Der Dachs
Meles meles
Schutzstatus
International
Der Dachs unterliegt dem Schutzstatus des Anhang III der Berner Konvention von 1979. Die Konvention soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Anhang III beinhaltet die geschützten Tierarten, die nur in einem Umfang bejagt oder genutzt werden dürfen, der ihren Bestand nicht gefährdet.
National
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet
Rote Liste NRW (2011): ungefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählt der Dachs zu den jagdbaren Arten. Laut Bundesjagdzeitenverordnung (BJagdZ-VO) § 1 darf der Dachs vom 1. August bis zum 31. Oktober gejagt werden.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegt der Dachs weiterhin dem Jagdrecht. Gemäß § 1 Landesjagdzeitenverordnung (LJagdZ-VO) darf der Dachs neuerdings vom 1. September bis zum 30. November bejagt werden.
Jagdstrecke NRW
2001/2002: 2.641 (davon Fallwild: 1.243)
2002/2003: 2.677 (davon Fallwild: 1.192)
2003/2004: 3.257 (davon Fallwild: 1.220)
2004/2005: 2.789 (davon Fallwild: 1.192)
2005/2006: 3.411 (davon Fallwild: 1.253)
2006/2007: 3.024 (davon Fallwild: 1.210)
2007/2008: 3.305 (davon Fallwild: 1.252)
2008/2009: 3.649 (davon Fallwild: 1.180)
2009/2010: 3.366 (davon Fallwild: 1.134)
2010/2011: 3.964 (davon Fallwild: 1.309)
2011/2012: 3.637 (davon Fallwild: 1.338)
2012/2013: 4.864 (davon Fallwild: 1.483)
2013/2014: 4.148 (davon Fallwild: 1.442)
2014/2015: 4.381 (davon Fallwild: 1.575)
2015/2016: 5.950 (davon Fallwild: 1.943)
2016/2017: 6.129 (davon Fallwild: 2.046)
Bestand in NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) schätzt den Bestand auf ca. 3.000 bis 3.500 Individuen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Da die Jagd auf Dachse ausschließlich aus Tradition geschieht und die erlegten Tiere nicht verwertet werden, fordert der NABU, Dachse aus dem Jagdrecht zu streichen. Außerdem lehnt der NABU die Jagd auf Beutegreifer unter dem Vorwand der "Regulation" grundsätzlich ab. Die Abschaffung der Baujagd für Fuchs und Dachs entspricht der NABU-Zielsetzung. Der NABU fordert darüber hinaus ein Baujagdverbot für alle Tierarten inkl. Kaninchen.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Dachs kommt fast in ganz Europa vor Ausnahmen bilden Nordskandinavien und einige weit vom Festland entfernt gelegene Inseln. Bundes- wie landesweit sind sie nahezu flächendeckend verbreitet, wobei ihre Populationsdichte in Mittelgebirgslagen am höchsten ist. Dennoch lassen sich die eher scheuen und dämmerungsaktiven Tiere bei uns nicht leicht beobachten.
Ihr Lebensraum sind Wälder, insbesondere Laubmischwälder in bergigen Regionen. Mit Ausnahme weniger Dachsbauten in ruhigen Parks und Wäldchen trifft man sie nicht im städtischen Raum an.
Beschreibung
Der Dachs ist mit einer Länge von bis zu 90 cm und seiner massigen Gestalt der größte heimische Vertreter der Marderfamilie. Ein ausgewachsener Dachs wiegt 15 bis 20 kg. Die Männchen sind ein wenig größer als die Weibchen. Durch die schwarz-weiße Gesichtszeichnung lassen sich Dachse leicht von übrigen Marderarten unterscheiden. Ihr Fell ist am Rücken grau und an der Bauchseite dunkelbraun bis schwarz. An den Füßen hat der Dachs lange Krallen, mit denen er gut graben kann.
Dachse legen große, weitverzweigte Erdbauten, die so genannten Dachsburgen, an. In der Regel werden sie von vielen Generationen mitunter über 100 Jahre bewohnt. Dabei baut jede Generation der in Familienverbänden lebenden Dachse den Bau weiter aus. Gelegentlich werden die Bauten auch gemeinsam mit Füchsen bewohnt. Vor den Eingängen finden sich meist frische Erdauswürfe. Nur in der Dämmerung und nachts verlassen Dachse den Bau, nachdem sie sich vergewissert haben, dass kein Feind in der Nähe ist.
Im Winter sinkt die Aktivität des Dachses stark. In kälteren Regionen hält er eine Winterruhe. Mit Hilfe seines Fettvorrates kann der Dachs bis zu drei Monate ohne Nahrungsaufnahme auskommen.
Die Paarungszeit des Dachses liegt hauptsächlich im Sommer. Nach einer Keimruhe erfolgt die weitere Entwicklung der Embryonen erst am Ende des darauffolgenden Winters. Die Jungen kommen zumeist im März zur Welt. Sie sind weiß und bis zum 12. Tag blind. Die Jungdachse bleiben bis zum Herbst oder bis zum folgenden Frühjahr im Verband der Mutterfamilie.
Nahrung
Der Dachs ist ein Allesfresser. Anders als die meisten anderen Marder, die sich hauptsächlich von Fleisch ernähren, besteht die Nahrung des Dachses größtenteils aus vegetarischer Kost. Neben kleinen Tieren wie Würmern, Schnecken, Mäusen und Insekten frisst der Dachs vor allem Obst, Wurzeln, Beeren, Samen und Pilze. Außerdem frisst er Eier von bodenbrütenden Vögeln.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2015
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Wildtiermanagement Niedersachsen, Landesjägerschaft Niedersachsen, 2015
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2015
Stand: Dezember 2017
NABU-Positionspapier zur Jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →