Der Baummarder
Martes martes
Schutzstatus
International
Der Baummarder ist in Anhang III der Berner Konvention aufgeführt. Dieser Anhang beinhaltet „schutzbedürftige Tierarten, die im Ausnahmefall bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürfen“.
National
Der Baummarder unterliegt dem Jagdrecht und nicht dem Naturschutzrecht.
Rote Liste BRD (2009): gefährdet
Rote Liste NRW (2011): stark gefährdet
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Baummarder gehört nach § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu den jagdbaren Arten und darf nach § 1 Bundesjagdzeiten-VO vom 16. Oktober bis 28. Februar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Seit 2002 galt für Baummarder in NRW bereits eine ganzjährige Schonzeit. Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes im Mai 2015 unterliegen Baummarder nun nicht mehr dem Jagdrecht, dürfen also nicht mehr gejagt werden.
Jagdstrecke in NRW
2000/2001: 365
2001/2002: 369
2002/2003: 208
2003/2004: 112
2004/2005: 102
2005/2006: 132 (davon Fallwild: 126)
2006/2007: 137 (davon Fallwild: 137)
2007/2008: 167 (davon Fallwild: 167)
2008/2009: 116 (davon Fallwild: 116)
2009/2010: 129 (davon Fallwild: 129)
2010/2011: 114 (davon Fallwild: 114)
2011/2012: 105 (davon Fallwild: 105)
2012/2013: 122 (davon Fallwild: 122)
2013/2014: 106 (davon Fallwild: 106)
2014/2015: 104 (davon Fallwild: 104)
Bestand in NRW
Verlässliche Nachweise des Baummarders in NRW sind selten, da spezielle Untersuchungen zur Populationsdichte in unterschiedlichen Habitaten fehlen. Auch die Abschuss- und Streckendaten (zufällige Fallwildfunde) sind keine brauchbare Grundlage für eine Bestandsabschätzung, da die Art bereits vor Ausweisung der Schonzeit im Jahr 2002 nicht mehr "bestandesproportional" bejagt wurde. Zudem kommt es immer wieder zu Verwechslungen mit dem häufigeren und weiter verbreiteten Steinmarder.
Insgesamt ist der Baummarder in NRW eine Art mit geringer Siedlungsdichte und großen Verbreitungslücken. Er kommt zwar auch in größeren Waldungen der Ebene vor, seine Bestandessituation dürfte aber nur in Teilen des südwestfälischen Berglandes und in der Eifel günstiger sein (Rote Liste NRW 2011).
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2014
Der NABU begrüßt die Streichung von Baummarder, Mauswiesel und Fischotter aus der Liste der jagdbaren Arten. Da aber auch für die anderen Marderarten kein konsumtives Nutzungsinteresse vorhanden ist und der NABU die Jagd auf Beutegreifer unter dem Vorwand der "Regulation" ebenfalls ablehnt, sollten auch Steinmarder, Iltis, Hermelin und Dachs aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
Der NABU begrüßt das Verbot von Totschlagfallen zwar als positive aber unzureichende Entwicklung im Landesjagdgesetz. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssen alle Fallen, also auch Lebendfallen, verboten werden. Offene Fallen wie Drahtgitterfallen bergen erhebliche Verletzungsgefahr für das gefangene Tier, etwa bei Befreiungsversuchen. Außerdem erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit von Fehlfängen.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Baummarder sind in weiten Teilen Europas und Westasiens beheimatet. Ihr Verbreitungsgebiet erstreckt sich von den Britischen Inseln bis in das westliche Sibirien, im Süden bis zum Mittelmeer und im Südosten bis zum Kaukasus und dem Elburs-Gebirge. Auf Island, der größten Insel Skandinaviens, und Teilen der Iberischen Halbinsel fehlt die Art jedoch.
In größerem Ausmaß als ihre Verwandten, die häufiger anzutreffenden und weiter verbreiteten Steinmarder, sind Baummarder Waldbewohner. So findet sich der Baummarder vor allem in den Laub- und Mischwäldern der nordrhein-westfälischen Mittelgebirge. Aber auch Feldgehölze und Wallhecken einer reich strukturierten Kulturlandschaft dienen dem Baummarder als Lebensraum. Eine größere Verbreitungslücke gibt es allerdings im Kernbereich des Ballungsraumes an Rhein und Ruhr. Obwohl er sich auch in großen Parkanlagen zuweilen beobachten lässt. Zum Schlafen nutzen sie gerne Baumhöhlen. Ein Baummarderrevier kann in Mitteleuropa 350 bis 900 ha erreichen.
Beschreibung
Der Baummarder unterscheidet sich von seinem nahen Verwandten, dem Steinmarder, durch einen goldgelben, ungegabelten Kehlfleck und das kastanien- bis dunkelbraune Fell. Er erreicht eine Länge von einem halben Meter. Der lange, buschige Schwanz, der beim Klettern und Springen das Ausbalancieren erleichtert, ist nochmals circa 30 cm lang. Am Kopf fallen seine dreieckigen, gelbgeränderten Ohren auf. Seine Nase ist im Gegensatz zu der des Steinmarders dunkel.
Marder können hervorragend klettern und springen. Ihre Nester errichten Baummarder oft in Baumhöhlen, aber auch in verlassenen Eichhörnchenkobeln oder Greifvogelnestern. In den Sommermonaten ist Paarungszeit. Aufgrund einer Keimruhe im Winter, erblicken die Jungen jedoch meist erst im April des Folgejahres das Licht der Welt. Ein Wurf umfasst zumeist drei bis sechs Jungtiere. Acht Wochen bleiben diese im Nest. Nach 12 bis 16 Wochen sind sie selbstständig, bleiben aber manchmal noch bis zum Frühling in der Nähe ihrer Mutter.
Baummarder leben wie die meisten Individuen der Marderfamilie überwiegend einzelgängerisch. Als territoriale Tiere markieren sie ihr Revier und verteidigen dessen Grenzen gegenüber männlichen Artgenossen.
Nahrung
Baummarder sind Allesfresser. Sobald es dämmrig wird gehen sie auf sowohl am Boden als auch auf Bäumen auf Nahrungssuche. Insbesondere kleine Säugetiere wie zum Beispiel Wühlmäuse und Eichhörnchen sowie Vögel und deren Eier stehen auf ihrem Speiseplan. Je nach örtlichem Angebot, fressen die Tiere auch Reptilien, Frösche, Schnecken, Insekten und Aas. Besonders im Spätsommer und Herbst haben Früchte, Beeren und Nüsse einen großen Anteil an ihrer Nahrung. Für die kalte Jahreszeit legen sich Baummarder Vorräte an.
Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2015
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2015
Stand: Dezember 2016
nabu-Positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →