Das Hermelin
Mustela erminea
Schutzstatus
International
Das Hermelin fällt unter Anhang III der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Die "geschützten Tiere" des Anhang III dürfen nur in einem Umfang bejagt oder genutzt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet.
National
Rote Liste BRD (2009): Daten unzureichend
Rote Liste NRW (2011): Daten unzureichend
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) unterliegen Hermeline dem Jagdrecht. In der Bundesjagdzeiten-VO ist in § 1 fixiert, dass die Tiere vom 1. August bis zum 28. Februar bejagt werden dürfen.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegen Hermeline weiterhin dem Jagdrecht. Gemäß § 1 Landesjagdzeiten-VO dürfen die Tiere aber nur noch vom 1. September bis zum 28. Februar bejagt werden.
Jagdstrecke NRW
2001/2002: 3.379 (davon Fallwild: 267)
2002/2003: 2.595 (davon Fallwild: 230)
2003/2004: 2.490 (davon Fallwild: 244)
2004/2005: 2.204 (davon Fallwild: 257)
2005/2006: 2.708 (davon Fallwild: 297)
2006/2007: 2.226 (davon Fallwild: 255)
2007/2008: 2.214 (davon Fallwild: 231)
2008/2009: 1.857 (davon Fallwild: 225)
2009/2010: 1.694 (davon Fallwild: 148)
2010/2011: 1.964 (davon Fallwild: 230)
2011/2012: 1.575 (davon Fallwild: 246)
2012/2013: 1.499 (davon Fallwild: 178)
2013/2014: 1.213 (davon Fallwild: 143)
2014/2015: 1.107 (davon Fallwild: 159)
2015/2016: 925 (davon Fallwild: 245)
2016/2017: 999 (davon Fallwild: 290)
2017/2018: 1.367 (davon Fallwild: 306)
Bestand in NRW
Der Frühjahrsbestand wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf ca. 15.000 Hermeline in NRW geschätzt.
Die Populationsdichte der Hermeline hängt maßgeblich von guten Beständen ihrer Hauptbeutetierarten (u.a. Wühlmäuse) ab. Auch wenn exakte Bestandsdaten fehlen, muss man von einer rückläufigen Populationsentwicklung ausgehen, weil das Nahrungsangebot immer geringer ausfällt. Dies ist auf die intensivierte Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und den Einsatz von Pestiziden zurückzuführen.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Der NABU spricht sich entschieden gegen die Wiederaufnahme von Baummarder, Mauswiesel und Fischotter in die Liste der jagdbaren Arten aus. Da für diese wie auch andere Marderarten kein konsumtives Nutzungsinteresse vorhanden ist und der NABU die Jagd auf Beutegreifer unter dem Vorwand der "Regulation" ebenfalls ablehnt, sollten alle Marder, darunter auch Steinmarder, Iltis, Hermelin und Dachs, aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
Der NABU begrüßt das weiterhin bestehende Verbot von Totschlagfallen zwar als positive aber unzureichende Entwicklung im Landesjagdgesetz. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssen alle Fallen, also auch Lebendfallen, verboten werden. Offene Fallen wie Drahtgitterfallen bergen eine erhebliche Verletzungsgefahr für das gefangene Tier, etwa bei Befreiungsversuchen. Außerdem erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit von Fehlfängen. Der NABU lehnt die Fallenjagd daher kategorisch ab.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Das Hermelin - auch Großes Wiesel genannt - ist in den gemäßigten und subarktischen Zonen der Nordhalbkugel verbreitet. In Europa fehlt es nur im Mittelmeergebiet. Die Marderart besiedelt vorzugsweise offene Landschaften mit kleinen Waldbeständen, Wiesen, Hecken und Gewässern. Auch im Bergland ist das Tier bis in Höhen über 3.000 m zu beobachten. Menschliche Siedlungen scheut es nicht. Gelände ohne Deckung meiden Hermeline jedoch, vermutlich weil ihnen dort Gefahr durch Greifvögel droht.
Beschreibung
Das Hermelin gehört zur Familie der Marder und weist den für sie typischen Körperbau auf -langgestreckt mit kurzen Beinen. Je nach Geschlecht wird das Hermelin 30 bis 40 cm lang. Männchen können bis zu 360 Gramm schwer werden, Weibchen sind hingegen etwas leichter. Die Fellfarbe der Hermeline wandelt sich im Laufe eines Jahres: Im Sommer tragen die Tiere oberseits kastanien- bis zimtbraunes Fell. Im Winter kann ihr Fell weiß umfärben. Ungeachtet der Jahreszeiten bleibt ihre Schwanzspitze immer schwarz. Der Fellwechsel hilft Hermelinen, sich zu tarnen. Im hohen Norden bleibt das Fell ganzjährig weiß.
Sowohl tagsüber als auch nachts sind Hermeline aktiv. Unterschlupf finden sie meist in Bodennähe, zum Beispiel in Felsspalten, verlassenen Bauen anderer Tiere und in hohlen Baumstämmen.
Im Spätfrühling und Sommer ist Paarungszeit. Während das Weibchen das ganze Jahr in seinem Revier bleibt, geht das Männchen nun auf Suche nach einer Partnerin. Aufgrund einer Keimruhe im Winter, erblicken die Jungen jedoch meist erst im darauffolgenden April oder Mai das Licht der Welt. Sie wiegen nur etwa drei Gramm und öffnen nach sechs Wochen die Augen. Nach rund drei Monaten sind sie selbstständig. Außerhalb der Paarungszeit leben Hermeline als Einzelgänger.
Nahrung
Das Hermelin ist wie die meisten Marder ein Fleischfresser. Es erbeutet kleine Säugetiere, vor allem Wühlmäuse (z. B. Scher- und Feldmaus), aber auch Vögel, deren Eier, Fische, Eidechsen und Insekten. Mit Hilfe seiner ausgeprägten Sinnesorgane spürt das Raubtier seine Beute auf. Dabei stellt es sich gelegentlich auf seine Hinterbeine. Hat das Hermelin sein Beutetier erkannt, schleicht es sich an, springt das Tier an und tötet es durch seine spitzen Zähne mit einem Biss in den Nacken. Dabei kann das Hermelin Tiere bis zur Größe eines Wildkaninchens erbeuten.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2018
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2018
Stand: Januar 2019
Nabu-positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →