Nachweis von zwei Wölfen im Gebiet Schermbeck
Hat NRW ein erstes Wolfspaar?
16. April 2020 - Das Landesumweltamt (LANUV) NRW bestätigte gestern die Sichtung eines zweiten Wolfes vermutlich zusammen mit der Wölfin GW954f im Wolfsgebiet Schermbeck. Ob es sich dabei um ein dauerhaftes Paar handele, würde das Monitoring der nächsten Wochen ergeben. „Dass sich irgendwann auch in NRW ein Wolfspaar bilden würde, war zu erwarten. Für die Bevölkerung und die Weidetierhalter ändert sich durch diese Situation aber erst einmal wenig“, sagt Thomas Pusch, Sprecher des Landesfachausschuss Wolf im NABU NRW.
Die von einem Anwohner gemachte Videoaufnahme zeige die beiden jagenden Wölfe in Siedlungsnähe, und wie andere Wildtiere, würden auch Wölfe menschliche Siedlungen in Kulturlandschaften nicht gänzlich meiden. „Daher ist es völlig normal und ungefährlich, wenn sie an Siedlungen vorbei oder auch einmal hindurchlaufen oder bis an den Siedlungsrand jagen“, so Pusch weiter. Für Wölfe sei es schlichtweg nicht erkennbar, dass es in einem Haus Menschen gibt. Berichten zufolge, ließen die beiden Wölfe in Hünxe schnell von ihrer potenziellen Beute ab, als die Bewohner vor das Haus traten. „Dies zeigt deutlich, dass keine Gewöhnung an den Menschen stattgefunden hat und wildtiertypisch Fluchtverhalten ausgelöst wird, wenn Menschen auftauchen“, erklärt der NABU-Wolfsexperte.
Für die Weidtierhaltung gelte nach wie vor: Weidetiere müssen effektiv geschützt werden. „Der NABU NRW empfiehlt daher den Weidetierhaltern den Herdenschutz nach den Empfehlungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) auszuführen und gegebenenfalls auf die Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern wie von Wikiwolves zurückzugreifen“, so Pusch. Auch bestehe die Möglichkeit, die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer NRW in Anspruch zu nehmen. Zudem rät der NABU, noch nicht ausreichend geschützte kleinere Weidetiere unbedingt zeitnah wolfsabweisend zu schützen.
Pusch: „Zudem hoffen wir, dass die Förderrichtlinie NRW alsbald durch die EU notifiziert wird. Damit könnten sich Weidetierhalter unabhängig von dem derzeit geltenden Höchstbetrag an Fördermitteln entsprechende Weidezäune, aber auch Hunde, finanzieren lassen. Ein wichtiger Aspekt wäre hierbei nach wie vor, die Übernahme der Arbeitszeitkosten, welche meist einen erheblichen Teil der Ausgaben ausmachen.“ Notwendig sei dann allerdings auch, dass die Förderanträge aus dem Wolfsgebiet Schermbeck möglichst unbürokratisch und schnell durch die zuständigen Bezirksregierungen bearbeitet werden, was besonders auch für die Anträge auf Anschaffung von Herdenschutzhunden gelte.
Für das Wolfsmonitoring der nächsten Wochen in der Region Schermbeck wäre es zudem hilfreich, wenn Jäger und Förster, die ihre Reviere am besten kennen, Hinweise auf Risse bei Wildtieren und sonstige Beobachtung, die auf einen oder mehrere Wölfe schließen lassen, umgehend an das LANUV melden würden. So ließe sich der Verifizierungsprozess beschleunigen und notwendige amtliche Informationen Weidetierhaltern schneller zur Verfügung stellen.
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