Tag des Artenschutzes
Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen konsequent sichern
2. März 2021 - Anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März fordert der NABU NRW das Land auf, die nordrhein-westfälischen Schutzgebiete von europäischem Rang endlich konsequent zu sichern. Dazu muss der Artenschutz besser finanziert und gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden. „Diese Gebiete dienen dem Erhalt wertvoller, bedrohter Lebensräume mit den darin vorkommenden, häufig ebenfalls gefährdeten Arten. Das Land muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden und die letzten Rückzugsräume für die Natur konsequent sichern“, sagt Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass sieben Jahre nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens und fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie deren praktische Umsetzung noch erstritten werden muss. Dabei geht es hier um Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer oder zusätzlicher Schutzgebiete. Aus NABU-Sicht sind zunächst vor allem die Bundesländer am Zug, steht also auch das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht, die rechtlichen Vorgaben systematisch umsetzen. Zwar hat NRW bis Ende 2020 im Eilschritt an fehlenden Maßnahmenkonzepten gearbeitet, doch damit sind herrschende Missstände noch lange nicht behoben, wie beispielsweise das uneingeschränkte Ausbringen von Pestiziden und Dünger selbst auf vegetationskundlich wertvollen Flächen oder der anhaltende Wassermangel in den Feuchtgebieten.
„Damit in diesen letzten Refugien aber tatsächlich Arten und Lebensräume geschützt werden können, ist eine ausreichende Finanzierung notwendig. Wer nicht mit Verboten und Vorgaben arbeiten will, muss Landwirten und Waldbesitzern attraktive Anreize für Naturschutzmaßnahmen bieten“, so Naderer weiter. Doch im aktuellen Haushaltsplan für 2021 sucht man eine Sicherung des Naturschutzetats bisher vergebens. Auch durch Umschichtung von bisher pauschal fließenden Agrarzahlungen lassen sich zusätzliche Mittel für mehr Artenschutz mobilisieren. Damit die vorliegenden Maßnahmenkonzepte keine „Papiertiger“ bleiben, sind auch die zuständigen Behörden und betreuenden Biologischen Stationen personell besser aufzustellen.
Vor kurzem hatte die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Klage eingereicht. Sie wirft Bund und Ländern vor, die als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen FFH-Flächen unzureichend rechtlich zu sichern und keine ausreichend konkreten Schutzziele zu formulieren.
Deutschland hat bei seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen – so lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Jetzt muss nachgebessert werden, sonst drohen Strafzahlungen. Mehr →