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Diemel- und Hoppecketal wird Vogelschutzgebiet

Schutz als wichtiger Beitrag für Arten- und Klimaschutz

Der NABU NRW begrüßt die Pläne zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal“. So wird ein wertvoller Beitrag zur Erhaltung der hiervon umfassten Wälder als Lebensraum für gefährdete Vogelarten und als klimawirksamer CO2-Speicher erbracht.

Rotmilan - Foto: Klemens Karkow

Rotmilan - Foto: Klemens Karkow

23. Juni 2021 - Das Land Nordrhein-Westfalen hat die „Zeichen der Zeit“ erkannt und bereitet derzeit die Ausweisung des neuen EU-Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal“ vor, um auf diesem Wege den Schutz hochgradig gefährdeter Vogelarten zu verbessern. Der NABU NRW begrüßt diesen Schritt als einen wichtigen Beitrag, um auch hierzulande dem fortschreitenden Artenschwund Einhalt zu gebieten und den sich aus der Vogelschutz-Richtlinie ergebenden Pflichten nachzukommen.

Mit Verwunderung nimmt der NABU NRW zur Kenntnis, dass der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) die umgehende Einstellung des Verfahrens zur Meldung und Ausweisung des geplanten europäischen Vogelschutzgebietes fordert. Die Behauptung des LEE NRW, die Gebietsauswahl basiere auf einer unzureichenden Datengrundlage, kann der NABU NRW nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil beruht die Einschätzung des Landes NRW auf den Ergebnissen jahrelanger Kartierungen, die vom Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK (VNV) fachlich fundiert und den wissenschaftlichen Maßstäben entsprechend durchgeführt wurden. Im Rahmen dieser Untersuchungen konnten beachtliche Vorkommen einer Vielzahl gefährdeter Vogelarten in dem Raum um Marsberg und Brilon dokumentieren. Darunter sind Rotmilan, Uhu, Grauspecht, Raubwürger und Neuntöter – allesamt Vogelarten, die in Nordrhein-Westfalen auf der Roten Liste stehen und dort als in ihrem Bestand gefährdet eingestuft werden.


Der NABU NRW weist nachdrücklich darauf hin, dass Biodiversitäts- und Klimaschutz zwei Seiten derselben Medaille sind. Der Versuch des LEE NRW, unter Hinweis auf den Klimaschutz wichtige Maßnahmen des Biodiversitäts- und Artenschutzes zu verhindern, geht daher in eine komplett falsche Richtung. Wer für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen sichern will, kann gegen die Stärkung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und die Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal“ keine Einwendungen erheben. Der NABU NRW unterstützt daher die Bestrebungen des Landes NRW, durch die Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal“ einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der hiervon umfassten Wälder als Lebensraum für gefährdete Vogelarten und als klimawirksamer CO2-Speicher zu erbringen.

Mit der Ausweisung des Gebietes würde NRW auch dem durch die Europäische Kommission beschlossenen Green Deal entsprechen. Dieser sieht eine Reihe konkreter Maßnahmen im Sinne einer Biodiversitätsstrategie vor, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden müssen. Da „zum Wohle unserer Umwelt und unserer Wirtschaft und um die Erholung der EU von der COVID-19-Krise zu unterstützen" mindestens 30 Prozent der Landfläche geschützt werden sollen, gehört die Erweiterung und Stärkung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zu den wesentlichen Bausteinen der Strategie.


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