine ganzjährige Jagdzeit auf Jungfüchse, die nicht ganzjährig als solche zu erkennen sind, ist tierschutzwidrig, da so auch Elterntiere abgeschossen werden. Die ganzjährige Jagdzeit für Jungfüchse ist daher wieder aufzuheben.
Zudem bemängelt der NABU die in der Landesjagdgesetznovelle zu ausgedehnten Jagdzeiten und spricht sich für eine harmonisierte (=Tierart übergreifende) Jagdsaison nur von September bis einschließlich Dezember aus.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Rotfuchs gehört mit Wolf und Marderhund zu den hundeartigen Beutegreifern. Er ist in Asien, Nordafrika, Nordamerika und Europa beheimatet. In Deutschland findet man den Überlebenskünstler Fuchs in allen Lebensräumen vom Hochgebirge bis zum Wattenmeer. In NRW ist er flächendeckend vertreten.
Er bevorzugt eine deckungsreiche Landschaft, ist als Kulturfolger aber auch zunehmend in der Nähe des Menschen, in Dörfern und Städten anzutreffen. Ihm dienen verzweigte Erdbauten, in der Stadt vielfältige andere Möglichkeiten als Verstecke. So nutzt das äußerst lern- und anpassungsfähige Tier neben Scheunen und anderen offenen Gebäuden Holzstapel, Rohre, Treppen oder Keller sowie einfache Büsche und Hecken als temporäre Bleibe. Hin und wieder wird der Allesfresser sogar in Küchen oder an Imbissbuden beobachtet, wo er die Abfälle nach Fressbarem durchkämmt.
Rotfüchse bekommen einmal im Jahr Junge. Die Paarungszeit fällt meist in den Januar und Februar. Vier bis sechs haselnussbraun bis schiefergrau gefärbte Jungtiere kommen nach 7 bis 8 Wochen zur Welt. Nach fünf Wochen färbt sich ihr Fell rötlichbraun. Im Spätsommer sind sie erwachsen und suchen sich ein eigenes Revier.
Beschreibung
Der Pelz des Rotfuchses ist meist gelb- bis rotbraun, wobei die hellen Haarspitzen den Rumpf oft silbrig erscheinen lassen. Neben der weißen Spitze seines buschigen Schwanzes sind auch Hals, Brust und Bauch weiß gefärbt. Die Tiere erreichen eine Körperlänge von 50 bis 90 cm, wobei die Männchen etwas größer als die Weibchen sind. Die Schwanzlänge beträgt je nach Geschlecht zwischen 30 und 45 cm.
Nahrung
Dem Rotfuchs gebührt der Titel ‚Nahrungsgeneralist‘. Dank seiner hohen Anpassungsfähigkeit hat er sich auch neue Nahrungsquellen erschlossen. neben Wühlmäusen, Kaninchen und Bodenbrütern, stehen Insekten, Früchte, Aas, Hausgeflügel und Haustierfutter sowie Abfälle auf seinem Speiseplan.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2018
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2018
Stand: Januar 2019
NABU-Positionspapier zur Jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →