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Entwurf des Landeswassergesetzes: Rückschlag für Gewässer- und Naturschutz

Volksinitiative Artenvielfalt NRW fordert Zurücknahme

Auf heftige Kritik der NRW-Naturschutzverbände stößt der von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Entwurf des Landeswassergesetzes. Gewässerrandstreifen und der Trinkwasserschutz blieben auf der Strecke. Dies müsse dringend korrigiert werden.

Lippeaue - Foto: Thorsten Wiegers

Lippeaue - Foto: Thorsten Wiegers

20. August 2020 - Auf heftige Kritik der NRW-Naturschutzverbände stößt die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Novellierung des Landeswassergesetzes. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt und der Naturschutzbund Deutschland sehen darin einen „Angriff auf den Gewässerschutz“. Die Novelle sieht zum Beispiel vor, auf Gewässerrandstreifen zu verzichten, den Rohstoffabbau in Trinkwasserschutzgebieten zu erlauben und Wassernutzungsrechte zu vereinfachen. Dies sei gerade in Zeiten des Klimawandels und angesichts des rapiden Verlusts an Biodiversität ein fatales Signal und unterstreiche die Dringlichkeit der von BUND, LNU und NABU getragenen ‚Volksinitiative Artenvielfalt in NRW‘.

„Während tausende Bürgerinnen und Bürger zurzeit mit ihrer Unterschrift für die Volksinitiative Artenvielfalt deutlich machen, dass sie mehr und bessere Anstrengungen der Landesregierung für Natur- und Artenschutz erwarten, macht die Landesregierung genau das Gegenteil“, sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND.

Der Handlungsbedarf zur Reduzierung von Stoffeinträgen durch Düngemittel, aber auch von Pestiziden ist nach Ansicht der Verbände unstrittig. Gewässerrandstreifen können diese Einträge reduzieren, bilden die Grundlage eines funktionierenden Biotopverbundes in der Fläche und dienen als zentrale Pufferzonen zum Schutz der Biodiversität, vor Bodenerosion sowie zur Abfederung der Folgen des Klimawandels und von Hochwasserereignissen.

Die Begründung der Landesregierung für die Streichung der Gewässerrandstreifen, dass diese schon in der Dünge-Verordnung vorgesehen sind, betrachten die Umweltverbände als Nebelkerze: „Diese sieht Gewässerrandstreifen nur in Hanglagen vor - wir brauchen aber Gewässerrandstreifen im ganzen Land, gerade auch im Flachland“, so die NABU-Landeschefin Heide Naderer.

Heftige Kritik erntet auch die geplante Streichung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten. Diese stehe in eklatantem Widerspruch zu dem von der Landesregierung angestrebten Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Durch den ungezügelten Abbau von Rohstoffen werde die zum Schutz des Grundwassers notwendige Überdeckung zerstört. Mit diesem Verlust der Filter- und Pufferfunktion gehe eine unmittelbare Gefährdung des Trinkwassers einher.


Ein Gewässer in sehr schlechtem Zustand: Die Issel bei Wesel in Trapez-Profil, begradigt, mit Steinschüttung, Geotextilien, engst-möglicher Eindeichung, unbeschattet und unsachgemäß gepflegt. - Foto: Henry Tünte

Ein Gewässer in sehr schlechtem Zustand: Die Issel bei Wesel in Trapez-Profil, begradigt, mit Steinschüttung, Geotextilien, engst-möglicher Eindeichung, unbeschattet und unsachgemäß gepflegt. - Foto: Henry Tünte

„Vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Trockenphasen ist es unverantwortlich, den bisherigen Umgang mit Wasser einfach fortzuschreiben oder gar zu verschlechtern“, sagte der LNU-Vorsitzende Mark vom Hofe. „Es braucht dringend Wasserversorgungskonzepte für einen sorgsameren Umgang mit unserem wichtigsten Lebensmittel.“ Vorrangig müssten der Erhalt natürlicher Kreisläufe und die Trinkwasserversorgung gesichert, Industrie- und landwirtschaftliche Wasserentnahmen stärker reguliert und kontrolliert werden statt einfach weiter großzügig und unkontrolliert Wasserrechte zu verteilen.

Dies sind nur einige Beispiele für den „umweltpolitisch katastrophalen Gesetzesentwurf“. Jeder einzelne Kritikpunkt belege die Handlungsrichtschnur der Landesregierung: statt Gemeinwohlinteressen umzusetzen, würden Lobbyinteressen von Rohstoffindustrie und Landwirtschaftsverbänden bedient. BUND, LNU und NABU fordern die Landesregierung daher auf, den beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes umgehend zurückzuziehen und mit den Umweltverbänden einen zukunftsfähigen Entwurf zu erarbeiten. Gleichzeitig appellierten die Naturschützer an die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, die Forderung der ‚Volksinitiative Artenvielfalt NRW‘ nach lebendigen Gewässern und Auen mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Der Gang der schwarz-gelben Landesregierung in die umweltpolitische Steinzeit müsse gestoppt werden, so die Verbände.

Die Volksinitiative Artenvielfalt wurde durch die NRW-Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) ins Leben gerufen, um eine landesweite Kampagne zum Erhalt der Artenvielfalt in NRW durchzuführen. Ziel der Initiative unter dem Motto „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ ist es, konkrete Handlungsvorschläge zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in den NRW-Landtag einzubringen und das Land so zu mehr Natur- und Artenschutz zu bewegen. Eine Übersicht über die weiteren Unterstützer*innen der Volksinitiative findet man auf der Webseite www.artenvielfalt-nrw.de.


Ansprechpartner:
BUND NRW: Holger Sticht, Vorsitzender, T. 0152-34 28 95 94, holger.sticht@bund.net
LNU NRW: Mark vom Hofe, Vorsitzender, T. 02204-810 878, vom_hofe@t-online.de
NABU NRW: Dr. Heide Naderer, Vorsitzende, Heide.Naderer@NABU-NRW.de

mehr dazu

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Am 24. November 2021 hat der Landtag mit der Mehrheit aus CDU und FDP und gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Volksinitiative eine Absage erteilt. Für die Initiatoren war dies „eine Ohrfeige für den Naturschutz in NRW". Mehr →

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