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Nachhaltiger Strukturwandel im Rheinischen Revier und im Ruhrgebiet gefordert

Landesregierung muss Zielsetzungen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie folgen

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier und im Ruhrgebiet muss nachhaltig sein. Die Ziele der Agenda 2030 sowie die Nachhaltigkeitsziele von Bund und Land müssten verpflichtend sein. Dafür notwendige Ansätze seien in NRW aber bisher nicht zu erkennen, beklagt der NABU.

Braunkohletagebau und Kraftwerk - Foto: NABU/Eric Neuling

Braunkohletagebau und Kraftwerk - Foto: NABU/Eric Neuling

18. Februar 2020 - Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland geraten auch die Zukunftsperspektiven für das Rheinische Revier und das Ruhrgebiet wieder verstärkt in den Fokus. In den nächsten Wochen sollen die gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene für den Kohleausstieg beschlossen werden. Dann werden bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038 in die ehemaligen Kohleregionen fließen. Anlässlich der letzten Dialogveranstaltung der Bundesregierung zur Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie morgen in Bonn forderte der NABU NRW alle Akteure auf, den Kohleausstieg in den Regionen nachhaltig zu gestalten.

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier und im Ruhrgebiet müsse den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030, den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und denen des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet sein. Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende des NABU NRW: „Gerade angesichts der gegenwärtigen ökologischen Herausforderungen sollte es selbstverständlich sein, dass alle Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des Strukturwandels den Zielsetzungen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bzw. der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW folgen. Dafür sind in Nordrhein-Westfalen noch nicht die notwendigen Ansätze zu erkennen.“


Im Einzelnen hieße das: Die Nachhaltigkeitsziele müssten Prüfkriterien für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier und auch im Ruhrgebiet sein. Es dürften keine Strukturprogramme aufgesetzt werden, die die Nachhaltigkeitsziele nicht explizit berücksichtigen und überprüfbar machen. Zudem sollten im Sinne der vertikalen Verflechtung der Nachhaltigkeitsstrategien diejenigen Kreise und Kommunen vorrangig bei der Förderung berücksichtigt werden, die selbst über Nachhaltigkeitsstrategien und konkrete Pläne zu deren Umsetzung verfügen.

Auch sei eine kontinuierliche und aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft, wie im Abschlussbericht der Kohlekommission vorgesehen, von Anfang an zu berücksichtigen. Die Beteiligung müsse während des gesamten Prozesses erfolgen und dürfe sich nicht nur auf kurze Zeitabschnitte beschränken. Erneut betonte die NABU-Landesvorsitzende: „Der in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beabsichtigte, einzudämmende Flächenverbrauch von unter 30 ha/Tag bis 2030 muss auch bei der Umsetzung auf Landesebene Berücksichtigung finden und kann nicht einfach als Zielkategorie aus der Landesplanung des Landes gestrichen werden. Nordrhein-Westfalen widerspricht damit der ausdrücklichen Zielsetzung der Bundesregierung.“


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