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NRW darf Insektenschutz nicht länger ausbremsen

Länderöffnungsklausel für mehr Insektenschutz nutzen

Nach der Einigung des Bundeskabinetts zum Insektenschutz fordern die Naturschutzverbände die Landesregierung auf, den Insektenschutz nicht länger auszubremsen. Die Strategie alle Bemühungen zu torpedieren, den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren, müsse ein Ende haben.

Tagpfauenauge - Foto: Stefan Wenzel

Tagpfauenauge - Foto: Stefan Wenzel

10. Februar 2021 - Nach der heutigen Einigung des Bundeskabinetts zum Insektenschutz fordern die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) die Landesregierung auf, den Insektenschutz in NRW nicht länger auszubremsen. Die Strategie, zusammen mit dem Bauernverband alle Bemühungen zu torpedieren, den Einsatz von Pestiziden in Naturschutz- und weiteren Schutzgebieten zu reduzieren, müsse ein Ende haben. Das angekündigte ‚Nein‘ zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung im Bundesrat müsse revidiert werden. Dies wäre ein fatales Signal für den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen, wo mehr als die Hälfte der Schmetterlinge, Wildbienen und Wespen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten stehen und fast jede zweite Heuschrecken- und Libellenart bedroht ist. Vor NRW liege nun eine Menge Arbeit. Die Verbände fordern, dass das Land die Spielräume bei der Umsetzung des Insektenschutzes dazu nutzt, für deutliche Verbesserungen zu sorgen.

Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope haben eine herausragende Aufgabe: Sie sollen Lebensräume und ihre Artenvielfalt bewahren und fördern. Dass es mit Unterstützung der Landesregierung auch künftig zulässig sein soll, auf Flächen innerhalb von Schutzgebieten Pestizide einzusetzen und damit dort lebende Insekten und andere Tiere sowie Pflanzen zu schädigen, sei angesichts des dramatischen Artenschwunds hochgradig ignorant. Die Strategie der Landesregierung, Hand in Hand mit Rheinischem und Westfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband und Land-schafft-Verbindung allein auf Freiwilligkeit und Kooperation mit dem Naturschutz zu setzen, sei gescheitert. Neben positiven Anreizen wie die Förderung des ökologischen Anbaus und die Stärkung des Vertragsnaturschutzes bedarf es aus Sicht der Naturschutzverbände auch verbindlicher Gesetze: Artenvielfalt ist wie der Klimaschutz existenziell und keine Frage von Freiwilligkeit. Mit der Blockadehaltung der Landesregierung gingen dem Natur- und Artenschutz weitere wichtige Jahre verloren.

Mit der Volksinitiative Artenvielfalt NRW wollen die Verbände diese Blockadehaltung durchbrechen. Die bereits von mehr als 72.000 Menschen unterstützte Volksinitiative zeigt in acht zentralen Handlungsfeldern konkrete Handlungsvorschläge zum Stopp des Artenschwunds und zur Förderung der biologischen Vielfalt in NRW auf, so auch zum künftigen Umgang mit Schutzgebieten in NRW.


Ansprechpartner:
BUND NRW: Holger Sticht, Vorsitzender, T. 0152-34 28 95 94, holger.sticht@bund.net
LNU NRW: Mark vom Hofe, Vorsitzender, T. 02204-810 878, vom_hofe@t-online.de
NABU NRW: Dr. Heide Naderer, Vorsitzende, Heide.Naderer@NABU-NRW.de

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