Der Iltis
Mustela putorius
Schutzstatus
International
Der Iltis fällt unter Anhang III der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Die "geschützten Tiere" des Anhang III dürfen nur in einem Umfang bejagt oder genutzt werden, der ihren Bestand nicht gefährdet.
Zudem ist der Iltis in Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgeführt. Dieser Anhang beinhaltet eine Liste von „Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmassnahmen [sic] sein können“.
National
Rote Liste BRD (2009): Vorwarnliste
Rote Liste NRW (2011): Vorwarnliste
Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Iltis zählt gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zu den jagdbaren Arten. Nach § 1 Bundesjagdzeiten-VO dürfen Iltisse vom 1. August bis zum 28. Februar bejagt werden.
Landesjagdgesetz
Gemäß § 2 Landesjagdgesetz (LJG) unterliegt der Iltis weiterhin dem Jagdrecht. Nach § 1 Landesjagdzeiten-VO bleibt die Jagdsaison des Beutegreifers gleich: Er darf vom 16. Oktober bis 28. Februar bejagt werden.
Jagdstrecke in NRW
2000/2001: 4.051 (davon Fallwild: 486)
2001/2002: 4.175 (davon Fallwild: 590)
2002/2003: 3.953 (davon Fallwild: 530)
2003/2004: 4.084 (davon Fallwild: 584)
2004/2005: 3.845 (davon Fallwild: 560)
2005/2006: 4.612 (davon Fallwild: 636)
2006/2007: 4.141 (davon Fallwild: 594)
2007/2008: 4.494 (davon Fallwild: 704)
2008/2009: 4.416 (davon Fallwild: 615)
2009/2010: 4.179 (davon Fallwild: 540)
2010/2011: 4.319 (davon Fallwild: 830)
2011/2012: 3.957 (davon Fallwild: 685)
2012/2013: 4.064 (davon Fallwild: 648)
2013/2014: 3.437 (davon Fallwild: 571)
2014/2015: 3.318 (davon Fallwild: 581)
2015/2016: 2.892 (davon Fallwild: 759)
2016/2017: 3.219 (davon Fallwild: 791)
2017/2018: 3.074 (davon Fallwild: 633)
Bestand in NRW
Der Iltis ist in NRW flächendeckend vertreten. Verbreitungsschwerpunkte befinden sich im Westfälischen und Niederrheinischen Tiefland sowie in der Westfälischen Bucht. Auf Basis der in der Jagdstatistik aufgeführten Fallwildzahlen schätzt man, dass der Bestand sich innerhalb der letzten 15 Jahre auf mehr oder weniger stabilem Niveau bewegt. Jagdstatistiken aus der Zeit von 1938/39 mit einer Jagdstrecke von mehr als dem Vierfachen der heutigen Zahlen legen jedoch nahe, dass diese Entwicklung nicht allein auf eine unterschiedliche Bejagungsintensität zurückzuführen ist, sondern auch auf einem Bestandsrückgang beruht.
NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Der NABU spricht sich entschieden gegen die Wiederaufnahme von Baummarder, Mauswiesel und Fischotter in die Liste der jagdbaren Arten aus. Da für diese wie auch andere Marderarten kein konsumtives Nutzungsinteresse vorhanden ist und der NABU die Jagd auf Beutegreifer unter dem Vorwand der "Regulation" ebenfalls ablehnt, sollten alle Marder, darunter auch Steinmarder, Iltis, Hermelin und Dachs, aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
Der NABU begrüßt das weiterhin bestehende Verbot von Totschlagfallen zwar als positive aber unzureichende Entwicklung im Landesjagdgesetz. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssen alle Fallen, also auch Lebendfallen, verboten werden. Offene Fallen wie Drahtgitterfallen bergen eine erhebliche Verletzungsgefahr für das gefangene Tier, etwa bei Befreiungsversuchen. Außerdem erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit von Fehlfängen. Der NABU lehnt die Fallenjagd daher kategorisch ab.
Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Iltisse sind in nahezu ganz Europa verbreitet. Im Osten erstreckt sich sein Verbreitungsgebiet bis zum Uralgebirge. Auf einigen Mittelmeerinseln sowie in Teilen Skandinaviens fehlt diese Marderart jedoch. Sowohl in Deutschland als auch in Nordrhein-Westfalen kommt der Iltis flächendeckend vor. Er besiedelt Wald- und Offenlandbereiche, bevorzugt dabei Feuchtgebiete, ist aber auch im Siedlungsbereich anzutreffen. Dort sucht er sowohl oberirdisch als auch unterirdisch nach Verstecken, wie Baumhöhlen und Laubhaufen, Fuchs-, Dachs- oder Kaninchenbauten. Manchmal graben sie sich auch selber Höhlen.
Zwar werden landesweit immer wieder erlegte, überfahrene oder gesichtete Iltisse aus ganz NRW gemeldet, dennoch scheint seine Populationsdichte im Vergleich zu früher erheblich zurückgegangen zu sein. Der Verlust von Strukturvielfalt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Beseitigung von Gehölzstrukturen und Säumen sowie die Trockenlegung von Feuchtgebieten spielt hier vermutlich keine kleine Rolle, wird so doch die Lebensraumqualität für den Iltis ebenso wie für seine Beutetiere stark beeinträchtigt.
Beschreibung
Iltisse lassen sich von übrigen Marderarten anhand ihrer hellen Gesichtsmaske, der hellen Schnauze sowie der weißlichen Ohrränder unterscheiden. Ihr schlanker Körper ist dunkel gefärbt. Unterseits tragen sie helle Unterwolle. Je nach Geschlecht messen sie von Kopf bis Schwanzende circa 50 cm und wiegen zwischen 660 und knapp 1.000 g. Ihr Geruchssinn und Gehör sind hervorragend ausgeprägt, weshalb die Marder sich beim Jagen ausschließlich auf diese beiden Sinne verlassen. Auch Schwimmen und Tauchen können sie sehr gut. Der Spruch ‚wie ein Iltis stinken‘ leitet sich von der Gewohnheit der Tiere ab, Streifgebiete mittels eines intensiv riechenden Analdrüsensekrets zu markieren. Mithilfe des Sekrets schrecken sie außerdem teilweise potenzielle Feinde (z. B. Füchse, Katzen und Hunde) erfolgreich ab.
Die Paarung der dämmerungs- und nachtaktiven Iltisse liegt zwischen März und Mai. Nach sechs Wochen bringt die Fähe drei bis acht Jungtiere zur Welt, die zunächst blind sind und weißes Fell haben. Mit zwei Monaten verlassen die Jungen das Nest. In dieser Zeit kann man die für gewöhnlich einzelgängerisch lebenden Iltisse im Familienverband antreffen.
Nahrung
Beutetiere des Iltis‘ sind unter anderem Mäuse, Frösche, Vögel und Regenwürmer, aber auch Aas und Früchte gehören zum Speiseplan.
Quellen
Hötzel M (2017): Iltis (Mustela putorius). In: AG Säugetierkunde NRW — Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2018
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2018
Stand: Januar 2019
Nabu-positionspapier zur jagd
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →