Der Fischotter
Lutra lutra
Schutzstatus
International
Der Fischotter unterliegt dem Schutzstatus des Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Anhang II beinhaltet alle „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. In Anhang IV sind alle „streng zu schützende[n] Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse“ aufgeführt.
Zudem fällt der Fischotter unter Anhang II der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten die "streng geschützten Tiere" des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten. Es darf kein Handel mit diesen Tieren betrieben werden und ihre Brut- und Raststätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
National
Der Fischotter gehört zu den streng geschützten Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG).
Rote Liste BRD (2009): gefährdet
Rote Liste NRW (2011): vom Aussterben bedroht
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Fischotter zählt zwar gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zu den jagdbaren Arten, darf aber de facto nicht gejagt werden, weil ihm keine Jagdzeit zugeordnet ist.
Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegt der Fischotter in NRW nicht mehr dem Jagdrecht, darf also nicht mehr bejagt werden.
Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 0 (davon Fallwild: 0)
2002/2003: 0 (davon Fallwild: 0)
2003/2004: 1 (davon Fallwild: 1)
2004/2005: 1 (davon Fallwild: 1)
2005/2006: 0 (davon Fallwild: 0)
2006/2007: 1 (davon Fallwild: 1)
2007/2008: 0 (davon Fallwild: 0)
2008/2009: 0 (davon Fallwild: 0)
2009/2010: 1 (davon Fallwild: 1)
2010/2011: 0 (davon Fallwild: 0)
2011/2012: 0 (davon Fallwild: 0)
2012/2013: 0 (davon Fallwild: 0)
2013/2014: 0 (davon Fallwild: 0)
2014/2015: 0
Bestand in NRW
Der Fischotter galt in NRW bis vor wenigen Jahren als ausgestorben. Vorkommen in Ostdeutschland, Niedersachsen und direkt an der nordrhein-westfälischen Grenze zur niederländischen Provinz Limburg und Belgien expandierten jedoch. Über 50 Jahre nach seinem Verschwinden ist der Fischotter damit nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. Seit circa 10 Jahren werden in unregelmäßigen Abständen Einzeltiere im Bereich der Wurm und im Kall-Rur-System der Eifel beobachtet (LANUV 2005). Im Zeitraum von 2007 bis 2009 entdeckte man eine kleine Population im Münsterland wieder, die vermutlich auf eingewanderte niedersächsische Tiere zurückgeht. 2014 beobachtete man auch in Bächen im nördlichen Kreis Steinfurt Fischotter.
Straßenverkehr und Fischreusen stellen die größte Gefahr für den Fischotter dar.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Obwohl der Fischotter dem strengen Schutz der FFH-Richtlinie unterliegt, ist er auf Bundesebene immer noch im Jagdrecht verortet, hat jedoch keine Jagdzeit. Arten, die dem besonderen Schutz unterliegen dürfen nach Ansicht des NABU weder bundes- noch landesweit dem Jagdrecht unterliegen. Deswegen forderte der NABU im Rahmen der Landesjagdgesetznovelle die Streichung des Fischotters aus der Liste der jagdbaren Tierarten in Nordrhein-Westfalen. Die entsprechende Umsetzung begrüßt der NABU als wegweisend auch für eine zukünftige Novelle des Bundesjagdgesetzes sowie anderer Landesjagdgesetze.
Der noch zulässige Fallenfang sollte in Gewässernähe vollständig verboten werden.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Der Fischotter ist in fast ganz Europa heimisch. Er fehlt lediglich auf Island und auf den Inseln des Mittelmeeres. In Asien ist er nördlich bis zum Polarkreis verbreitet. Außerdem kommt er in Japan bis zu den Sundainseln und im westlichen Nordafrika (Marokko und Algerien) vor. Im Gebirge ist er bis in Höhen von 2500 m zu finden.
Der eurasische Fischotter ist innerhalb seines europäischen Verbreitungsgebietes in vielen Regionen bedroht. In Zentraleuropa gibt es noch größere Bestände in Tschechien und Restpopulationen in Österreich. So leben beispielsweise im Osten und im Bayrischen Wald größere Bestände, in NRW ist der Fischotter jedoch nur inselartig verbreitet (s. o.). Vor allem in den neuen Bundesländern hat sich die Population wieder relativ gut erholt.
Zu den bevorzugten Lebensräumen der Art gehören neben Seen naturnahe Flüsse und Bäche mit einer vielfältigen Pflanzenwelt an den Ufern. Das Tier findet sich aber auch in allen anderen Arten von Süßwasserlebensräumen zurecht. Auch in Fischteichen kommt die Art vor. Grundvoraussetzung sind eine gute Wasserqualität, ausreichende Fischvorkommen und Versteckmöglichkeiten im Uferbereich. Neben der Zerstörung solcher Habitate ist vor allem die intensive Bejagung mit dem Argument, dass der Fischotter einen überdurchschnittlichen Schaden an den Fischbeständen herbeiführe, Hauptgrund für die Ausrottung der Art gewesen.
Beschreibung
Fischotter gehören zur Familie der Marder. Weltweit gibt es 13 verschiedene Otterarten. In Europa kommt nur der eurasische Fischotter vor, dessen Fell braun ist ohne weitere Farbnuancen Wangen, Brust sowie Kehlbereich sind heller gefärbt. Das Tier misst von der Schwanz- bis zur Nasenspitze zwischen 110 und 130 Zentimetern und wiegt etwa 7 bis 11 Kilogramm. Die Tiere sind sehr gute Schwimmer sowie Taucher und können bis zu acht Minuten unter Wasser bleiben. Ihre Ohren und Nasenlöcher können sie beim Tauchen verschließen.
Am Ufer gräbt der Fischotter entweder einen Bau, dessen Eingang etwa 50 Zentimeter unter der Wasseroberfläche liegt, oder er bewohnt schon vorhandene Höhlen im Uferbereich. Die Tiere sind meist nachtaktiv und leben als Einzelgänger. Fischotter können das ganze Jahr über Nachwuchs bekommen. Nach zwei Monaten Schwangerschaft bringt das Weibchen einmal jährlich ein bis drei Junge zur Welt. Diese verlassen mit zehn Wochen erstmals den Bau. Die Jungtiere bleiben etwa ein Jahr bei der Mutter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen.
Nahrung
Der Fischotter ernährt sich größtenteils von Fischen. Er erbeutet hierbei überwiegend kleine Fischarten und darunter auch oft langsame und geschwächte Tiere. Somit trägt der Fischotter dazu bei, dass die Fischbestände gesund bleiben. Neben Fischen macht der Otter auch vereinzelt Jagd auf junge Blesshühner, Enten, Bisam- und Wasserratten, Froschlurche, Krebstiere, Mäuse und Würmer. Kleinere Beutetiere werden im Wasser gefressen, größere erst an Land gebracht. Ein bis zwei Pfund Nahrung benötigen die Tiere täglich.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2015
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2015
Naturschutz in NRW, Ausgabe 3/2011
Stand: Dezember 2017
nabu-positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →