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Eine Chance für die Artenvielfalt

Agrar-Abstimmung im Bundesrat

Der Bundesrat stimmt über die Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland ab. Dabei besteht aus Naturschutzsicht die Chance auf deutliche Verbesserungen gegenüber den Plänen der ehemaligen Bundesregierung. Doch nachwievor gehen die Pläne nicht weit genug.

Weissbachtal - Foto: Eva Lisges

Weissbachtal - Foto: Eva Lisges

17. Dezember 2021 - Heute stimmt der Bundesrat über die Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland ab. Dabei besteht aus Naturschutzsicht die Chance auf deutliche Verbesserungen gegenüber den Plänen der ehemaligen Bundesregierung. So soll der Anteil von nichtbewirtschafteten und pestizidfreien Flächen in der Agrarlandschaft deutlich steigen, was sich auf die Bestände von Insekten und Feldvögeln sowie den Klimaschutz positiv auswirken dürfte. Der NABU bewertet das Paket aus Gesetzen und Verordnungen, mit dem die neuen GAP-Regeln für 2023 bis 2027 national umgesetzt werden, insgesamt aber als bei weitem nicht ausreichend. Vor allem steht nach wie vor nicht genug Geld zur Verfügung, um Betrieben Anreize für eine naturfreundliche Bewirtschaftung zu bieten.

Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat festlegt, dass künftig jeder Betrieb vier Prozent der Ackerfläche als nichtbewirtschafteten Rückzugsraum für die Natur reservieren muss. Für zusätzliche sechs Prozent sollen freiwillige Maßnahmen honoriert werden. Weiterhin erwartet der NABU, dass es nun doch zu bundeseinheitlichen fünf, statt bisher drei Metern pestizid- und düngefreien Gewässerrandstreifen kommen könnte. Das wäre eine deutliche Verbesserung und im Sinne des nationalen Insektenschutzpakets. Eine vom NABU beauftragte Studie zeigt jedoch, dass mindestens zehn Meter notwendig wären, um die Qualität der Gewässer nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig Baustein im Biotopverbund für die Insektenvielfalt zu sein.


Foto: Eva Lisges

Foto: Eva Lisges

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, forderte Umweltministerin Heinen-Esser auf, im Bundesrat für die längst überfälligen Verbesserungen zu stimmen: „Nach jahrelangem Stillstand hoffen wir auf ein klares Votum für die Insekten im Besonderen und die Artenvielfalt im Allgemeinen. Den Anteil an Blühflächen, Hecken und Brachen sowie nicht behandelten Gewässerrandstreifen zu erhöhen, ist dringend geboten. Mindestens zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind laut wissenschaftlichen Studien notwendig, um das Artensterben aufhalten zu können. Jetzt sind diese zehn Prozent möglich!“

Trotz einiger Verbesserungen in den Details fehlt es im Großen und Ganzen schlicht an einer ausreichenden Finanzierung oder an der grundlegenden Fördermöglichkeit mancher Maßnahme. So scheitert der Erhalt mancher artenreicher Feucht- und Nassgrünlandstandorte einfach daran, dass es aufgrund der fehlenden Einstufung als Dauergrünland keine Prämien für solche Flächen gibt. Erst kürzlich hat unter anderem der NABU NRW deshalb Umweltministerin Heinen-Esser dazu aufgefordert, sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung der Grünlanddefinition einzusetzen und so die Gelegenheit für einen zukünftig besseren Grünlandschutz zu nutzen.


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Eva Lisges - Foto: Thomas Müsse
Eva Lisges
Referentin Landwirtschaft & Naturschutz Eva.Lisges@NABU-NRW.de 0211 - 15 92 51 - 40
Blühstreifen - Foto: Johannes Bayer

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