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Vorrang für den Rad- und Fußverkehr

Verbändeanhörung zum Fahrradgesetz endet

Der vorgelegte Gesetzesentwurf zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück. Um Rad- und Fußverkehr Vorrang zu geben, muss er noch an vielen Stellen optimiert und ergänzt werden.

Parkende Fahrräder - Foto: Helge May

Parkende Fahrräder - Foto: Helge May

16. April 2021 - Die Initiator*innen und Unterstützer*innen der erfolgreichen Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ begrüßen den von Landesverkehrsminister Hendrik Wüst vorgelegten Referentenentwurf für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Zum Ende der Verbändeanhörung über den Gesetzentwurf fordern sie aber auch deutliche Nachbesserungen. Stellvertretend für das breite Bündnis bemängeln ADFC, BUND, Fuß e. V., NABU, RADKOMM, VCD und Zukunft Fahrrad die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen und eine klare zeitliche Perspektive. Das zentrale Ziel der Volksinitiative, den Anteil des Radverkehrs von heute etwa 8 auf 25 Prozent zu steigern, sei zwar aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025. Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometer überregionaler Radwege pro Jahr oder etwa die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr, blieben unberücksichtigt. Das Bündnis wünscht sich auch eine bessere Verankerung der Bürger*innenbeteiligung an den vorgesehenen Aktions- und Bedarfsplänen.

Unterm Strich bliebe der Gesetzentwurf damit hinter den, im bisherigen Verfahren geweckten, Erwartungen zurück. Der fortschreitende Klimawandel und die landesweit prekäre Verkehrssituation erforderten eine beherzte Mobilitätswende und ein klares Bekenntnis zur Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Insofern müsse der Gesetzentwurf an vielen Stellen optimiert und ergänzt werden.

Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender ADFC NRW: „Insgesamt fehlt es an Konsequenz, Verbindlichkeit und Ambition, um die bisher landesweit nur rund acht Prozent Radverkehrs-Anteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Die Landesregierung scheut sich offenbar davor, den vorhandenen Platz, der bislang für das Auto reserviert ist, neu aufzuteilen. Das ist aber die Grundvoraussetzung für eine Mobilitätswende.“

Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW: „Ein Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik ist überfällig. Es reicht nicht aus, die Gleichrangigkeit der Verkehrsmittel herzustellen, sondern der klimafreundliche Rad- und Fußverkehr muss Vorrang erhalten. Das heißt auch: Stopp des Straßenbaus und Umwidmung von Auto-Infrastruktur zugunsten des Umweltverbundes. Das aber traut sich CDU-Verkehrsminister Wüst nicht.“

Peter Struben, Sprecher Landesverband NRW FUSS e. V.: „Fuß e. V. freut sich, dass die umweltfreundlichen Verkehrsarten Rad- und Fußverkehr jetzt in einem Gesetz berücksichtig werden. Wir haben jedoch noch viele Wünsche offen. Zum Beispiel braucht die Basismobilität Fußverkehr einen eigenen Aktionsplan ‚Fußverkehr‘.“

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des Naturschutzbund (NABU) Nordrhein-Westfalen: „Das Fahrrad ist Teil einer zukunftsweisenden Mobilität, die Klima und Umwelt schont. Damit der zukünftige Radverkehr flächenschonend, energiesparend und naturfreundlich erfolgen kann, unterstützt der NABU NRW die Forderungen der Volksinitiative Fahrrad. Wir wünschen uns eine Stärkung der Radmobilität auf 25 Prozent des Gesamtverkehrsaufkommens bis 2025, die die Aspekte des Flächenverbrauchs und des Artenschutzes nicht ausblendet.“

Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad: „25 Prozent Radverkehr bis zum Jahr 2025 für Nordrhein-Westfalen – das ist ehrgeizig, ja. Und es ist machbar. Dieses zentrale Ziel von Aufbruch Fahrrad muss im Gesetz verankert werden. Die Straßen dafür sind schon da – wenn wir sie klug nutzen.“

Heidi Wenke, Landesvorstandsfrau VCD NRW: „Wir vermissen in dem Entwurf die im ersten Stakeholder*innen-Treffen ausgedrückte Aufbruchsstimmung, die leider in einem eher weniger ambitionierten Ansatz gemündet ist. Die konkreten Forderungen, die von über 200.000 Menschen unterstützt werden, finden keinen ausreichenden Niederschlag. Daher hegen wir erhebliche Zweifel, dass das explizit formulierte Ziel, den Anteil des Radverkehrs auf 25 Prozent des Modal Split zu verdreifachen, mit den in der Gesetzesvorlage genannten Maßnahmen erreicht werden kann.“

Dorothee Heine, Verband Zukunft Fahrrad: „Die großartige Arbeit die für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes bereits geleistet wurde, droht in einem Papiertiger zu enden, wenn verbindliche Ziele darin fehlen. Das wäre eine vertane Chance, NRW zu einem Leuchtturm der nachhaltigen Mobilität zu machen.“


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