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Vorlesen

Der Marderhund

Nyctereutes procyonoides

Marderhunde sind in Ostsibirien, Japan und Nordchina heimisch. In der ehemaligen westlichen UDSSR als Pelztiere eingebürgert, breiteten sie sich von dort nach Westen aus. In den 1960er Jahren wurden die ersten Tiere in West-Deutschland nachgewiesen.

Marderhund im Zoo

Marderhund - Foto: Ingo Ludwichowski

Schutzstatus
International
Der Marderhund unterliegt keinem internationalen Schutzstatus.

National
Rote Liste BRD (2009): ungefährdet (Neozoon)
Rote Liste NRW (2011): ungefährdet (Neozoon)

Jagdrecht
Bundesjagdgesetz
Der Marderhund ist nicht im Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgeführt.

Landesjagdgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Landesjagdgesetzes (LJagdG) im Mai 2015 unterliegen Marderhunde weiterhin dem Landesjagdrecht. Gemäß § 1 Landesjagdzeiten-VO dürfen sie unverändert vom 1. September bis zum 28. Februar bejagt werden. Jungmarderhunde dürfen weiterhin ganzjährig bejagt werden.


Marderhund im Zoo stehend

Marderhund - Foto: Ingo Ludwichowski

Jagdstrecke in NRW
2001/2002: 14 (davon Fallwild: 5)
2002/2003: 4 (davon Fallwild: 0)
2003/2004: 10 (davon Fallwild: 0)
2004/2005: 23 (davon Fallwild: 16)
2005/2006: 11 (davon Fallwild: 2)
2006/2007: 10 (davon Fallwild: 4)
2007/2008: 17 (davon Fallwild: 5)
2008/2009: 32 (davon Fallwild: 5)
2009/2010: 19 (davon Fallwild: 6)
2010/2011: 18 (davon Fallwild: 10)
2011/2012: 15 (davon Fallwild: 4)
2012/2013: 29 (davon Fallwild: 9)
2013/2014: 31 (davon Fallwild: 14)
2014/2015: 44 (davon Fallwild: 13)
2015/2016: 76 (davon Fallwild: 20)
2016/2017: 85 (davon Fallwild: 21)
2017/2018: 138 (davon Fallwild: 31)

Bestand in NRW
Erst in den 1990er Jahren wurden Marderhunde verlässlich in NRW nachgewiesen. Aktuell liegen Nachweise aus wenigstens 27 von 54 Kreisen und Städten vor. Dabei stammen alleine 114 von 215 Marderhundmeldungen seit 1985 aus den Kreisen Lippe, Paderborn und Höxter. Belegte Sichtungen gibt es aber unter anderem auch aus dem Märkischen Kreis sowie den Kreisen Borken, Coesfeld und Viersen. Die tatsächliche Verbreitung und Bestandsituation des Marderhundes in NRW ist derzeit nicht zuverlässig abzuschätzen. Mutmaßlich ist die Art hier aber noch nicht flächendeckend etabliert.

NABU-Position zur Landesjagdgesetznovelle 2018
Der NABU lehnt die Jagd auf den Marderhund aus mehreren Gründen ab. Sie erfolgt weitgehend in tierschutzwidrigen Fallen, es besteht kein konsumtives Interesse und die in Jagdkreisen oft behaupteten "Schäden" an Niederwild oder Jungvögeln selbst in Bundesländern mit wesentlich höheren Beständen konnten bisher nicht schlüssig nachgewiesen werden. Zudem ist ein Zurückdrängen der Art durch Bejagung eher ausgeschlossen, da Untersuchungen in Skandinavien gezeigt haben, dass eine intensive Bejagung die Reproduktion und Ausbreitungsgeschwindigkeit eher verstärkt.
Dennoch kann es im Einzelfall notwendig sein, Raubtiere (Prädatoren) wie den Marderhund zu jagen, um gefährdete Arten zu schützen. Die Jagd auf Prädatoren im Rahmen einer gesetzlichen Jagdzeit ist allerdings nicht damit zu rechtfertigen, dass eine bestimmte Art zu den Raubtieren zählt und zu ihrer Beute potenziell auch eine gefährdete Wildart gehört. Zum Schutz stark bedrohter Arten, bietet es sich eher an, lokale Artenschutzmaßnahmen im Extremfall auch mit einer Reduktion von Prädatoren als Managementmaßnahme durchzuführen.
Des Weiteren ist es rechtlich unzulässig, die Ausbreitung von Neozoen über das Landesjagdgesetz zu regulieren, da hier formal die Hegeverpflichtung für alle jagdbaren Arten gilt. Das Ziel, den Bestand nichtheimischer Arten zu beschränken und damit die heimische Fauna zu schützen, fällt typischerweise unter das Artenschutzrecht.

Kurzporträt
Verbreitung und Lebensraum
Ursprünglich leben Marderhunde in Ostasien, wo sich ihr Verbreitungsgebiet von Ostsibirien bis in den tropisch geprägten Norden Vietnams erstreckt. Ab 1928 siedelte man sie in der westlichen Sowjetunion an, um sie leichter jagen und ihre Pelze vermarkten zu können.
Von Osteuropa aus eroberte diese Hundeart Skandinavien, Südeuropa bis zum Donaudelta sowie Westeuropa. Dieser ‚Siegeszug‘ wäre ohne die hohe jährliche Fertilitätsrate der Tierart sicherlich nicht denkbar gewesen. In den frühen 1960er Jahren konnte man Marderhunde schließlich zum ersten Mal in Deutschland nachweisen.
Der Hundeartige wählt Lebensräume mit zahlreichen Wasserquellen. Marderhunde lassen sich folglich in sumpfigen und nassen Wiesen mit Gehölzkomplexen sowie in verschilften Ufern in Teich- und Auenlandschaften nieder. Auch in feuchten Laub- und Mischwäldern finden sie ein Zuhause. Unterschlupf suchen Individuen gerne in verlassenen Dachs- und Fuchsbauen. Manchmal graben sie sich auch selber Röhrensysteme.
Der Marderhund ist ein Neozoon und wird vom Bundesamt für Naturschutz als potenziell invasive Art eingestuft, weil sie vermutlich heimische Arten gefährdet sowie Krankheiten und Parasiten übertragen kann.

Beschreibung
Marderhunde zählen gemeinsam mit den Füchsen zu den kleinsten Vertretern der Familie der Hundeartigen in Europa. Hinsichtlich ihrer Größe und ihres braun-grauen, langen Felles ähneln sie Waschbären und Dachsen. Eine dunkle Gesichtsmaske, die zwischen den Augen durch einen meist deutlich helleren Streif unterbrochen ist, sowie ein ausgeprägter Backenbart unterscheiden Marderhunde jedoch. Die überwiegend nachtaktiven Tiere messen von Kopf bis Schwanzende bis zu 98 cm und wiegen durchschnittlich 5 bis 6 kg. Fast das ganze Jahr über leben Marderhunde alleine, nur zur Paarungszeit kommen sie zusammen. Eine Marderhündin kann üblicherweise im April bis zu 12 Junge werfen.

Nahrung
Der Marderhund ernährt sich sowohl tierisch als auch pflanzlich. Im Sommer und Herbst verspeist er bevorzugt pflanzliche Kost, wie Früchte, Beeren und Eicheln. Insekten und Amphibien machen im Sommer bis zu 50 Prozent seiner Nahrung aus. Im Winter stehen Kleinsäuger wie Spitzmäuse, Maulwürfe und Vögel auf dem Speiseplan. In Ufernähe frisst er auch Fisch und Aas.

Quellen
Online-Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2018
Rote Liste der Säugetiere in NRW, LANUV, 2011
Neobiota-Portal NRW, LANUV, 2018
Neobiota-Portal, Bundesamt für Naturschutz, 2018
Natur-Lexikon.com
Jagd - Rechtlicher Rahmen in Nordrhein-Westfalen, Umweltministerium NRW, 2018

Stand: Januar 2019


NABU-Positionspapier zur Jagd

Rothirsch - Foto: Frank Derer
Jagd auf ein Dutzend Arten beschränken

In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. So muss das erlegte Tier zum Beispiel sinnvoll genutzt werden. Mehr →



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