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Landesregierung unterhöhlt Insektenschutz

Umsteuern in der Natur- und Artenschutzpolitik weiter nicht in Sicht

Das Insektenschutzpaket ist seit Monaten auf Bundesebene beschlossen. Während andere Bundesländer schon im Vorfeld stärkeren Schutz vorgesehen haben, versucht die Landesregierung gerade, den auf Bundesebene mühsam beschlossenen Insektenschutz wieder aufzuweichen.

Wildbiene - Foto: Frank Derer

Wildbiene - Foto: Frank Derer

07. Oktober 2021 - Das Insektenschutzpaket ist seit Monaten auf Bundesebene beschlossen. Nun sind die Länder an der Reihe, diese Vorgaben landesweit umzusetzen. Während andere Bundesländer sogar schon im Vorfeld stärkeren Schutz vorgesehen haben, versucht die nordrhein-westfälische Landesregierung gerade, den auf Bundesebene mühsam beschlossenen Insektenschutz wieder aufzuweichen.

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat für die Anwendung der auf Bundesebene beschlossenen Pflanzenschutzanwendungsverordnung als Teil des Insektenschutzpakets der Bundesregierung kurzfristig einen Erlass herausgegeben, der umfangreiche Ausnahmen für die Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten vorsieht. Danach sollen Betriebe von den neuen Auflagen befreit werden können, wenn sie mit 30% ihrer Ackerfläche in Naturschutzgebieten liegen oder Umsatzeinbußen von 15% des durchschnittlichen betrieblichen Umsatzes durch die neuen Auflagen nachweisen können.

„Mit diesen in NRW geplanten Ausnahmeregelungen stellt die Landesregierung auch eine Kernforderung der erfolgreichen Volksinitiative Artenvielfalt NRW in Frage. Hier wird - offenbar in enger Abstimmung mit den nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbänden und ohne Kooperation mit dem Naturschutz - beabsichtigt, bundesrechtlich vorgegebene Regelungen zu unterhöhlen“, so Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Im Rahmen des Insektenschutzpakets seien diese Vorgaben bundesweit als dringend notwendig erachtet worden, um die Funktionsfähigkeit unserer Naturschutzgebiete für den Erhalt der Artenvielfalt zu garantieren. „Die nun in NRW festgelegten Ausnahmen beziehen sich pauschal auf einen Flächenanteil und begründen damit noch nicht, warum hier generelle Ausnahmen notwendig sind“, so die Landesvorsitzende.

Der NABU NRW kritisiert, dass der konsequente Schutz der Naturschutzgebiete von der Landesregierung offenbar nicht als prioritäre Aufgabe gesehen wird.


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